Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2009.89.38.91: Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), in Pulverform

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2009.89.38.91 steht für Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), in Pulverform. Der Drittlandszollsatz beträgt 33,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2009.89.38.91 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2009.89.38.91
Drittlandszoll
33,6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2009.89Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer
  4. 2009.89.38mit einem Brixwert von mehr als 67, anderer, anderer, anderer
  5. 2009.89.38.91Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), in Pulverform

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.89.38.91

HS-Code2009.896 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2009.89.388 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2009.89.38.9110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll33,6 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11572/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrockneter Wolfbeerenextrakt (Gojibeerenextrakt), hergestellt durch wässrige Extraktion; Zusatz von 30 - 40 % Maltodextrin (DE-Wert: 15 bis < 20). Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: braunbeiges, feines, homogenes, vollständig in Wasser lösliches Pulver mit einem süßen, leicht fruchtigen, leicht bitteren Geschmack. Brixwert (abgeleitet aus den Angaben): mehr als 67 GHT. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend angenommen werden. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI46650/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosnusswasser, unter Zusatz von Zuckern sprühgetrocknet. Beschaffenheit des zu DEBTI-25697/21-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, kristallines, homogenes Pulver, süß, arttypisch nach Kokosnuss schmeckend. Nach Verdünnung mit Wasser (ca. 1 g auf 80 ml) löst sich das Pulver vollständig. Es entsteht eine leicht trübe Lösung, arttypisch nach Kokosnusswasser schmeckend. Brixwert: mehr als 67. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI52910/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-23

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolafruchtsaftkonzentratpulver mit Zusatz von Gummi Arabicum. Brixwert (abgeleitet aus den Angaben): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbraunes, feines, homogenes, stark hygroskopisches, gut in Wasser lösliches Pulver, sauer, fruchtig schmeckend. Der Zusatz einer geringen Menge von Gummi Arabicum führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

DEBTI25697/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kokosnusswasser, unter Zusatz von Zuckern sprühgetrocknet Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, kristallines, homogenes Pulver, süß, arttypisch nach Kokosnuss schmeckend. Nach Verdünnung mit Wasser (ca. 1 g auf 80 ml) löst sich das Pulver vollständig. Es entsteht eine leicht trübe Lösung, arttypisch nach Kokosnusswasser schmeckend. Brixwert (abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Ein Zusatz von Zucker im Sinne der Position 1702 der KN führt nicht zum Ausschuss aus Position 2009 der KN. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

FRBTIFR-BTI-2020-07473Erteilt von FRGültig bis 2024-03-25

Préparation alimentaire, à base de jus d’acérola et de gomme arabique, se présentant sous la forme d’une poudre de couleur jaune-orange, conditionnée dans des sacs en polyéthylène dans des cartons de 10 kg.

FRBTIFR-BTI-2020-06580Erteilt von FRGültig bis 2024-02-18

Poudre de couleur orange, obtenue à partir de jus d’acérola séché avec l’ajout de maltodextrine, destinée à l’alimentation, conditionnée en boite polyéthylène de 10 kg.

BEBTID.T.314.276Erteilt von BEGültig bis 2024-01-10

Een fijn lichtgeel tot oranje poeder, volledig afkomstig van sap van de acerola kers, verpakt in een zogenaamde sta-zak (doypack) met een netto inhoud van 100g. Het poeder lost volledig op in water, heeft een Brixwaarde van meer dan 67 en een waarde van meer dan 30 euro per 100 kg. Dit poeder wordt gebruikt in shakes, yoghurt, melk, soja- of rijstdrank enz. Gebruiksaanwijzing: 5 g poeder mengen in 200 ml vruchtensap.

DEBTI37435/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-22

Acerolasaftpulver Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtpulver Acerola. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: safrangelbes, feines, homogenes, vollständig in Wasser lösliches Pulver, sauer und fruchtig schmeckend. Brixwert (abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit): mehr als 67. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 1111 bis 2009 8936 der KN genannt, anderer, in Pulverform.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2009

Zu Unterposition 2009 89: 1. Kokosnuss-Wasser (Kokosnuss-Saft) aus grünen Kokosnüssen (99,95%) Mit zugesetztem Zucker (0,05%). Zucker wird hinzugefügt, um den Geschmack verschiedener Chargen von Kokosnüssen auszubalancieren. Das Produkt wird in Glasflaschen mit einem Inhalt von 290 ml für den Einzelhandel aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.89.38.91?

Die Zolltarifnummer 2009.89.38.91 umfasst Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), in Pulverform. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.89.38.91?

Der Drittlandszollsatz für 2009.89.38.91 beträgt 33,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2009.89.38.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200989. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.89.38.91?

2009.89.38.91 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2009.89.38.91 im Zolltarif eingeordnet?

2009.89.38.91 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200989 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer > 20098938 mit einem Brixwert von mehr als 67, anderer, anderer, anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.89.38.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.89.38.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI11572/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.89.38.91?

TARIC-Code 2009.89.38.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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