Zolltarifnummer 2007.99: Konfitüren, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2007.99 steht für Konfitüren, andere, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2007.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2007.99
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2007.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen Brotaufstrich, der sich wie folgt darstellt: - Mühlenhauser Erdbeere - - Äußere Beschaffenheit: rote, streichfeste, Fruchtanteile enthaltende Masse, aufgemacht in einem weißen Kunststoffschälchen, welches mit einem bedruckten Metallfoliendeckel verschlossen ist - - Inhalt gemäß Warenaufdruck: 25 g - - Geschmack: süß, fruchtig, nach Erdbeeren - - Brixwert: 65,5 Es wird als zutreffend unterstellt, dass die Ware durch Kochen im Sinne der Anmerkung 5 zum Kapitel 20 hergestellt wurde. Der Brotaufstrich ist mit weiteren Brotaufstrichen gemeinsam in einem Flechtstoffkorb verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterposition 2007 10 und 2007 91 des Harmonisierten Systems genannt, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenproben handelt es sich um drei verschiedene Brotaufstriche, die sich wie folgt darstellen: - Mühlenhauser Aprikose - - Äußere Beschaffenheit: gelb-orangefarbene, streichfeste, Fruchtfleischanteile enthaltende Masse, aufgemacht in einem weißen Kunststoffschälchen, welches mit einem bedruckten Metallfoliendeckel verschlossen ist - - Inhalt gemäß Warenaufdruck: 25 g - - Geschmack: süß, säuerlich, fruchtig, nach Aprikosen - - Brixwert: 64,6 - Mühlenhauser Thüringer Pflaumenmus - - Äußere Beschaffenheit: dunkelbraune, streichfeste Masse, aufgemacht in einem weißen Kunststoffschälchen, welches mit einem bedruckten Metallfoliendeckel verschlossen ist - - Inhalt gemäß Warenaufdruck: 25 g - - Geschmack: süß, säuerlich, fruchtig, einem Pflaumenmus entsprechend - - Brixwert: 54,8 - Mühlenhauser Pfirsich-Maracuja - - Äußere Beschaffenheit: gelb-orangefarbene, streichfeste, Fruchtfleischanteile enthaltende Masse, aufgemacht in einem weißen Kunststoffschälchen, welches mit einem bedruckten Metallfoliendeckel verschlossen ist - - Inhalt gemäß Warenaufdruck: 25 g - - Geschmack: süß, säuerlich, fruchtig, nach Pfirsich und Maracuja - - Brixwert: 64,4 Es wird als zutreffend unterstellt, dass die Waren durch Kochen im Sinne der Anmerkung 5 zum Kapitel 20 hergestellt wurden. Die Brotaufstriche sind mit weiteren Brotaufstrichen gemeinsam in einem Flechtstoffkorb verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterposition 2007 1010 und 2007 9935 der Kombinierten Nomenklatur genannt, keine Feigen-, Pistazien- oder Haselnusspaste, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen Brotaufstrich, der sich wie folgt darstellt: - Mühlenhauser Sauerkirsche - - Äußere Beschaffenheit: dunkelrote, streichfeste, Fruchtanteile enthaltende Masse, aufgemacht in einem weißen Kunststoffschälchen, welches mit einem bedruckten Metallfoliendeckel verschlossen ist - - Inhalt gemäß Warenaufdruck: 25 g - - Geschmack: süß, fruchtig, säuerlich, nach Sauerkirschen - - Brixwert: 66,9 Es wird als zutreffend unterstellt, dass die Ware durch Kochen im Sinne der Anmerkung 5 zum Kapitel 20 hergestellt wurde. Der Brotaufstrich ist mit weiteren Brotaufstrichen gemeinsam in einem Flechtstoffkorb verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterposition 2007 10 und 2007 91 des Harmonisierten Systems genannt, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere".
Fruchtaufstrich. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich "Black Currants and Pomegranates blended with Morello Cherries and Red Grapes." Zutaten: Morello Kirschen, rotes Traubensaftkonzentrat, Schwarze Johannisbeeren, Granatapfelkonzentrat, Rohrzucker, Apfelpektin, Ascorbinsäure (Vitamin C). Verpackung: in Gläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalglas, darin eine dunkelrote, geleeartige Masse mit Fruchtbestandteilen, süß, säuerlich und fruchtig schmeckend. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten.
Fruchtaufstrich. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich "Maqui and Passionfruit blended with Morello Cherries and Red Grapes." Zutaten: Morello Kirschen, rotes Traubensaftkonzentrat, Passionsfruchtpüree, Macquikonzentrat, Rohrzucker, Apfelpektin, Ascorbinsäure (Vitamin C). Verpackung: in Gläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalglas, darin eine dunkelrote, geleeartige Masse mit Fruchtbestandteilen, süß, säuerlich und fruchtig schmeckend. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten.
Fruchtaufstrich. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich "Raspberries and Yumberries blended with Morello Cherries and Red Grapes." Zutaten: Morello Kirschen, rotes Traubensaftkonzentrat, Himbeeren, "Yumberry concentrate", Rohrzucker, Apfelpektin, Ascorbinsäure (Vitamin C), Zitronensäure. Verpackung: in Gläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalglas, darin eine dunkelrote, geleeartige Masse mit Fruchtbestandteilen, süß, säuerlich und fruchtig schmeckend. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten.
Fruchtaufstrich. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich "Wild Blueberries and Cranberries blended with Morello Cherries and Red Grapes." Zutaten: Morello Kirschen, rotes Traubensaftkonzentrat, Blaubeeren, Cranberries, Rohrzucker, Apfelpektin, Ascorbinsäure (Vitamin C). Verpackung: in Gläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalglas, darin eine rot-violette, geleeartige Masse mit Fruchtbestandteilen, süß, säuerlich und fruchtig schmeckend. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2007 99: 1. Pfirsichpüree erhalten aus frischen Pfirsichen, welche zerkleinert und anschließend durch ein Sieb mit einem Durchgang von 0,4 bis 0,8 mm passiert wurden. Das so erhaltene Produkt wird anschließend einer Wärmebehandlung mittels Dampf unter reduziertem Druck (Vakuum) bei einer Temperatur von 50°C bis 60°C für 50 bis 60 Minuten unterzogen, um den Wassergehalt des Produktes zu reduzieren und seine Viskosität zu erhöhen. Das Produkt liegt in Fässern zu 160 kg oder 350 kg vor. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 5 zu Kapitel 20) und 6. 2. Fruchtaufstrich, hergestellt durch Aufkonzentrieren mittels Kochen unter Vakuum bei 70°C für 45 Minuten und anschließender Pasteurisierung bei 97°C, bestehend aus Mango, Ananas, flüssigem Fruchtzucker, Zitronensaftkonzentrat und Fruchtpektin, abgepackt für den Einzelhandel in Gläsern. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
- 2007.99.10Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
- 2007.99.20mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, Maronenpaste und Maronenmus
- 2007.99.31mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen
- 2007.99.33mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Erdbeeren
- 2007.99.35mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Himbeeren
- 2007.99.39mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, andere
- 2007.99.50mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
- 2007.99.93von tropischen Früchten und tropischen Nüssen
- 2007.99.97andere, andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2007.99?
Die Zolltarifnummer 2007.99 umfasst Konfitüren, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2007.99?
Für 2007.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2007.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2007.99?
2007.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2007.99 im Zolltarif eingeordnet?
2007.99 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2007.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2007.99 erfasst, zum Beispiel DE5120/15-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2007.99?
HS-Unterposition 2007.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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