Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2008.99.99: Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2008.99.99 steht für Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 18,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2008.99.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2008.99.99
Drittlandszoll
18,4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere
  4. 2008.99.99Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2008.99.99

HS-Code2008.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2008.99.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll18,4 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17732/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Himbeerpüree mit Zusatz von Zitronenextrakt. Handelseinheit: 20 kg-Kartons oder 200 kg-Fässer. Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20, 1. Anstrich: 9 GHT oder weniger. Zuckerzusatz i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, keine Mischungen, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere.

DEBTI45635/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): eingelegte Weinblätter, vakuumiert, in Aufmachung für den Einzelverkauf (verschweißter, bedruckter Kunststoffbeutel, Nettoinhalt: 400 g). Freie flüchtige Säure, berechnet als Essigsäure (abgeleitet aus der Zutatenliste): weniger als 0,5 GHT. Alkohol: nicht enthalten. Zusatz von Zucker i. S der ZAnm 3 2. Anstrich zu Kapitel 20 i. V. m. der ZAnm 2 a) 2. Absatz (abgeleitet aus den Nährwertangaben): nicht enthalten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: weiche, marinierte, aufeinander gelegte Weinblätter, salzig, nach Pflanzenteilen schmeckend. Es handelt sich um zubereitete Weinblätter der Position 2008 der KN. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere.

DEBTI28910/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Püree der Acai-Beere (Euterpe Oleracea Mart), mazeriert und entsteint, gefriergetrocknet, Aufmachung: 10 kg-Folienbeutel in einem Karton. Alkohol: nicht enthalten. Warenbeschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelviolettes, homogenes, feines, in Wasser nicht lösliches Pulver mit wenig fruchtigem Geschmack. Brix-Wert (refraktometrisch): weniger als 9,7. Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 3 2. Anstrich zu Kapitel 20 i. V. m. der ZAnm 2 a) Absatz 1: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, andere, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere.

FRBTIFR-BTI-2023-05554Erteilt von FRGültig bis 2026-10-24

Partie comestible de plante de type mélange de 4 algues (laitue de mer (Ulva sp.), dulse (Palmaria palmata), haricot de mer (Himanthalia Elongata) et kombu), conservé dans du gros sel de mer, sans addition de sucre, ni addition d’alcool, à consommer frais ou cuit à la vapeur, conditionnée pour la vente au détail dans une boîte d’un poids net de 1 kg.

DEBTI861/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-24

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein sogenanntes Startset für Japan Sushi. Das gemeinsam verpackte Set besteht aus einem Reisformer aus Kunststoffen, einem Löffel aus Holz, einer kleinen Matte aus Bambus, einer großen Flechtmatte aus Bambus, gerösteten Nori-Blättern, einer Essigzubereitung, Sushi-Ingwer, Sojasauce und Wasabi-Paste. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt für derartige – aus Lebensmitteln und Haushaltswaren bestehenden – Sets auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Die Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Die vorliegende vZTA bezieht sich ausschließlich auf die gerösteten Seealgen: Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Nori-Seealgen, getrocknet & geröstet, ohne Alkohol, ohne Zusatz von Zucker. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten; Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 2 a) 2. Absatz und der ZAnm 3 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten Durch das Rösten ist die vorliegende Ware über das in Position 1212 inbegriffene Maß hinausgehend zubereitet. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere.

FRBTIFR-BTI-2023-05249Erteilt von FRGültig bis 2026-08-27

Algue appelée communément haricot de mer, de la variété Himanthalia elongata, conservée dans une solution saline, sans addition de sucre, ni addition d’alcool, destinée à l'alimentation humaine pour accompagner les plats, conditionnée pour la vente au détail dans des bocaux en verre d’un poids net de 160 g, 320 g ou 720 g.

DEBTI46486/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-21

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Jackfrucht, in Öl eingelegt; Aufmachung: in Dosen à 200 g. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: tortenstückförmige Jackfruchtstückchen (bis zu 6,5 cm lang, bis zu 4,5 cm breit, bis zu 3 cm hoch) in Öl, u. a. mit einer Knoblauchzehe. Geschmack: süßlich, würzig, fettig. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere.

SEBTITV-2021-12722Erteilt von SEGültig bis 2025-02-09

Livsmedelsberedning i form av en vegansk kaviarersättning enligt uppgift bestående av bland annat sjögräs. Beredningen föreligger i detaljhandelsförpackning/aluminiumtub om 150 g. En försäljningsenhet innehåller 8 stycken tuber. Beredningen innehåller bland annat sjögräskaviar, rapsolja, socker, vatten och potatisflingor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2008

Zu Unterposition 2008 99: 1. Früchte in Alkohol, bestehend aus einer Backpflaume in einer Flüssigkeit, die aus Armagnac, Zuckersirup und natürlichen Fruchtextrakten zusammengesetzt ist, in einem Trinkglas mit 40 cm3 Inhalt, das mit einem Plastikdeckel verschlossen ist. 2. Getrocknete Papaya, in Form von Würfeln, Scheiben oder unregelmäßig geformten Stücken, hergestellt durch Blanchieren, anschließende osmotische Entwässerung in einer Zuckerlösung und Lufttrocknung. 3. Geröstete Seetangblätter – hergestellt aus getrocknetem Seetang (100%), der mit einem Metalldetektor und einem Detektor zur Identifizierung von Verunreinigungen untersucht und anschließend geröstet und verpackt wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. Gewürzter Seelattich - Seelattich (90 GHT), Maisöl (6 GHT), Sesamöl (3 GHT) und Salz (1 GHT). …

Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.99.99?

Die Zolltarifnummer 2008.99.99 umfasst Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.99.99?

Der Drittlandszollsatz für 2008.99.99 beträgt 18,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2008.99.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.99.99?

2008.99.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2008.99.99 im Zolltarif eingeordnet?

2008.99.99 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200899 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.99.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.99.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI17732/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.99.99?

KN-Code 2008.99.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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