Zolltarifnummer 2208.90.69: Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, andere alkoholhaltige…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2208.90.69 steht für Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, andere alkoholhaltige Getränke. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2208.90.69 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2208.90.69
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2208.90.69
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bebida alcohólica elaborada a partir de un fermentado de zumo de manzana concentrado, azúcar, agua, etc. Tras la fermentación el líquido resultante se somete a un proceso clarificación, tras el cual presenta un color amarillo pálido, trasparente y sin burbujas, un olor sulfuroso que no se identifica con aroma a manzana ni a ninguna otra fruta y un sabor alcohólico en el que no se detectan sabores de sidra ni de ninguna otra bebida fermentada. Por lo tanto, no presenta las características organolépticas de la sidra ni de ninguna otra bebida fermentada. A continuación, se le añaden el resto de los ingredientes y experimenta dos procesos de filtrado tras los que se le añade el CO2, se envasa, etc. El producto final es un líquido de color amarillo dorado trasparente y con burbujas, con olor artificial a manzana en el que no se perciben olores de fermentación de zumo de manzana. Su sabor es dulce, artificial a manzana y no se perciben sabores de fermentación de zumo de manzana. Por lo que tampoco presenta las características organolépticas de la sidra ni de ninguna otra bebida fermentada. Se presenta en botellas de vidrio cerradas, con tapón corona, con un contenido 330 ml, una sobrepresión superior a 3 bar y un grado alcohólico de 4.5% vol. El alcohol etílico que contiene procede fundamentalmente de la fermentación de azúcares distintos a los presentes de forma natural en el zumo de manzana. Función o uso: Se destina a su consumo como bebida
Boisson alcoolique spiritueuse, à base de rhum blanc et de sirop de fruits, se présentant en récipient d’une contenance n’excédant pas 2 litres, d’un titre alcoométrique de 12 %, déclinée en trois recettes différentes, conditionnée pour la vente au détail en bouteille en verre de 70 cl.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes alkoholhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 5 , 0 %vol, Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellrote, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, süß, säuerlich, leicht weinig, nach Erdbeeren schmeckend, in etikettierten 0 , 75 l-Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): Mischgetränk mit 25 % Wein. Für die Ware ist eine Einreihung in die Position 2206 der KN ausgeschlossen. Es liegt weder eine Mischung gegorener Getränke noch eine Mischung eines gegorenen Getränks mit einem nicht alkoholischen Getränk vor. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes alkoholhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 5 , 0 %vol, Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: blassgelbe, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, süß, fruchtig, leicht weinig sowie aromatisiert nach Mango schmeckend, in etikettierten 0 , 75 l-Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): Mischgetränk mit 25 % Wein. Für die Ware ist eine Einreihung in die Position 2206 der KN ausgeschlossen. Es liegt weder eine Mischung gegorener Getränke noch eine Mischung eines gegorenen Getränks mit einem nicht alkoholischen Getränk vor. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes alkoholhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 5 , 0 %vol, Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: blassgelbe, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, süß, fruchtig, leicht weinig sowie aromatisiert nach Pfirsich schmeckend, in etikettierten 0 , 75 l-Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): Mischgetränk mit 25 % Wein. Für die Ware ist eine Einreihung in die Position 2206 der KN ausgeschlossen. Es liegt weder eine Mischung gegorener Getränke noch eine Mischung eines gegorenen Getränks mit einem nicht alkoholischen Getränk vor. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes alkoholhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 5 , 0 %vol, Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: schwach gelbe bis nahezu farblose, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, süß, säuerlich, weinig schmeckend, in etikettierten 0 , 75 l-Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): Mischgetränk mit 25 % Wein. Für die Ware ist eine Einreihung in die Position 2206 der KN ausgeschlossen. Es liegt weder eine Mischung gegorener Getränke noch eine Mischung eines gegorenen Getränks mit einem nicht alkoholischen Getränk vor. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): aromatisierter fruchtweinhaltiger Cocktail mit Kohlensäure; Alkoholgehalt: 4 , 7 %vol; Handelseinheit: 0 , 33 l-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellblaue, leicht trübe, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, leicht alkoholisch, süß, säuerlich, fruchtig-aromatisiert nach Kokos und Ananas schmeckend. Der sensorische Eindruck wird im Wesentlichen durch die Aromatisierung bestimmt. Eine Fruchtweinigkeit ist nicht wahrnehmbar. Die Ware weist nach ihren organoleptischen Beschaffenheitsmerkmalen nicht den Charakter eines gegorenen Getränks der Position 2206 der KN auf. Sie ist daher in die Position 2208 der KN einzureihen. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes alkoholhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 5 , 0 %vol, Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose, klare, kohlensäurehaltige Flüssigkeit, süß, säuerlich, leicht bitter sowie aromatisiert schmeckend, in etikettierten 0 , 75 l-Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): Mischgetränk mit 25 % Wein. Für die Ware ist eine Einreihung in die Position 2206 der KN ausgeschlossen. Es liegt weder eine Mischung gegorener Getränke noch eine Mischung eines gegorenen Getränks mit einem nicht alkoholischen Getränk vor. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2208 90 69: Neben den in den Erläuterungen zu Pos. 2208 des HS, dritter Absatz Ziffer 14 bis 18 genannten Getränken gehören hierher ebenfalls: 1. alkoholhaltige Getränke, denen Sodawasser zugefügt ist (z. B. Whisky-Soda); 2. Tee mit Alkohol; 3. miteinander oder mit Frucht- oder Gemüsesäften vermischte alkoholhaltige Getränke (Cocktails).
