Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.99.41: Ingwer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.99.41 steht für Ingwer. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.99.41 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2008.99.41
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere
  4. 2008.99.41Ingwer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.99.41

HS-Code2008.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.99.418 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLRTD-2015-0631Erteilt von NLGültig bis 2021-06-23

Gember met onder andere de volgende kenmerken: - in de vorm van gele blokjes met suikerkristallen aan de buitenkant; - toegevoegde suiker; - zonder toegevoegde alcohol; - door middel van osmotische dehydratie verduurzaamd. Het product is verpakt in zakken van kunststof met een inhoud van 5 kg en vervolgens met 4 zakken in een kartonnen doos. Het product moet worden aangemerkt als gember, op andere wijze bereid of verduurzaamd, zoals bedoeld bij GN-onderverdeling 2008 99 41 van de gecombineerde nomenclatuur.

DE11685/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-17

Ingwer, zubereitet. Antragsangaben: Ingwer, essfertig. Zutaten: Ingwer, Zucker. Herstellung: Ingwer wird gewaschen, gewogen, geschnitten und gesiebt. Die resultierenden Ingwerwürfel werden in Wasser kurz gekocht. Sodann wird der Ingwer mit Zuckersirup versetzt (Brixwert: 75) und darin gelagert. Abschließend wird der Sirup abgetrennt, der Ingwer pasteurisiert, die Oberfläche der Stücke mit Dextrose behandelt und über Nacht getrocknet. Aufmachung: in Kartons mit einem Gewicht des Inhalts von 11,5 kg oder 20 kg. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelbe, nahezu würfelförmige Ingwerstücke mit weißlichem Belag. Geschmack: süß, zitrisch, nach Ingwer, im Nachgang scharf. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 i. V. m. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Herstellungsprozess): enthalten. Der Ingwer wird einer osmotischen Entwässerung unterzogen. Es liegt kein Erzeugnis des Kapitels 9 vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

DE18514/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Ingwer, zubereitet Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Eingelegter Ingwer, pink, mit Zuckern und Süßungsmitteln (Gari Shoga); Verpackung: im Beutel à 1600 g (Abtropfgewicht: 1000 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rötlich-beigefarbene Ingwerscheiben, in einer trüben, rötlichen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: arttypisch nach Ingwer, schwach süß, scharf. Aufmachung: verschweißter Polybeutel. Aufschrift (auszugsweise): "ENDO, Eingelegter Ingwer, pink mit Zuckern und Süßungsmitteln (Gari Shoga); Zutaten: Ingwer (59 %), Wasser, Glucosesiurp, Salz, Zucker, Säuerungsmittel: Citronensäure, Konservierungsmittel: Kaliumsorbat, Süßungsmittel: Acesulfam K, Aspartam, Saccharin, Farbstoff: Anthocyane. Durchschnittliche Nährwertangaben pro 100g: Kohlenhydrate: 14g davon Zucker: 13 g." Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 10 bis 2008 97 der KN genannt, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

DE18515/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Ingwer, zubereitet Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Eingelegter Ingwer, weiß, mit Zuckern und Süßungsmitteln (Gari Shoga); Verpackung: im Beutel à 1600 g (Abtropfgewicht: 1000 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rötlich-beigefarbene Ingwerscheiben, in einer trüben, dunkelbeigefarbenen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: arttypisch nach Ingwer, schwach süß, scharf. Aufmachung: verschweißter Polybeutel. Aufschrift (auszugsweise): "ENDO, Eingelegter Ingwer, weiß mit Zuckern und Süßungsmitteln (Gari Shoga); Zutaten: Ingwer (59 %), Wasser, Glucosesiurp, Salz, Zucker, Säuerungsmittel: Citronensäure, Konservierungsmittel: Kaliumsorbat, Süßungsmittel: Acesulfam K, Aspartam, Saccharin. Durchschnittliche Nährwertangaben pro 100g: Kohlenhydrate: 14g davon Zucker: 13 g." Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 1110 bis 2008 9940 der KN genannt, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Ingwer.

NLRTD-2006-001619Erteilt von NLGültig bis 2012-07-05

"Dehydrated Ginger", gedehydreerde gesuikerde gember in de vorm van droge gele brokjes. Het product, zonder toegevoegde alcohol, wordt aangeboden in kartons met een netto-inhoud van meer dan 1 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Zu Unterposition 2008 99: 1. Früchte in Alkohol, bestehend aus einer Backpflaume in einer Flüssigkeit, die aus Armagnac, Zuckersirup und natürlichen Fruchtextrakten zusammengesetzt ist, in einem Trinkglas mit 40 cm3 Inhalt, das mit einem Plastikdeckel verschlossen ist. 2. Getrocknete Papaya, in Form von Würfeln, Scheiben oder unregelmäßig geformten Stücken, hergestellt durch Blanchieren, anschließende osmotische Entwässerung in einer Zuckerlösung und Lufttrocknung. 3. Geröstete Seetangblätter – hergestellt aus getrocknetem Seetang (100%), der mit einem Metalldetektor und einem Detektor zur Identifizierung von Verunreinigungen untersucht und anschließend geröstet und verpackt wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. Gewürzter Seelattich - Seelattich (90 GHT), Maisöl (6 GHT), Sesamöl (3 GHT) und Salz (1 GHT). …

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.99.41?

Die Zolltarifnummer 2008.99.41 umfasst Ingwer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.99.41?

Der Drittlandszollsatz für 2008.99.41 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.99.41?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.99.41?

2008.99.41 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.99.41 im Zolltarif eingeordnet?

2008.99.41 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200899 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.99.41?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.99.41 erfasst, zum Beispiel NLRTD-2015-0631. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.99.41?

KN-Code 2008.99.41 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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