Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2005.99.80: Anderes Gemüse, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2005.99.80 steht für Anderes Gemüse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2005.99.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2005.99.80
Drittlandszoll
17,6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
  3. 2005.99anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere
  4. 2005.99.80Anderes Gemüse, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2005.99.80

HS-Code2005.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2005.99.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17,6 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2026REN1284Erteilt von ESGültig bis 2029-08-11

Plato preparado, cocinado, esterilizado y listo para consumir previo calentamiento. Se compone de garbanzos, carne de vacuno, panceta, chorizo y otros ingredientes. El contenido, en peso, de carne es inferior al 20%. Se presenta en lata de 260g. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

DEBTI16492/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Antragsangaben: geschnittener, blanchierter, mit Glucose versetzter, getrockneter Weißkohl; Verwendungszweck: zur Herstellung von Soßen und Würzmischungen Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: getrocknete, harte, gelb-grünliche Weißkohlstückchen, ca. 1 bis 2 cm groß. Geschmack: süß, nach getrocknetem Kohl. Eine Einreihung in das Kapitel 7 der KN kommt aufgrund des Blanchierens und des Zuckerns nicht in Betracht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

DEBTI16489/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Antragsangaben: geschnittene, blanchierte, mit Glucose versetzte, getrocknete Karotten; Verwendungszweck: zur Herstellung von Mischungen für die Tierfütterung Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: getrocknete, harte, orangefarbene Karottenstückchen, ca. 5 bis 10 mm groß. Geschmack: süß, nach getrockneter Karotte. Eine Einreihung in das Kapitel 7 der KN kommt aufgrund des Blanchierens und des Zuckerns nicht in Betracht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

DEBTI36406/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Antragsangaben: blanchierte, geschnittene, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: getrocknete, harte, orangefarbene Karottenstückchen mit ca. 10 x 10 mm Kantenlänge. Süßer, typischer Geschmack mit leicht zäher Konsistenz. Eine Einreihung in das Kapitel 7 der KN kommt aufgrund des Blanchierens nicht in Betracht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

DEBTI36420/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Antragsangaben: blanchierte, geschnittene, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: getrocknete, harte, orangefarbene Karottenstückchen mit ca. 1 bis 3 mm Kantenlänge. Süßer, typischer Geschmack. Eine Einreihung in das Kapitel 7 der KN kommt aufgrund des Blanchierens nicht in Betracht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

DEBTI36858/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Antragsangaben: vorgekochte, getrocknete, rote Linsen. Die Rohware wird eingeweicht, gereinigt, hochdruckblanchiert, getrocknet, gesiebt und verpackt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelbe, kleine (Durchmesser von ca. 0 ,5 bis 0 ,6 cm), harte, geblähte Teile von Linsen. Mehliger Geschmack. Die der Trocknung vorgelagerte thermische Behandlung geht über das innerhalb der Position 0713 der KN zulässige Maß hinaus. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

DEBTI36831/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Antragsangaben: vorgekochte, getrocknete, braune Linsen. Die Rohware wird eingeweicht, gereinigt, hochdruckblanchiert, getrocknet, gesiebt und verpackt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: braune, kleine (Durchmesser von ca. 0 , 5 bis 0 , 6 cm), harte, geblähte, ganze (teilweise offene) Linsen. Typischer Geschmack nach Linsen mit knusprigem Mundgefühl. Die der Trocknung vorgelagerte thermische Behandlung geht über das innerhalb der Position 0713 der KN zulässige Maß hinaus. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

DEBTI36539/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Antragsangaben: geschnittene, blanchierte, gepuffte, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: getrocknete, gepuffte, harte, braun-orangefarbene Karottenstückchen mit ca. 8 bis 8 mm Kantenlänge und einer Dicke von ca. 3 mm. Leicht süßer, typischer Geschmack mit knusprigem Mundgefühl. Eine Einreihung in das Kapitel 7 der KN kommt aufgrund des Blanchierens nicht in Betracht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere als Bambussprossen, andere.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2005

Zu Unterposition 2005 99: 1. Mit Käse (Feta- und Frischkäse) gefüllte rote und grüne Peperoni, eingelegt in einer Flüssigkeit aus Sonnenblumenöl, Knoblauch und Gewürzen. Das Erzeugnis besteht aus 40 GHT Sonnenblumenöl, 35 GHT Käse (17,5 GHT Schafskäse und 17,5 GHT Frischkäse), 24 GHT Peperoni (Capsicum frutescens), Knoblauch und Gewürzen. Das Produkt mit einem Nettogewicht von 200 g ist in transparenten Kunststoffbehältern verpackt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Babymaiskolben (Minimaiskolben) aus Körnermais (ausgenommen Zuckermais) mit Salzwasser und Ascorbinsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit einer Länge von 5 bis 12 cm und einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm (entsprechend den Merkmalen für Babymais gemäß dem Codex Alimentarius Standard 188 -1993). …

Pos. 2005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …

Pos. 2005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2005.99.80?

Die Zolltarifnummer 2005.99.80 umfasst Anderes Gemüse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2005.99.80?

Der Drittlandszollsatz für 2005.99.80 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2005.99.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005.99.80?

2005.99.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2005.99.80 im Zolltarif eingeordnet?

2005.99.80 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200599 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005.99.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2005.99.80 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026REN1284. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2005.99.80?

KN-Code 2005.99.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.