Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2102.30.00.00: Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2102.30.00.00 steht für Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2102.30.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2102.30.00.00
Drittlandszoll
6,1 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2102Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
  3. 2102.30zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
  4. 2102.30.00.00Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2102.30.00.00

HS-Code2102.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2102.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2102.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,1 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2021-02319Erteilt von FRGültig bis 2024-04-18

Poudre à lever préparée à base de bicarbonate de soude destinée à être utilisée pour les pâtisseries, conditionnée pour la vente au détail en boite en carton de 454g.

FRBTIFR-BTI-2021-01884Erteilt von FRGültig bis 2024-04-12

Poudre à lever sous forme de levure chimique, destinée à faire lever les préparations en boulangerie ou pâtisserie, conditionnée pour la vente au détail dans une boite de 284g.

MT0026-15Erteilt von MTGültig bis 2021-04-28

A product in powder form (baking powder) containing sodium phosphate, corn flour and sodium bicarbonate packed in pouches or tins used for culinary purposes.

MT0027-15Erteilt von MTGültig bis 2021-04-28

Sodium bicarbonate packed in pouches or tins used for culinary purposes.

DE1352/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-15

Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform Antragsangaben: Backpulver, Hamur Kabartmatozu Pulver zur Herstellung von Lebensmitteln je Packung 10 g / gesamt 5 Stück Beschreibung des vorgelegten Warenmusters: Bunt bedruckter Verbundfolienbeutel; der türkisch- und englischsprachige Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Baking Powder; 10 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin ein feines weißes Pulver mit salzigem Geschmack. Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform

DE10533/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-11

Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform Beschreibung des vorgelegten Warenmusters: Bedruckter Verbundfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Backpulver mit Reinweinstein; 17 g), zu den Zutaten und zur Anwendung (für 500 g Mehl); darin ein feines weißes Pulver mit salzigem Geschmack. Zubereitetes Backtriebmittel in Pulverform

FRFR-RTC-2013-162238Erteilt von FRGültig bis 2019-07-11

Levure chimique conditionnée dans une boîte de 284g pour la vente au détail et destinée à faire lever les préparations destinées à confectionner de la patisserie ou de la boulangerie.

FRFR-RTC-2013-161899Erteilt von FRGültig bis 2019-06-25

VV- Poudre à lever conditionnée dans une boite d'une contenance de 454g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2102

Zu Unterposition 2102 3000: Siehe die Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil C.

Pos. 2102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 2510/97 der Kommission vom 15. Dezember 1997 (ABl. EG Nr. L 345/45) (RV L 2510/97): Hefe (Saccharomyces cerevisae), durch Trocknung zu 95 % inaktiviert. Die Ware wird zur Tierfütterung verwendet. Unterposition 2102 2019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, dem Wortlaut der KN-Codes 2102, 2102 20 und 2102 2019. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2102, Absatz 4.

Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2102.30.00.00?

Die Zolltarifnummer 2102.30.00.00 umfasst Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2102.30.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2102.30.00.00 beträgt 6,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2102.30.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2102.30.00.00?

2102.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2102.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2102.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform > 210230 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2102.30.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2102.30.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-02319. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2102.30.00.00?

TARIC-Code 2102.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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