Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0: Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0 steht für Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker). Der Drittlandszollsatz beträgt 9,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2202.91.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2202.91.00.10.0
- Drittlandszoll
- 9,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- 2202Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
- 2202.91alkoholfreies Bier
- 2202.91.00andere, alkoholfreies Bier
- 2202.91.00.10Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)
- 2202.91.00.10.0Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9,6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nichtalkoholhaltige Getränke, wie sie in der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel näher bestimmt sind; ausgenommen sind solche, die anderweit erfasst sind, insbesondere in Pos. 2009 oder 2201. A) Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Hierher gehören z. B. 1. Gesüßte oder aromatisierte Mineralwässer (natürlich oder künstlich). 2. Getränke, wie Zitronen-, Orangen-, Colagetränke aus gewöhnlichem Trinkwasser, auch gesüßt, aromatisiert mit Säften aus Früchten oder Nüssen, Fruchtessenzen oder zusammengesetzten Auszügen, manchmal auch mit Zusatz von Citronensäure oder Weinsäure. Sie sind häufig mit Kohlendioxid versetzt. Meistens werden sie in Flaschen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen gestellt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 2003 (ABl. EG Nr. L 172/4) (RV L 1224/2003): 1. Nichtalkoholhaltiges Getränk bestehend aus kohlensäurehaltigem Wasser, Saccharose, Glucose, Citronensäure, Taurin (0,4 %), Glucuronolacton (0,24 %), Coffein (0,03 %), Inosit, Vitaminen, Aroma- und Farbstoffen. Es ist als Energiegetränk in 250 ml-Dosen aufgemacht. Unterposition 2202 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 22, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 22 und dem Wortlaut der KN-Codes 2202 und 2202 10 00. Die Tatsache, dass das Erzeugnis u.a. Taurin, Coffein und Vitamine enthält, schließt es nicht von der Unterposition 2202 10 00 aus (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 2202 Teil A), Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernährun …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30. März 2010, Rechtssache VII R 35/09. Leitsatz: 1. Die Einreihung eines Erzeugnisses in die Position 2202 KN („andere nichtalkoholhaltige Getränke“) setzt voraus, dass es sich um eine Flüssigkeit handelt, die zum unmittelbaren menschlichen Genuss geeignet und auch bestimmt ist (Rn.8). 2. Lebensmittelzubereitungen, die als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sind, in flüssiger Form in Trinkfläschchen vertrieben werden und sich unmittelbar zum Trinken eignen, sind in die Position 2202 KN einzureihen, auch wenn sie nach den Empfehlungen des Herstellers nur in kleinen Mengen oder mit einer bestimmten Menge Wasser verdünnt einzunehmen sind (Rn.9) (Rn.12) (Rn.13) (Rn.14). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0?
Die Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0 umfasst Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2202.91.00.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 2202.91.00.10.0 beträgt 9,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2202.91.00.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0?
2202.91.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2202.91.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
2202.91.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 > 220291 alkoholfreies Bier > 22029100 andere, alkoholfreies Bier > 2202910010 Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2202.91.00.10.0?
Zu 2202.91.00.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2202.91.00.10.0?
Warennummer 2202.91.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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