Zolltarifnummer 2009.90.59.90: Mischungen von Säften, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2009.90.59.90 steht für Mischungen von Säften, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2009.90.59.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2009.90.59.90
- Drittlandszoll
- 17,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 2009.90Mischungen von Säften
- 2009.90.59mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, andere
- 2009.90.59.90Mischungen von Säften, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.90.59.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesaft mit Zusatz von Fruchtpüree und Ingwersaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche). Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 13 , 7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Der Zusatz von Ingwersaft in unvergorenen Gemüse-Fruchtsaftmischungen führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Zumo de fruta (mandarina, manzana) con puré de fresa y frambuesa. Se presenta acondicionado para la venta al por menor en una botella de 250ml. El valor es superior a 30 € por 100 kg de peso neto. Sin azúcar añadido. Concebido para uso alimentario
Zumo de frutas con pulpa de mango y plátano, con un valor superior a 30 euros por cada 100 kg de peso neto. Se presenta en botella de 250ml. Concebido para uso alimentario
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesäften mit Zusatz von Ingwersaft, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche). Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Der Zusatz von Ingwersaft in unvergorenen Gemüse-Fruchtsaftmischungen führt nicht zum Ausschluss aus Position 2009 der KN. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Frucht- und Gemüsesaft mit Zusatz von Fruchtpüree, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml). Alkohol: nicht enthalten. Brixwert: 13,7 oder weniger. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Der Anteil an Fruchtpüree führt nicht zum Ausschluss aus der Position 2009 der KN. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tomatendirektsaft mit Zusatz von Zitronensaft und Salz, in Aufmachung für den Einzelverkauf (0,5 l-Flaschen). Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) 3.Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Mischung von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, keine Mischung aus Apfel- und Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, keine Mischung aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, keine Mischung von Zitrusfruchtsäften.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Fruchtdirekt- und Gemüsesaft mit Zusatz von Fruchtpüree, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Glasflasche mit Schraubverschluss). Alkohol: nicht enthalten; Brixwert: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten; Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Fruchtsäfte und Gemüsesäfte aus anderen Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Mischungen von Säften, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, andere, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, andere.
Woda kokosowa otrzymana z młodych orzechów kokosowych z dodatkiem soku anansowego, niezawierająca dodatku cukru, o wartości przekraczającej 30 Euro za 100 kg masy netto; pakowana do sprzedaży detalicznej w opakowania o pojemności 320 ml.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2009 90: 2. Mischung aus unvergorenen Säften, Gewürze enthaltend (Ingwer), bestehend aus Gurkensaft (30%), Selleriesaft (20%), Apfelsaft (20%), Spinatsaft (20%), Petersiliensaft (4%), Zitronensaft (4%) und Ingwer (2%). Das Produkt ist trinkfertig und in Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der AV 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.90.59.90?
Die Zolltarifnummer 2009.90.59.90 umfasst Mischungen von Säften, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.90.59.90?
Der Drittlandszollsatz für 2009.90.59.90 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2009.90.59.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.90.59.90?
2009.90.59.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2009.90.59.90 im Zolltarif eingeordnet?
2009.90.59.90 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200990 Mischungen von Säften > 20099059 mit einem Brixwert von 67 oder weniger, andere, mit einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.90.59.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.90.59.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI18163/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.90.59.90?
TARIC-Code 2009.90.59.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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