Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0: Mischungen von Säften, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0 steht für Mischungen von Säften, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2009.90.51.80.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2009.90.51.80.0
- Drittlandszoll
- 16,8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 2009.90Mischungen von Säften
- 2009.90.51mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend
- 2009.90.51.80andere
- 2009.90.51.80.0Mischungen von Säften, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 16,8 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Karottensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Karottensaftkonzentrat mit Zusatz von Zitronensaftkonzentrat. Die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Brixwert, refraktometrisch: ca. 50. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Mischungen von Säften, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Fruchtsaftmischung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung von Apfelsaft, Traubensaft, Orangensaft, Mangopüree, Bananenpüree, Passionsfruchtsaft und Zitronensaft. Brixwert: 45. Aufmachung: Bulkware oder Fassware. Die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsaft bestimmt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene, trübe, sirupöse Flüssigkeit, nach Verdünnung auf Trinkstärke einem Fruchtsaft entsprechend, süß und fruchtig schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Mischungen von Säften, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Saftmischung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Karottensaftkonzentrat mit Zusatz von Zitronensaftkonzentrat. Die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsaft bestimmt. Brixwert, refraktometrisch: 63 bis 67. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Mischungen von Säften, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Mischung von Fruchtsäften. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Dimes premium grape - sour cherry juice, 100 %, 1 Ltr, Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Tetrapak mit einem Inhalt von 1 l. Aufdruck (mehrsprachig), auszugsweise: "Trauben-Kirschsaft. Zutaten: Wasser, Traubensaftkonzentrat, Kirschsaftkonzentrat." Inhalt: Dunkelrote, leicht bewegliche Flüssigkeit mit wenigen Trübstoffen, süß, säuerlich, fruchtig und vorherrschend nach Sauerkirsche schmeckend. Zuckergehalt im Sinne der ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (lt. Angabe): mehr als 13 GHT. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2009 90: 2. Mischung aus unvergorenen Säften, Gewürze enthaltend (Ingwer), bestehend aus Gurkensaft (30%), Selleriesaft (20%), Apfelsaft (20%), Spinatsaft (20%), Petersiliensaft (4%), Zitronensaft (4%) und Ingwer (2%). Das Produkt ist trinkfertig und in Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der AV 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0?
Die Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0 umfasst Mischungen von Säften, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.90.51.80.0?
Der Drittlandszollsatz für 2009.90.51.80.0 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2009.90.51.80.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0?
2009.90.51.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2009.90.51.80.0 im Zolltarif eingeordnet?
2009.90.51.80.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200990 Mischungen von Säften > 20099051 mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, zugesetzten Zucker enthaltend > 2009905180 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.90.51.80.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.90.51.80.0 erfasst, zum Beispiel DE11410/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.90.51.80.0?
Warennummer 2009.90.51.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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