Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2106.10.80: Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2106.10.80 steht für Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0.000 % + EA, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2106.10.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 21. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2106.10.80
Drittlandszoll
0.000 % + EA
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2106.10Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
  4. 2106.10.80Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.10.80

HS-Code2106.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2106.10.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0.000 % + EAMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Serbien0 %Tariff preference
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24477/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Sojaproteintexturat Etikettierter Folienbeutel mit Sichtfenster und Druckverschluss (Labormuster), darin hellbraune, knusprige, leicht aufgeblähte, Reis-förmige Extrudate (ca. 7 mm x 5 mm x 3 mm), als Rohstoff für die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie in Kartons mit Kunststoffbeutel à 20 kg gehandelt. Stärke/Glucose*: 5 GHT oder mehr *: abgeleitet aus der Zutatenliste/Nährwertangaben Texturierte Eiweißstoffe, mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend.

DEBTI10958/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-18

Pulver zur Zubereitung eines proteinhaltigen Getränks. Lebensmittelzubereitung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Inverkehrbringer, zu den Zutaten (Molkenproteinkonzentrat, Magermilchpulver und Zusatzstoffe), zum Inhalt (4 , 7 kg) und zur Dosierung (55 g in 300 ml Wasser, zur Verwendung in einem Automaten). Milchfett*: mehr als 1 , 5 GHT Proteingehalt i. Tr.*: mehr als 65 GHT * abgeleitet aus Antragsangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Eiweißkonzentrate, mehr als 1 , 5 GHT Milchfett enthalten.

DEBTI26191/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-21

Texturiertes Sojaeiweiß. Druckverschlussbeutel (Labormuster), gefüllt mit ockerfarbenen, leicht geblähten Flocken. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um Sojaproteinextrudat aus entfettetem Sojamehl ohne Zusätze, für die Lebensmittelindustrie. Saccharose oder Isoglucose (Antragsangaben): mehr als 5 GHT Texturierter Eiweißstoff, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose enthaltend.

DEBTI14431/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-28

Veganes Proteinpulver, Geschmack Beere. Pulver zur Herstellung eines proteinhaltigen Getränks in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (30 g), zu den Zutaten und zur Verzehrempfehlung (30 g Pulver in 200 ml Pflanzendrink auflösen). Protein in der Trockenmasse*: mehr als 65 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: mehr als 5 GHT *: gemäß Antragsangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe; kein Milchfett, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose enthaltend.

DEBTI14430/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-28

Veganes Proteinpulver, Geschmack Zimt. Pulver zur Herstellung eines proteinhaltigen Getränks in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (30 g), zu den Zutaten und zur Verzehrempfehlung (30 g Pulver in 200 ml Pflanzendrink auflösen). Protein in der Trockenmasse*: mehr als 65 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: mehr als 5 GHT *: gemäß Antragsangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe; kein Milchfett, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose enthaltend.

DEBTI15694/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Getränkepulver zur Herstellung eines Proteinshakes. Brauner Probenbeutel (Labormuster) mit Druckverschluss, gefüllt mit 300 g eines feinen, beige- farbenen Pulvers. Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein Getränkepulver auf Basis von Pflanzenproteinen mit Zusatz von Agavendicksaftpulver und Aromen. 30 g Pulver sollen mit 200 ml Flüssigkeit zubereitet werden. Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (gemäß Angaben): mehr als 5 GHT Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Eiweißkonzentrat, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose enthaltend.

BEBTIDT.50.019.728Erteilt von BEGültig bis 2028-07-14

Een voedingsingrediënt bestaande uit tarweproteïne en tarwebloem, dat voorkomt onder de vorm van lichtbeige getextureerde vlokken van 2 tot 8 mm. Het product wordt aangeboden in zakken van kunststof met een netto inhoud van 5 kg en het bevat geen van melk afkomstige vetstoffen, minder dan 5 gewichtspercenten sacharose of isoglucose en méér dan 5 gewichtspercenten glucose of zetmeel.

BEBTIDT.50.019.732Erteilt von BEGültig bis 2028-07-14

Een voedingsingrediënt bestaande uit tarweproteïne en bloem van kikkererwten, dat voorkomt onder de vorm van lichtbeige getextureerde vlokken van 4 tot 10 mm. Het product wordt aangeboden in zakken van kunststof en het bevat geen van melk afkomstige vetstoffen, minder dan 5 gewichtspercenten sacharose of isoglucose en méér dan 5 gewichtspercenten glucose of zetmeel.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2106

Zu Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 6 (mit Ausnahme der Eiweißhydrolysate). Nicht hierher gehören Milchproteinkonzentrate (Unterposition 0404 90 oder Position 3504 00). Bei der Ermittlung des Saccharosegehalts zum Zweck der Einreihung in diese Unterpositionen ist auch der Gehalt an Invertzucker, berechnet als Saccharose, zu berücksichtigen. (entfallen) bis

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 10: Als „Eiweißkonzentrate“ im Sinne dieser Unterposition gelten nicht texturierte Lebensmittelzubereitungen mit einem Gesamtproteingehalt in der Trockenmasse (N x Umrechnungsfaktor) von 65 % oder mehr, unabhängig von ihrer Herkunft. Diese Zubereitungen aus Eiweißkonzentraten können einige Zusatzstoffe wie Aromen, Stabilisatoren, Konservierungsmittel usw. enthalten.

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 10: 1. Entfettetes Sojabohnenmehl-Proteinkonzentrat, mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse von ungefähr 69 bis 71 %, hergestellt aus entfetteten Sojabohnenflocken durch Entfernen der vergärbaren Zucker und der Antigene, einer Hitzebehandlung, Mahlen und Sieben. Das Konzentrat ist nicht texturiert und kann sowohl für die menschliche Ernährung als auch für Tierfuttermittel verwendet werden. 2. Zubereitung in Pulverform, bestehend aus 75,05 % Sojaproteinisolat, 24,5 % Molkenproteinkonzentrat (80 %), 0,25 % Vanillearoma und 0,20 % Siliziumdioxid, aufgemacht für den Einzelverkauf in Behältern mit einem Inhalt des Gewichts von 240 g. Der Gesamtproteingehalt des Erzeugnisses beträgt bezogen auf die Trockenmasse 85,9 % (±1,0 %). Das Erzeugnis soll zusammen mit anderen Nahrungsmitteln oder Getränken verzehrt werden (5 Gramm, 1 bis 4 mal täglich). …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2106.10.80?

Die Zolltarifnummer 2106.10.80 umfasst Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2106.10.80?

Der Drittlandszollsatz für 2106.10.80 beträgt 0.000 % + EA. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2106.10.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2106.10.80?

2106.10.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2106.10.80 im Zolltarif eingeordnet?

2106.10.80 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 210610 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2106.10.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2106.10.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI24477/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2106.10.80?

KN-Code 2106.10.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.