Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0: Schalenfrüchte, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 steht für Schalenfrüchte, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, 1 kg oder weniger, geröstet. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.11.96.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2008.11.96.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.11Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse
  4. 2008.11.96geröstet
  5. 2008.11.96.00.0Schalenfrüchte, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, 1 kg oder weniger, geröstet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0

HS-Code2008.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.11.968 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2008.11.96.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2008.11.96.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13464/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-29

Erdnussriegel Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht-Nussriegel "Taste of Nature Organic Nutrition Bar Peanut", aufgemacht in Verpackungen mit einem Gewicht des Inhalts von 40 g, im Display mit 16 Riegeln. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zugesetzter Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Erdnüsse, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.

DE9862/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-26

Erdnusskerne, geröstet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Yer Fistik Ici Kavrulmus, 1906 005. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ganze sowie halbe, beigefarbene, gesalzene Erdnusskerne ohne Schale, zum großen Teil mit anhaftender, brauner Samenhaut. Geschmack: salzig, nach gerösteten Erdnüssen. Aufmachung: in einem bedruckten, überwiegend transparenten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (mehrsprachig, auszugsweise): "Sera; Erdnüsse Geröstet Gesalzen; NET WT.: 12.34 oz - 350 G" Früchte, Nüsse und anderer genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.

DE9874/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-07

Zubereitete Erdnüsse. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Geröstete Erdnüsse in feuriger Würze. Zutaten: Erdnüsse (69 %), Kichererbsenmehl (20 %), Erdnussöl, roter Chili, Speisesalz, verschiedene Gewürze, Säuerungsmittel: Zitronensäure. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: helle, ganze Erdnüsse, nicht vollständig umhüllt mit einem unterschiedlich braunen Teig, unregelmäßig geformt. Bei allen Erdnüssen ist die Samenhaut partiell erkennbar, teilweise ist der Teig abgeplatzt. Nettogewicht lt. Aufdruck: 200 g. Geruch: würzig; Geschmack: scharf, würzig, nach gerösteten Erdnüssen. Da die Erdnüsse nicht vollständig mit Teig umhüllt sind, ist eine Einreihung in die Pos 1905 ausgeschlossen. Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht als in den vorstehenden Kapiteln genannt, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Erdnussbutter, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.

DE19741/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-26

Erdnüsse, zubereitet (Bestandteil einer aus einer Schale und Erdnüssen bestehenden Verkaufseinheit). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Geröstete Erdnüsse mit Chili. Zutaten: Erdnüsse, Peri-Peri-Chilipulver, Palmöl. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Verkaufseinheit bestehend aus einer Schale, in der sich eine Informationsbroschüre sowie ein mit Erdnüssen gefüllter Folienbeutel befinden. Um die Schale ist ein mit einem Warenetikett versehenes Band gebunden, welches ein Herausfallen der Broschüre und der Erdnusspackung verhindert. Beschaffenheit der Erdnüsse (zur Beschreibung und Einreihung der Schale siehe vZTA DE 19741/09-2): überwiegend ganze, mit einem rötlichen Gewürzpulver versehene Erdnusskerne. Geschmack: scharf bis sehr scharf, nach Erdnüssen. Gewicht des Inhalts des Folienbeutels (gem. Warenetikett): 95 g. Bei der aus einer Schale und Erdnüssen bestehenden Verkaufseinheit handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf i. S. der AV 3 b), da die zusammengestellten Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen. Zudem kann die Schale nicht als eine für Erdnüsse übliche Verpackung i. S. der AV 5 b) angesehen werden. Die einzelnen Waren sind daher getrennt einzureihen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, nicht in Form von Erdnussbutter, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.

DE22277/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-21

Erdnüsse, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Wasabi Peanut. Erdnusskerne, geröstet, mit einem Wasabi enthaltendem Teigmantel umhüllt. Verpackung: in Dosen à 150 g. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: überwiegend mit einem hellgrünen Überzug vollständig ummantelte Erdnusskerne und einige teilweise ummantelte Erdnusskerne. Geschmack: scharf, nach Meerrettich und Erdnüssen. Da nicht wenige Erdnusskerne nur teilweise ummantelt sind, liegt keine Backware der Pos 1905 vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, nicht in Form von Erdnussbutter, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.

DE22279/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-06

Erdnüsse, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Honey Sesame Peanut. Erdnusskerne, geröstet, mit einer Gewürzmischung aus Honig und Sesam umhüllt. Verpackung: in Dosen à 150 g. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: mit einem bräunlichen, glänzenden Überzug versehene sowie mit Sesamsamen umhüllte Erdnusskerne, ohne Schale, mit Samenhaut. Der Überzug/die Umhüllung ist nicht vollständig. Geschmack: süß, nach Erdnüssen und Sesamsamen. Die Erdnüsse bestimmen den Charakter der Ware. Es liegen zubereitete Erdnüsse der Unterposition 2008 11 der Kombinierten Nomenklatur vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse, nicht in Form von Erdnussbutter, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, geröstet.

DEB/380/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-08

Erdnussriegel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Krokant mit Erdnuss, Zutaten: Erdnüsse 66 %, Zucker, Glucose. Untersuchungsergebnis der vorgelegten Warenprobe: ca. 10x4,5x1 cm großer Riegel aus zerkleinerten Erdnüssen, welche mit einer braunen Krokantschicht überzogen sind. Geschmack: süß, nach karamellisierten Erdnüssen, knusprig. Verpackung: einzeln in etikettierter Schlauchfolie verpackt, auszugsweise: "Nettogewicht 40 g, Erdnüsse 66 %". Geröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Zu Unterpositionen 2008 11 10 bis 2008 19 99: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stückchen zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Nicht hierher gehören dagegen Rohmassen zum Herstellen von Marzipan, Nougat usw. der Position 1704.

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0?

Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 umfasst Schalenfrüchte, andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, 1 kg oder weniger, geröstet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.11.96.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2008.11.96.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.11.96.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200811. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0?

2008.11.96.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.11.96.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2008.11.96.00.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200811 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, Erdnüsse > 20081196 geröstet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.11.96.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.11.96.00.0 erfasst, zum Beispiel DE13464/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0?

Warennummer 2008.11.96.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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