Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0: Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0 steht für Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee, Auszüge, Essenzen und Konzentrate. Der Drittlandszollsatz beträgt 9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2101.11.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2101.11.00.00.0
Drittlandszoll
9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  3. 2101.11Auszüge, Essenzen und Konzentrate
  4. 2101.11.00.00.0Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee, Auszüge, Essenzen und Konzentrate

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0

HS-Code2101.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2101.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2101.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2101.11.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1032/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Kaffee-Extrakt Gemäß Antragsangaben handelt es sich um ein Halbfabrikat, das zur Herstellung von Dessert-Produkten verwendet werden soll. Zur Herstellung der Ware werden geröstete Kaffeebohnen gemahlen und anschließend mit Wasser extrahiert. Auszug aus Kaffee.

DEBTI5758/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-24

Instant-Kaffee Braun-silberfarbener Folienbeutel mit Aufdruck der Warenbezeichnung (Instant-Kaffee) sowie der Angaben zur Zubereitung (Beutelinhalt in 1,5 Liter heißem, nicht mehr kochendem Wasser auflösen) und zur Inhaltsmenge (30 g). Inhalt: Braunes, in Wasser lösliches Granulat; Geruch nach geröstetem Kaffee; Geschmack bitter, einem löslichen Kaffee entsprechend; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein handelsübliches Kaffeegetränk. Auszug aus Kaffee.

DEBTI26276/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-14

Kaffeekonzentrat, flüssig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Weiß-brauner Karton mit Aufdruck der Warenbezeichnung (kalt extrahiertes Kaffeekonzentrat) sowie der Angaben zu den Zutaten (Kaffee-Extrakt, Säureregulator), zum Nährwert, zur Dosierung (1 Teil Konzentrat + 2 Teile Wasser) und zur Inhaltsmenge (5 Liter); darin ein silberfarbener Folienbeutel mit einer Entnahmevorrichtung. Inhalt: Dunkelbraune, in Verdünnung klare Flüssigkeit; Geruch nach geröstetem Kaffee; Geschmack bitter, einem starken Kaffeeaufguss entsprechend; nicht unmittelbar trinkbar; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein Kaffeegetränk. Der Zusatz einer geringen Menge Säureregulator verleiht dem Kaffeeauszug nicht den Charakter einer Zubereitung. Auszug aus Kaffee.

DE13625/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-29

Kaffee-Extrakt Ein Warenmuster, nicht original verpackt, und eine Produktspezifikation wurden vorgelegt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Braunes, wasserlösliches Granulat; Geruch nach Röststoffen, einem löslichen Kaffee entsprechend; Geschmack bitter, nach Kaffee; Zubereitung mit Wasser ergibt ein Kaffeegetränk. Auszug aus Kaffee

DE13699/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-29

Löslicher Extrakt aus Kaffee und Zichorie Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Wiederverschließbarer, roter, buntbedruckter Standfolienbeutel mit Aufdruck der Warenbezeichnung (löslicher Extrakt aus Kaffee und Zichorie) sowie der Angaben u. a. zu den Zutaten (Röstkaffee, geröstete Zichorie), zur Zubereitung (2 g mit 150 ml 85 - 90 °C heißem Wasser übergießen) und zur Inhaltsmenge (200 g). Inhalt: Dunkelbraunes, wasserlösliches Granulat; Geruch vorherrschend nach Röststoffen; Geschmack bitter, nach Röststoffen, kaffeeähnlich; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein Kaffeegetränk. Auszüge aus einer Mischung von Kaffee und Kaffeemitteln in beliebigem Verhältnis gelten als Kaffee. Auszug aus Kaffee

DE13700/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-29

Löslicher Kaffee Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Wiederverschließbarer, gelb-roter, buntbedruckter Standfolienbeutel mit Aufdruck der Warenbezeichnung (löslicher Kaffee) sowie der Angaben u. a. zu den Zutaten (Röstkaffee), zur Zubereitung (pro Tasse 1 - 2 Kaffeelöffel löslichen Kaffee mit heißem, nicht kochendem Wasser übergießen) und zur Inhalts- menge (200 g). Inhalt: Braunes, wasserlösliches Granulat; Geruch aromatisch, nach Röstkaffee; Geschmack bitter, nach Röststoffen, einem löslichen Kaffee entsprechend; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein Kaffeegetränk. Auszug aus Kaffee

DE21325/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-19

Kaffee-Extrakt Antragsangaben: Rohstoff: Coffee Extrakt FF-2547, Ursprungsland Japan; Verwendung in der Lebensmittelindustrie Ein Warenmuster wurde vorgelegt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Dunkelbraune, pastöse, in Wasser lösliche, homogene Masse; Geruch deutlich nach Röstkaffee; Geschmack bitter, nach Röstkaffee. Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee

DE3520/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-22

Kaffee-Extrakt, flüssig Ein Warenmuster und eine Produktspezifikation wurden vogelegt. Dunkelbraune, sirupöse, in kaltem Wasser trüb lösliche Flüssigkeit; Geruch nach Röstprodukten; Geschmack bitter, nach Kaffee; nicht unmittelbar trinkbar. Das Erzeugnis ist zum Herstellen eines Kaffeegetränks oder zum Aromatisieren von Lebensmitteln geeignet. Auszug aus Kaffee

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 11 00: Hierher gehören Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee in Form von Pulver, Granulat, Flocken, Blöcken oder in anderer fester Form. (entfallen) Hierher gehören flüssige oder pastenförmige Erzeugnisse, auch gefroren. Diese Erzeugnisse werden insbesondere bei der Lebensmittelzubereitung verwendet (z.B. bei der Herstellung von Pralinen, Gebäck und Speiseeis).

Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 11: 1. Löslicher Kaffee (auch bekannt als „Instantkaffee“) (200 g) in einem Glasgefäß, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit einer Keramik-Tasse und einer Keramik-Untertasse. Die Tasse und Untertasse sind getrennt in die Position 6912 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 6912.00/1

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0 umfasst Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee, Auszüge, Essenzen und Konzentrate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.11.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2101.11.00.00.0 beträgt 9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2101.11.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210111. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0?

2101.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2101.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2101.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210111 Auszüge, Essenzen und Konzentrate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.11.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1032/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0?

Warennummer 2101.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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