Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0: Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 steht für Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2106.10.20.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2106.10.20.20.0
- Drittlandszoll
- 12,8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2106.10Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
- 2106.10.20kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
- 2106.10.20.20Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert
- 2106.10.20.20.0Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12,8 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sojaproteinkonzentrat Feines, hellgelbes Pulver. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um ein Sojaprotein- konzentrat mit einem Proteingehalt in der Trockenmasse von mindestens 70 GHT. Milchfett*: nicht enthalten Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: weniger als 5 GHT Stärke/Glucose*: weniger als 5 GHT *: abgeleitet aus Antragsangaben Eiweißkonzentrat, kein Milchfett und weniger als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose und weniger als 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend; Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 6 (mit Ausnahme der Eiweißhydrolysate). Nicht hierher gehören Milchproteinkonzentrate (Unterposition 0404 90 oder Position 3504 00). Bei der Ermittlung des Saccharosegehalts zum Zweck der Einreihung in diese Unterpositionen ist auch der Gehalt an Invertzucker, berechnet als Saccharose, zu berücksichtigen. (entfallen) bis
Zu Unterposition 2106 10: Als „Eiweißkonzentrate“ im Sinne dieser Unterposition gelten nicht texturierte Lebensmittelzubereitungen mit einem Gesamtproteingehalt in der Trockenmasse (N x Umrechnungsfaktor) von 65 % oder mehr, unabhängig von ihrer Herkunft. Diese Zubereitungen aus Eiweißkonzentraten können einige Zusatzstoffe wie Aromen, Stabilisatoren, Konservierungsmittel usw. enthalten.
Zu Unterposition 2106 10: 1. Entfettetes Sojabohnenmehl-Proteinkonzentrat, mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse von ungefähr 69 bis 71 %, hergestellt aus entfetteten Sojabohnenflocken durch Entfernen der vergärbaren Zucker und der Antigene, einer Hitzebehandlung, Mahlen und Sieben. Das Konzentrat ist nicht texturiert und kann sowohl für die menschliche Ernährung als auch für Tierfuttermittel verwendet werden. 2. Zubereitung in Pulverform, bestehend aus 75,05 % Sojaproteinisolat, 24,5 % Molkenproteinkonzentrat (80 %), 0,25 % Vanillearoma und 0,20 % Siliziumdioxid, aufgemacht für den Einzelverkauf in Behältern mit einem Inhalt des Gewichts von 240 g. Der Gesamtproteingehalt des Erzeugnisses beträgt bezogen auf die Trockenmasse 85,9 % (±1,0 %). Das Erzeugnis soll zusammen mit anderen Nahrungsmitteln oder Getränken verzehrt werden (5 Gramm, 1 bis 4 mal täglich). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
Die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 umfasst Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2106.10.20.20.0?
Der Drittlandszollsatz für 2106.10.20.20.0 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2106.10.20.20.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
2106.10.20.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2106.10.20.20.0 im Zolltarif eingeordnet?
2106.10.20.20.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 210610 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe > 21061020 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend > 2106102020 Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2106.10.20.20.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2106.10.20.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI58582/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
Warennummer 2106.10.20.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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