Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0: Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere, andere, in Behältnissen mit einem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0 steht für Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere, andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von, mehr als 2 l, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5.760 EUR HLT, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2206.00.89.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2206.00.89.00.0
Drittlandszoll
5.760 EUR HLT
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2206Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2206.00Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  4. 2206.00.89andere
  5. 2206.00.89.00.0Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere, andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von, mehr als 2 l, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0

HS-Code2206.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2206.00.898 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2206.00.89.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2206.00.89.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5.760 EUR HLTMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50992/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Antragsangaben: Reiswein, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 13 % vol; Handelseinheit: 20 l - Kunststoffbeutel in Pappkarton. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: schwach gelbstichige, klare Flüssigkeit, weinig, lieblich und typisch nach Sake schmeckend. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI25160/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-07

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kochreiswein, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 13,5 % vol; Handelseinheit: Behälter mit 18 l Inhalt. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI3212/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-04

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Reiswein (Sake); hergestellt durch Vergärung von Reis mit japanischer Reishefe, ohne zugesetzten Alkohol; Nährwertangaben: Salz: 0,01 g/100 ml, Kohlenhydrate: 4,5 g/100 ml; Alkoholgehalt: 13 %vol; Verwendungszweck: zum Würzen und Trinken; Handelseinheit: Karton à 20 l Inhalt. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15943/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-01

Pflaumenwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pflaumenwein; Alkoholgehalt: 10,5 %vol; Handelseinheit: 10 l-Kanister. Der in der Ware enthaltene Alkohol ist ausschließlich durch Gärung entstanden. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellbraune, klare, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit; Geschmack: süß, säuerlich, alkoholisch und nach Pflaume; Umschließung: weißer, halbtransparenter, etikettierter 10 l-Kunststoffkanister mit Schraubverschluss; Etikettaufdruck (auszugsweise): "Alkoholhaltiges Getränk mit typischen Pflaumenaroma". Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DE2773/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-15

Reiswein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): alkoholhaltiges Getränk aus Reis (Art.: 34005); Zutaten: Wasser, Weizen, Reis; Alkoholgehalt: 14 %vol; Handelseinheit: Behältnis à 3 l Inhalt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: bernsteinfarbene, schwach trübe Flüssigkeit, säuerlich, alkoholisch, würzig, einem Reiswein entsprechend schmeckend, abgefüllt in einem etikettierten 3 l-Kunststoffkanister mit Schraubverschluss. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Chen Nian Jia Fan Wine". Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DE25071/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-16

Reiswein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Japanischer Sake; Alkoholgehalt: 14,6 %vol; Zutaten: Wasser, Reis, Hefe; Handelseinheit: Behältnis mit einem Inhalt von 18 l. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose, klare Flüssigkeit, alkoholisch, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einem 18l-Kunststoffbehälter, verpackt in einem bedruckten Pappkarton. Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Japanischer Sake". Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DE8642/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-05-23

Reiswein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Reiswein; Alkoholgehalt: 13 %vol; Zutaten: Reis, japanische Reishefe; Handelseinheit: 18 l-Kanister im Umkarton. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEB/771/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-16

Reiswein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Reiswein mit einem Alkoholgehalt von 14 %vol. Zutaten: Reis, Wasser, Hefe. Verwendungszweck: Würzsoße zum Kochen. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelbraune, klare, alkoholisch, würzig und typisch nach Reiswein schmeckende Flüssigkeit, abgefüllt in einem 10 l Kunststoffbehälter. Gehalt an Chlorid, ber. als Kochsalz: 0,01 GHT. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, kein Apfel- oder Birnenwein.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2206

Zu Unterpositionen 2206 0031 bis 2206 0089: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Pos. 2206 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 bis 10 genannten Erzeugnisse. Zu Unterpositionen 2206 0051 bis 2206 0089: Hierher gehören auch Getränke, die nicht das Erzeugnis der natürlichen Gärung von Most aus frischen Weintrauben sind, sondern aus konzentriertem Traubenmost gewonnen werden. Dieser Most ist haltbar und kann je nach Bedarf gelagert werden. Die spätere Gärung wird in der Regel durch Zusatz von Hefe eingeleitet. Dem Most kann auch vor oder während der Gärung Zucker zugesetzt werden. Das nach diesem Verfahren gewonnene Erzeugnis kann darüber hinaus gesüßt, mit Alkohol versetzt oder verschnitten sein. (*) Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, ECLI:EU:C:2009:294. (**) Urteil des Gerichtshofs vom 12. …

Pos. 2206

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Artikel 1 Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: – der Reiswein (Saké) zu KN - Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: Warenbeschreibung: Alkoholisches Getränk mit einem Alkoholgehalt von 4,7 % vol, hergestellt aus einer vergorenen Mischung (Wasser, Glukosesirup und Apfelsaftkonzentrat), Zucker, Kohlendioxid, Zitronensäure, natürlichem Apfelsaftaroma, Konservierungsmittel und Farbstoff. Der Alkohol im Endprodukt stammt aus der Fermentation der Mischung aus Glukosesirup und Apfelsaft (60 % des Alkohols aus der Gärung von Glukosesirup und 40 % des Alkohols aus der Gärung von Apfelsaft). Einreihung/Begründung: Die Ware ist als Apfelwein in die Position 2206 einzureihen. …

Pos. 2206

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 7. Mai 2008 in der Rechtssache C-150/08 (Siebrand BV), siehe Erläuterungen zur Position 2208, Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen (GE – EuGH). Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 4. März 2026 in der Rechtssache T-691/24: Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 des Rates vom 16. Oktober 2014 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0?

Die Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0 umfasst Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere, andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von, mehr als 2 l, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2206.00.89.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2206.00.89.00.0 beträgt 5.760 EUR HLT. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2206.00.89.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0?

2206.00.89.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2206.00.89.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2206.00.89.00.0 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 220600 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 22060089 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2206.00.89.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2206.00.89.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50992/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0?

Warennummer 2206.00.89.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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