Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2101.11.00: Auszüge, Essenzen und Konzentrate

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2101.11.00 steht für Auszüge, Essenzen und Konzentrate. Der Drittlandszollsatz beträgt 9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2101.11.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2101.11.00
Drittlandszoll
9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  3. 2101.11Auszüge, Essenzen und Konzentrate
  4. 2101.11.00Auszüge, Essenzen und Konzentrate

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.11.00

HS-Code2101.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2101.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17733/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Extrakt aus grünen, entkoffeinierten Kaffeebohnen. Hellbraunes bis ockerfarbenens, in Wasser lösliches, feines Pulver; Geschmack säuerlich, bitter, nach Lösen in Wasser keinem handelsüblichen Kaffeegetränk entsprechend. Hergestellt aus entkoffeinierten grünen Kaffeebohnen (syn. Coffea robusta L. Linden) mittels Extraktion mit Wasser, zur Verwendung in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Auszug aus Kaffee

DEBTI15818/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Kaffee-Auszug, Paste, für die Lebensmittelindustrie. Dunkelbraune, streichfähige Paste; Geruch nach Röstkaffee; Geschmack bitter, nach Röstkaffee. Kaffeetrockenmasse (Seesand, 70 °C, 5 kPa): 58 , 5 GHT Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.

DEBTI15816/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Kaffee-Auszug, wässrige Lösung, zur Verwendung als Aroma. Dunkelbraune, trübe Flüssigkeit; Geruch nach Röstkaffee; Geschmack bitter, nach Röstkaffee; nach Verdünnen mit Wasser einem Kaffeegetränk entsprechend. Kaffeetrockenmasse (gemäß Antragsangaben): 43,6 GHT Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.

DEBTI15806/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Kaffee-Auszug, wässrig-ethanolische Lösung, für die Lebensmittelindustrie. Klare, braune, alkoholhaltige Flüssigkeit; kein Getränk; Geruch alkoholisch, schwach nach Kaffee; Geschmack vorherrschend nach Alkohol und nach Röstkaffee. Kaffeetrockenmasse (Seesand, 70 °C, 5 kPa): 2 , 2 GHT Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.

ESBTIESBTI2025REN1449Erteilt von ESGültig bis 2028-10-20

Preparado de café soluble y achicoria con magnesio denominado Ricoré, que se consume tras la adición de agua caliente. Se presenta en envase metálico de 250 gramos con tapa de plástico. Concebido para uso alimentario

DEBTI28544/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Wässrig-alkoholischer Kaffeeauszug, zur Verwendung als Aroma in der Lebensmittelindustrie. Dunkelbraune, nicht durchscheinende Flüssigkeit ohne Trubstoffe; kein Getränk; Geruch nach geröstetem Kaffee; Geschmack alkoholisch, nach Röstkaffee; zur Verwendung als Lebensmittelaroma geeignet. Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.

ITBTIIT922104-2023-BTI0187Erteilt von ITGültig bis 2026-07-24

Liquido di colore marrone scuro, a base di caffè e acqua, con aroma caratteristico di caffè. Per dichiarazione di parte, il prodotto è impiegato nell'industria alimentare per conferire l'aroma del caffè, ad esempio, a gelati o a liquori. Il prodotto è contenuto in una sacca in materiale plastico fornita di rubinetto dosatore ed è condizionato per la vendita al minuto in buste di cartone da 20 lt.

DEBTI37888/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-24

Kaffee-Auszug, wässrig-ethanolische Lösung, für die Lebensmittelindustrie. Klare, braune, alkoholhaltige Flüssigkeit; kein Getränk; Geruch alkoholisch, schwach nach Kaffee; Geschmack vorherrschend nach Alkohol, nach Röstkaffee. Kaffeetrockenmasse (Seesand, 70 °C, 5 kPa): 2,2 GHT Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 11 00: Hierher gehören Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee in Form von Pulver, Granulat, Flocken, Blöcken oder in anderer fester Form. (entfallen) Hierher gehören flüssige oder pastenförmige Erzeugnisse, auch gefroren. Diese Erzeugnisse werden insbesondere bei der Lebensmittelzubereitung verwendet (z.B. bei der Herstellung von Pralinen, Gebäck und Speiseeis).

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 11: 1. Löslicher Kaffee (auch bekannt als „Instantkaffee“) (200 g) in einem Glasgefäß, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit einer Keramik-Tasse und einer Keramik-Untertasse. Die Tasse und Untertasse sind getrennt in die Position 6912 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 6912.00/1

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.11.00?

Die Zolltarifnummer 2101.11.00 umfasst Auszüge, Essenzen und Konzentrate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 2101.11.00 beträgt 9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2101.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210111. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.11.00?

2101.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2101.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

2101.11.00 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210111 Auszüge, Essenzen und Konzentrate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17733/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.11.00?

KN-Code 2101.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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