Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2007.99.31: Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2007.99.31 steht für Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen. Der Drittlandszollsatz beträgt 24.000 % + 23.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2007.99.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2007.99.31
Drittlandszoll
24.000 % + 23.000 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2007Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2007.99andere, andere
  4. 2007.99.31Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2007.99.31

HS-Code2007.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2007.99.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll24.000 % + 23.000 EUR DTNMFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2024-03416Erteilt von FRGültig bis 2027-06-27

Préparation de fruits de type confiture de cerise, obtenue par cuisson, d'une teneur en sucre supérieure à 30% et inférieure à 70%, conditionnée pour la vente au détail dans un bocal en verre d’une contenance de 284 g.

FRBTIFR-BTI-2024-02548Erteilt von FRGültig bis 2027-05-06

Préparation de fruits, se présentant sous la forme d’une confiture de griotte, obtenue par cuisson avec addition de sucres, conditionnée pour la vente au détail en pot de 170 g.

FRBTIFR-BTI-2022-05736Erteilt von FRGültig bis 2025-09-12

Préparation alimentaire de fruits obtenue par cuisson de type dessert à base de cerise et d’acérola, de sucres de fruits et de pectines de fruits, de teneur en sucre supérieure à 30 % et inférieure à 70 %, tartinable, conditionnée pour la vente au détail en bocal de verre d’une contenance nette de 170 g.

DEBTI29558/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-27

Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtzubereitung Kirsche. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrot-violette, mäßig feste bis stichfeste, mit Fruchtbestandteilen durchzogene Masse, süß, fruchtig, aromatisiert, nach Kirschen schmeckend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 30 GHT. Gemäß Angabe wurde die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse oder -pasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, von Kirschen.

DEB/3216/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-22

Fruchtaufstrich aus Kirschen Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht Pur Soft Kirsche. Zutaten: Sauerkirschen 55%, Agavendicksaft, Apfeldicksaft, Traubendicksaft, Geliermittel: Apfelpektin, Zitronensaft, Festigungsmittel: Calciumcitrat. Herstellung: durch Kochen hergestellt. Brixwert: 34,6. Verpackung: in Gläsern mit einem Inhalt von 250 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, viskose Fruchtmasse, süß, sauer und fruchtig nach Kirsche schmeckend, keine Fruchtstücke enthaltend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 30 GHT. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen

DEB/43/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-01-08

Frucht-Aufstrich aus Kirschen Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht Pur Portionspack Sauerkirsche. Zutaten: Sauerkirschen 55 %, Agavendicksaft, Apfeldicksaft, Traubendicksaft, Geliermittel: Pektin (aus Äpfeln), Zitronensaft. Verpackungseinheit: 40 Portionspackungen á 20 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Dunkelrote, viskose Fruchtmasse, Fruchtstückchen enthaltend, süßlich, sauer und fruchtig nach Kirschen schmeckend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 30 GHT. Die Anmerkung 5 zu Kapitel 20 ist als erfüllt anzusehen. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen

DEB/3334/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-19

Frucht-Aufstrich aus Sauerkirschen Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich. Zutaten: Sauerkirschen 75 %, Agavendicksaft, Pektin (aus Äpfeln), Zitronensaft, Bourbon-Vanille, Bittermandelextrakt. Verpackungseinheit: Gläser in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Inhalt von 250 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Dunkelrote, viskose, Fruchtfleischstückchen enthaltende Fruchtmasse, süßlich, sauer und fruchtig nach Kirschen und Bittermandel schmeckend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 30 GHT. Die Anmerkung 5 zu Kapitel 20 ist als erfüllt anzusehen. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen.

NLRTD-2006-001403Erteilt von NLGültig bis 2012-02-19

Een zwarte kersenjam, met een netto inhoud van ongeveer 15 en 30 gram, met onder andere de volgende ingrediënten: - zwarte kersen; - suiker; - glucosestroop; - water. Het produkt heeft - volgens opgave - een warmtebehandeling (gekookt) ondergaan en bevat circa 40% suiker. De jam is geen dieet- of kindervoeding. Een gehele set van 120 stuks wordt tezamen aangeboden, voor de verkoop in het klein, in een speciaal daarvoor bestemde kartonnen omdoos.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2007

Zu Unterposition 2007 99: 1. Pfirsichpüree erhalten aus frischen Pfirsichen, welche zerkleinert und anschließend durch ein Sieb mit einem Durchgang von 0,4 bis 0,8 mm passiert wurden. Das so erhaltene Produkt wird anschließend einer Wärmebehandlung mittels Dampf unter reduziertem Druck (Vakuum) bei einer Temperatur von 50°C bis 60°C für 50 bis 60 Minuten unterzogen, um den Wassergehalt des Produktes zu reduzieren und seine Viskosität zu erhöhen. Das Produkt liegt in Fässern zu 160 kg oder 350 kg vor. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 5 zu Kapitel 20) und 6. 2. Fruchtaufstrich, hergestellt durch Aufkonzentrieren mittels Kochen unter Vakuum bei 70°C für 45 Minuten und anschließender Pasteurisierung bei 97°C, bestehend aus Mango, Ananas, flüssigem Fruchtzucker, Zitronensaftkonzentrat und Fruchtpektin, abgepackt für den Einzelhandel in Gläsern. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2007.99.31?

Die Zolltarifnummer 2007.99.31 umfasst Konfitüren, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, von Kirschen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2007.99.31?

Der Drittlandszollsatz für 2007.99.31 beträgt 24.000 % + 23.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2007.99.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2007.99.31?

2007.99.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2007.99.31 im Zolltarif eingeordnet?

2007.99.31 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200799 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2007.99.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2007.99.31 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-03416. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2007.99.31?

KN-Code 2007.99.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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