Zolltarifnummer 2008.99: Früchte, andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2008.99 steht für Früchte, andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2008.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2008.99
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2008.99Früchte, andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mangoflocken Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mangoflocken, hergestellt aus aseptisch verpacktem, pasteurisiertem Mangopüree der KN-Position 2008. Herstellung: Das Mangopüree (100 %, ohne Zusätze) wird auf großen Walzen getrocknet und anschließend auf Flockengröße zerkleinert. Verpackung: in Beuteln und Kartons. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: süß, fruchtig und nach Mango schmeckende, orangefarbene, leichte Flocken mit einem geringen Pulveranteil. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, andere.
Cassis entiers moelleux, séchés puis réhydratés, additionnés de jus concentrés de pommes et de citrons, pasteurisés, conditionnés en emballages de différentes contenances (1 kg, 2,5 kg...).
Mangues moelleuses en lamelles, déshydratées puis réhydratées, sucrées, pasteurisées, conditionnées en emballage de 1 et 2,5 kg.
Bananenpüree. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): aseptisch verpacktes, nicht gefrorenes Bananenpüree. Herstellung: geschälte, reife Bananen werden zerkleinert und erforderlichenfalls mit einem Antioxidans (Ascorbinsäure; < 500 mg/kg) und/oder einem Säuerungsmittel (Zitronensäure; < 500 mg/kg bzw. Zitronensaftkonzentrat; < 1000 mg/kg) versetzt. Nach dem Passieren, Entgasen und Homogenisieren erfolgt ein Erhitzen des Pürees, welches dann aseptisch abgefüllt wird. Brixwert: 20 -25. Verpackung: in Fässern mit PE-Aseptikbeuteln (250 - 280 Liter) oder Karton-BINS mit PE-Aseptikbeutel (990 kg). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene, homogene, pastöse, nach Bananen riechende Masse. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 des Harmonisierten Systems genannt.
Apfelpulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apple 100, Artikel-Nr.: 100496, Pulver aus erhitzter Apfelpulpe, sprühgetrocknet. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Wegen der Behandlung der Apfelpulpe liegt kein "Mehl von Erzeugnissen des Kapitels 8" vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, keine Palmherzen oder Mischungen, hier: Äpfel.
Apfelpulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apple 100 Type A, Artikel-Nr.: 101568, Pulver aus erhitzter Apfelpulpe, sprühgetrocknet. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Wegen der Behandlung der Apfelpulpe liegt kein "Mehl von Erzeugnissen des Kapitels 8" vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, keine Palmherzen oder Mischungen, hier: Äpfel.
Apfelpulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Apple 100 Type B, Artikel-Nr.: 101569, Pulver aus erhitzter Apfelpulpe, sprühgetrocknet. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Wegen der Behandlung der Apfelpulpe liegt kein "Mehl von Erzeugnissen des Kapitels 8" vor. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, keine Palmherzen oder Mischungen, hier: Äpfel.
Papaya, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrocknete naturelle Papaya, in Sirup gekocht, ungeschwefelt. Zutaten: Papaya, Zucker, Zitronensäure, Reismehl (auf der Oberfläche). Herstellung: frische Papayafrüchte werden geschält, in die gewünschte Form geschnitten und für ca. 15 Minuten in einer Zuckerlösung gekocht. Anschließend erfolgt die Trocknung mittels Heißluft. Warenbeschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orange-rote, getrocknete, überwiegend viereckige, bis zu 3 cm breite Fruchtstücke. Geschmack: süß, fruchtig, nach Papaya. Die Ware ist über das in Kapitel 8 der Kombinierten Nomenklatur inbegriffene Maß hinausgehend zubereitet. Es liegt keine Ware der Position 2006 vor, da die vorliegenden Früchte gemäß Angabe in anderer Weise als dort vorgesehen haltbar gemacht wurden (Zuckerung + Trocknung). Die hier vorliegenden Papayastücke können der in dem in Feld 9 dieser Auskunft angeführten Avise zur Position 2008 des Harmonisierten Systems beschriebenen getrockneten Papaya an die Seite gestellt werden. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 92 des HS genannt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2008 99: 1. Früchte in Alkohol, bestehend aus einer Backpflaume in einer Flüssigkeit, die aus Armagnac, Zuckersirup und natürlichen Fruchtextrakten zusammengesetzt ist, in einem Trinkglas mit 40 cm3 Inhalt, das mit einem Plastikdeckel verschlossen ist. 2. Getrocknete Papaya, in Form von Würfeln, Scheiben oder unregelmäßig geformten Stücken, hergestellt durch Blanchieren, anschließende osmotische Entwässerung in einer Zuckerlösung und Lufttrocknung. 3. Geröstete Seetangblätter – hergestellt aus getrocknetem Seetang (100%), der mit einem Metalldetektor und einem Detektor zur Identifizierung von Verunreinigungen untersucht und anschließend geröstet und verpackt wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. Gewürzter Seelattich - Seelattich (90 GHT), Maisöl (6 GHT), Sesamöl (3 GHT) und Salz (1 GHT). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2008.99.11mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
- 2008.99.19anderer
- 2008.99.21mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
- 2008.99.23andere
- 2008.99.24tropische Früchte
- 2008.99.28mit Zusatz von Alkohol, andere, mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger, andere
- 2008.99.31tropische Früchte
- 2008.99.34mit Zusatz von Alkohol, andere, mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT, andere, andere
- 2008.99.36tropische Früchte
- 2008.99.37mit Zusatz von Alkohol, andere, andere, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger, andere
- 2008.99.38tropische Früchte
- 2008.99.40mit Zusatz von Alkohol, andere, andere, andere, andere
- 2008.99.41Ingwer
- 2008.99.43ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Weintrauben
- 2008.99.45ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Pflaumen
- 2008.99.48ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, tropische Früchte
- 2008.99.49ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere
- 2008.99.51Ingwer
- 2008.99.63ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte
- 2008.99.67ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere
- 2008.99.72ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, 5 kg oder mehr
- 2008.99.78ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, weniger als 5 kg
- 2008.99.85Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
- 2008.99.91Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
- 2008.99.99ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.99?
Die Zolltarifnummer 2008.99 umfasst Früchte, andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.99?
Für 2008.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2008.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.99?
2008.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2008.99 im Zolltarif eingeordnet?
2008.99 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.99 erfasst, zum Beispiel DE12129/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.99?
HS-Unterposition 2008.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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