Zu Unterposition 2208 90: 2. Wässrige Lösung von Ethanol, aufgemacht als Sortiment von 40 Flaschen mit einem Inhalt von je 40 ml, jede etikettiert mit unterschiedlichen Namen einer Pflanze, Blume, eines Baumes oder Kombinationen dieser Namen, mit einem Alkoholgehalt von 20 bis 27 % vol, mit einem Gesamtgehalt von ungefähr 1 GHT an Zucker, Fuselöl und anderen flüchtigen Stoffen, aber ohne feststellbare Mengen an Extrakten von Pflanzen, Blumen oder Bäumen. 3. Alkoholhaltiges Getränk mit einem Alkoholgehalt von 30 %vol. 100 ml des Getränks enthalten 30 ml fermentierten Apfelsaft (mit einem Alkoholgehalt von 6 %vol), 29,4 ml Ethylalkohol (mit einem Alkoholgehalt von 96 %vol), 2 ml Ingwerextrakt, Zucker (weniger als 0,90 %), Karamellcouleur, und Wasser. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1114/2006 der Kommission vom 20. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 199/4) (RV L 1114/06): 1. Flüssigkeit auf der Grundlage von Arnikatinktur (Verhältnis Arnika/Extrakt 1:10), die in Flaschen mit 50 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist. Der Alkoholgehalt beträgt 45 % vol. Laut Verpackung ist die Ware für den menschlichen Verzehr bestimmt, jedoch nicht zur Likörherstellung. Empfohlene anzuwendende Menge: 30 bis 50 Tropfen verdünnt in einem halben Glas Wasser, 2 bis 3 Mal täglich. Unterposition 2208 90 69 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 d zu Kapitel 13, und gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 2208 90 und 2208 90 69. Da es sich bei der Ware um ein Getränk handelt, kann sie nicht in das Kapitel 13 eingereiht werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung der Vorabentscheidung des EuGH vom 14. Juli 2011 in der Rechtsache C-196/10: Mit seinem Urteil C-196/10 vom 14. Juli 2011 hat der EuGH entschieden, dass eine Flüssigkeit wie die im Ausgangsverfahren betroffene, die als „malt beer base“ bezeichnet wird, einen Alkoholgehalt von etwa 14 % hat und aus gebrautem Bier gewonnen wurde, das geklärt und sodann einer Ultrafiltration unterzogen wurde, durch die Inhaltsstoffe wie Bitterstoffe und Proteine ausgedünnt wurden, in die Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Mai 2016 zu den verbundenen Rechtssachen C-532/14 und C 533/14 Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2208.90.69?
Die Zolltarifnummer 2208.90.69 umfasst Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, andere alkoholhaltige Getränke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2208.90.69?
Der Drittlandszollsatz für 2208.90.69 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2208.90.69?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2208.90.69?
2208.90.69 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2208.90.69 im Zolltarif eingeordnet?
2208.90.69 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke > 220890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2208.90.69?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2208.90.69 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL477. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2208.90.69?
KN-Code 2208.90.69 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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