Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0: Früchte, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 steht für Früchte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 13 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2008.99.63.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2008.99.63.90.0
- Drittlandszoll
- 13 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere
- 2008.99.63ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte
- 2008.99.63.90drugo
- 2008.99.63.90.0Früchte, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 13 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mango, geschnitten, in Sirup; Verpackung: in 425 g-Konservendosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Jackfrucht, in Sirup; Verpackung: in 565 g-Konservendosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litschi, in Sirup; Verpackung: in 565 g-Konservendosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Jackfrucht Chips; Zutaten: Jackfrucht, Palmöl; Verpackung: à 100 g. Beschaffenheit des zur vZTA DE 27070/16-1vorgelegten Warenmusters : orangegelbe, bis zu 6 cm große, leicht brechende, fettig, fruchtig, süß, knusprig und leicht säuerlich schmeckende Fruchtstücke, verpackt in einem wiederverschließbaren 100 g-Originalfolienbeutel. Der Folienbeutel ist mit einem deutschsprachigen Zusatzetikett versehen, dem folgende Nährwertangaben entnommen werden können: Fett: 10,7 g/100 g; Kohlenhydrate: 78,6 g/100 g, davon Zucker: 57,1 g/100 g. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Gemäß Inhalts- und Nährwertangaben wurde die Jackfrucht mit Fett zubereitet. Eine Einreihung als Ware der Position 0813 der KN kommt daher nicht in Betracht. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterposition 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tamarindenpaste. Beschaffenheit des zur vZTA DE 1721/17-1 vorgelegten Warenmusters: dunkelbraune, fließfähige, nahezu homogene Masse mit hellbraunen Partikeln durchsetzt, sehr sauer, leicht fruchtig, schwach süß schmeckend. Aufmachung: in einem etikettierten 450 ml-Originalkunststoffgefäß mit Schraubdeckel. Aufdruck (mehrsprachig, auszugsweise): "Concentrate Cooking Tamarind". Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 9 GHT Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20: enthalten. Es liegt keine Ware des Kapitels 8 vor, da die Tamarinde nach einem Verfahren zubereitet und haltbar gemacht wurde, welches nicht zu den dort zugelassenen Verfahren gehört. Die Ware weist auch nicht den Charakter einer Würzsoße/eines Würzmittels der Position 2103 der KN auf. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, andere.
Mango, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mango, entsteint, geschält, geschnitten, leicht gezuckert. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschälte, entsteinte, gelbe Mangosfrüchte (Mangoschnitten) in blassgelber, schwach trüber Aufgussflüssigkeit. Geschmack: leicht süß, schwach säuerlich, fruchtig nach Mango. Aufmachung: etikettierte Originalkonservendose. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Zutaten: Mangos, Wasser, Zucker, Citronensäure; Gesamtinhalt: 425 g; Abtropfgewicht: 230 g." Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, nicht in Form von Flocken oder Pulver.
Litschis, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litchis, entsteint, geschält, in leicht gezuckertem Sirup eingelegt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschälte, entsteinte, altweiße Litschi-Früchte in blassgelber, trüber Aufgussflüssigkeit. Geschmack: süß, schwach sauer, fruchtig nach Litschi. Aufmachung: etikettierte Originalkonservendose. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Zutaten: Lychees, Wasser, Zucker, Citronensäure; Gesamtinhalt: 580 ml bzw. 567 g; Abtropfgewicht: 225 g." Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, nicht in Form von Flocken oder Pulver.
Litschis, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Konserven mit Litschis, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, entsteint, geschält. Zutaten: Litschis, Wasser, Zucker, Zitronensäure. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ganze, geschälte, entsteinte, altweiße Litschi-Früchte in blassgelber, trüber Aufgussflüssigkeit. Geschmack: süß, schwach sauer, fruchtig nach Litschi. Aufmachung: etikettierte Originalkonservendose. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Zutaten: Lychees, entsteint, geschält, leicht gezuckert; Zutaten: Wasser, Zucker, Citronensäure." Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Inhalt der Konserven (gemäß Angabe): 1 kg oder weniger Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, nicht in Form von Flocken oder Pulver.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2008 99: 1. Früchte in Alkohol, bestehend aus einer Backpflaume in einer Flüssigkeit, die aus Armagnac, Zuckersirup und natürlichen Fruchtextrakten zusammengesetzt ist, in einem Trinkglas mit 40 cm3 Inhalt, das mit einem Plastikdeckel verschlossen ist. 2. Getrocknete Papaya, in Form von Würfeln, Scheiben oder unregelmäßig geformten Stücken, hergestellt durch Blanchieren, anschließende osmotische Entwässerung in einer Zuckerlösung und Lufttrocknung. 3. Geröstete Seetangblätter – hergestellt aus getrocknetem Seetang (100%), der mit einem Metalldetektor und einem Detektor zur Identifizierung von Verunreinigungen untersucht und anschließend geröstet und verpackt wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. Gewürzter Seelattich - Seelattich (90 GHT), Maisöl (6 GHT), Sesamöl (3 GHT) und Salz (1 GHT). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0?
Die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 umfasst Früchte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.99.63.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 2008.99.63.90.0 beträgt 13 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2008.99.63.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0?
2008.99.63.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2008.99.63.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
2008.99.63.90.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200899 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere > 20089963 ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte > 2008996390 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.99.63.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.99.63.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI23231/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0?
Warennummer 2008.99.63.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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