Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2208.20.69: Branntwein aus Wein oder Traubentrester, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2208.20.69 steht für Branntwein aus Wein oder Traubentrester, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2208.20.69 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2208.20.69
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2208Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
  3. 2208.20Branntwein aus Wein oder Traubentrester
  4. 2208.20.69Branntwein aus Wein oder Traubentrester, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2208.20.69

HS-Code2208.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2208.20.698 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2022-02379Erteilt von FRGültig bis 2025-05-31

Boisson alcoolique non dénaturée, d'un titre alcoométrique volumique de plus de 80% vol, à base d’eaux de vie de vin, présentée en récipient de plus de 2 litres conditionnée pour la vente en vrac.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2208

Zu Unterpositionen 2208 20 Siehe HS-Erläuterungen zu Position 2208, dritter Absatz Ziffer 1. Hierher gehört auch „Weindestillat‘ (oder „Rohbrand‘), das durch die erste Destillation von Wein nach der alkoholischen Gärung gewonnen wird. Dieses weist weder die Eigenschaften eines neutralen Ethylalkohols noch einer Spirituose auf, behält aber das Aroma und den Geschmack des verwendeten Rohstoffs. Weindestillat kann einem Branntwein aus Wein zugesetzt werden, um Brandy oder Weinbrand zu erhalten.

Pos. 2208

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1114/2006 der Kommission vom 20. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 199/4) (RV L 1114/06): 1. Flüssigkeit auf der Grundlage von Arnikatinktur (Verhältnis Arnika/Extrakt 1:10), die in Flaschen mit 50 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist. Der Alkoholgehalt beträgt 45 % vol. Laut Verpackung ist die Ware für den menschlichen Verzehr bestimmt, jedoch nicht zur Likörherstellung. Empfohlene anzuwendende Menge: 30 bis 50 Tropfen verdünnt in einem halben Glas Wasser, 2 bis 3 Mal täglich. Unterposition 2208 90 69 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 d zu Kapitel 13, und gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 2208 90 und 2208 90 69. Da es sich bei der Ware um ein Getränk handelt, kann sie nicht in das Kapitel 13 eingereiht werden. …

Pos. 2208

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung der Vorabentscheidung des EuGH vom 14. Juli 2011 in der Rechtsache C-196/10: Mit seinem Urteil C-196/10 vom 14. Juli 2011 hat der EuGH entschieden, dass eine Flüssigkeit wie die im Ausgangsverfahren betroffene, die als „malt beer base“ bezeichnet wird, einen Alkoholgehalt von etwa 14 % hat und aus gebrautem Bier gewonnen wurde, das geklärt und sodann einer Ultrafiltration unterzogen wurde, durch die Inhaltsstoffe wie Bitterstoffe und Proteine ausgedünnt wurden, in die Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Mai 2016 zu den verbundenen Rechtssachen C-532/14 und C 533/14 Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 2208

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Zusammenfassung des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 28. März 2006, Rechtssache VII R 50/04. Einreihung von so genannter „Maltbeer Base“. Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden, dass ein als „Maltbeer Base“ bezeichnetes Erzeugnis als unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol in die Position 2208 der KN einzureihen ist. Bei dem diesem Urteil zugrunde liegenden Erzeugnis handelt es sich um eine farblose, klare, nach Ethylalkohol riechende, schwach bitter schmeckende Flüssigkeit. Sie ist bestimmt zur Herstellung alkoholhaltiger Getränke. Für die Herstellung der „Maltbeer Base“ wurde ein Rohbier, das einen Alkoholgehalt von ca. 14 % vol. aufweist, u. a. einer Ultrafiltration unterworfen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2208.20.69?

Die Zolltarifnummer 2208.20.69 umfasst Branntwein aus Wein oder Traubentrester, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2208.20.69?

Der Drittlandszollsatz für 2208.20.69 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2208.20.69?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2208.20.69?

2208.20.69 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2208.20.69 im Zolltarif eingeordnet?

2208.20.69 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke > 220820 Branntwein aus Wein oder Traubentrester. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2208.20.69?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2208.20.69 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-02379. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2208.20.69?

KN-Code 2208.20.69 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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