Zolltarifnummer 2008.11.96.00: Schalenfrüchte, geröstet
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00 steht für Schalenfrüchte, geröstet. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2008.11.96.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2008.11.96.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2008.11Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse
- 2008.11.96geröstet
- 2008.11.96.00Schalenfrüchte, geröstet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.11.96.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnüsse, geröstet, gesalzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf (150 g-Standfolienbeutel). Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Riegel mit gerösteten Erdnüssen; Gewicht: 40 g; Verpackung: in einer bedruckten Schlauchfolie für den Einzelverkauf aufgemacht. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnuss Cubes mit Meersalz; Knabberspaß auf der Grundlage von gerösteten Erdnüssen; Abmessungen: max. 3 x 3 x 3 cm; Verpackung: 90 g-Beutel. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Riegel mit Erdnüssen. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellbrauner, ca. 15 x 9 x 1,3 cm großer Riegel aus überwiegend halbierten Erdnüssen ohne Samenhäutchen, die mit einer dünnen karamellartigen Schicht überzogen und miteinander verklebt sind. Geschmack: süß, nach Erdnüssen, mit Röstnote. Aufmachung: in einer Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht. Inhalt: 170 g. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.
Cacahuete en polvo tostado desgrasado en bolsas (lámina flexible) de 200 gramos con formato zip. Contiene 14 g de proteína y 4 gramos de grasa por cada 30 g de cacahuete en polvo. 70% Reducido en grasa. Concebido para uso alimentario.
Préparation alimentaire sous la forme d’une barre composée de cacahuètes grillées et d’un coeur caramel à base de sucre de sirop de maïs et de lait écrémé, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 52g.
Varen består af hele og halve jordnødder uden skal og hinde. Jordnødderne er overtrukket af et tyndt brunt lag af honning og sukker, hvor der udenpå ses tydelige sukkerkorn. Nødderne smager sødt og er sprøde som ristede jordnødder. Varen er en fødevare, der kan anvendes som et snackprodukt til direkte fortæring. Det er oplyst at varen består af peanuts, sukker, rapsolie, honning, salt og xanthangummi. Det er oplyst, at varen er i en pakning til detailsalg.
Varen foreligger som hele og halve jordnødder uden skal og afhindet. Jordnødderne er overtrukket af et tyndt lag brun, mat, krystalliseret sukker. Overfladen på varen foreligger nubret med et let lag lyst pulver. Varen smager sødt og med et hint af salt. Nødderne er sprøde, som ristede jordnødder. Varen foreligger som en fødevare, der kan anvendes som snack. Det er oplyst, at varen består af 75 % jordnødder og 25 % sukker, solsikkeolie, honning (1,9 %), salt, glucosesirup og xantham gummi i faldende orden. Varen foreligger i pakninger til detailsalg.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2008 11 10 bis 2008 19 99: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stückchen zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Nicht hierher gehören dagegen Rohmassen zum Herstellen von Marzipan, Nougat usw. der Position 1704.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.11.96.00?
Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00 umfasst Schalenfrüchte, geröstet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.11.96.00?
Der Drittlandszollsatz für 2008.11.96.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2008.11.96.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200811. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.11.96.00?
2008.11.96.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2008.11.96.00 im Zolltarif eingeordnet?
2008.11.96.00 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200811 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse > 20081196 geröstet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.11.96.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.11.96.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI1388/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.11.96.00?
TARIC-Code 2008.11.96.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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