Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2401.30.00: Tabakabfälle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2401.30.00 steht für Tabakabfälle. Der Drittlandszollsatz beträgt 11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2401.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2401.30.00
Drittlandszoll
11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  2. 2401Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
  3. 2401.30Tabakabfälle
  4. 2401.30.00Tabakabfälle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2401.30.00

HS-Code2401.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2401.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2026-000586Erteilt von PLGültig bis 2029-06-11

Żyły tytoniowe (oddzielone od blaszki liściowej fragmenty nerwów głównych liści tytoniu), o długości do 9 cm - odpady tytoniowe powstałe w procesie żyłowania liści tytoniu. Żyły barwy słomkowo-jasnobrązowej, nie zostały poddane procesowi ekspandowania. Tytoń jest jednorodny, bez domieszek innych tytoni i tytoniu homogenizowanego. Tytoń przemysłowy przeznaczony do produkcji wyrobów tytoniowych. Sposób pakowania: kartony, masa netto 200 kg. WIT wydana powtórnie w miejsce decyzji PL BTI WIT-2022-001474 z dnia 14.12.2022 r.

DEBTI35349/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ca. 3,6 bis 4 cm lange und im Durchmesser ca. 1,4 cm dicke, sog. Endabschnitte von Zigarren. Die zylindrischen Abschnitte bestehen jeweils aus einem Umblatt aus rekonstituiertem/homogenisiertem Tabak und einem Deckblatt aus natürlichem Tabak. Die Einlage besteht aus gerissenen Tabakblattteilen von mittel- bis dunkelbrauner Farbe. Die Erzeugnisse fallen nach den Angaben der Antragstellerin bei der Herstellung von Zigarren an (Längenzuschnitt) und werden anschließend zu rekonstituiertem Tabak weiterverarbeitet. Die Zigarrenendabschnitte sind zwar grundsätzlich zum Rauchen geeignet, sind jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften und Aufmachung (Größe, Zuschnitt, keine Verkaufsumschließung) handelsüblich (siehe auch beabsichtigte Verwendung) nicht ausschließlich zum Rauchen bestimmt und gelten zolltariflich daher als „Tabakabfälle“.

SEBTITV-2024-09693Erteilt von SEGültig bis 2027-06-12

Tobaksavfall, enligt uppgift i form av bruna torkade stjälkar. Tobaken är avsedd att användas vid framställning av snus och föreligger i C-48 kartonger om 200 kg. Laboratorieanalys utförd som bedömer att materialet är tobaksavfall och ej rökbart.

DEBTI41915/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-20

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Warenprobe handelt es sich überwiegend um mittel- bis dunkelbraune, holzige, getrocknete Tabakrippenstücke von unterschiedlicher Länge (bis 3,5 cm). Die Ware weist einen tabaktypischen Geruch auf. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren (Anhang A; ErlKN Kap. 24 (KN) Rz. 01.0 bis 38.0) handelt es sich nicht um einen ohne weitere Verarbeitung zum Rauchen geeigneten Tabak. Die Ware ist in einem Karton mit einem Inhalt von 40 bis 80 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Tabakabfall".

PLBTIWIT-2022-001474Erteilt von PLGültig bis 2025-12-13

Żyły tytoniowe (oddzielone od blaszki liściowej nerw główny), o długości do 9 cm - odpady tytoniowe powstałe w procesie żyłowania liści tytoniu. Żyły są w kolorze od słomkowego do jasnobrązowego, nie zostały poddane procesowi ekspandowania; towar jednorodny, w tej postaci nie nadający się do palenia o cechach właściwych dla tego tytoniu, bez domieszek innych tytoni i tytoniu homogenizowanego; żyły prezentowane m.in. w opakowaniach o masie netto 200 kg. WIT wydana powtórnie w miejsce decyzji PL-WIT-2019-001620 z dnia 12.11.2019 r.

SEBTITV-2021-07629Erteilt von SEGültig bis 2024-08-26

Tobaksavfall, enligt uppgift i form av bruna torkade stjälkar. Tobaken framställs genom att stjälkarna separeras ut från bladen, därefter torkas och fördelas de efter storlek på stjälkarna. Tobaken är avsedd att användas vid framställning av snus och föreligger i boxar om 160-230 kg. Laboratorieanalys utförd som bedömer att materialet ej är rökbart.

SEBTITV-2021-07626Erteilt von SEGültig bis 2024-08-26

Tobaksavfall, enligt uppgift i form av bruna torkade stjälkar. Tobaken framställs genom att stjälkarna separeras ut från bladen, därefter torkas och fördelas de efter storlek på stjälkarna. Tobaken är avsedd att användas vid framställning av snus och föreligger i boxar om 160-230 kg. Laboratorieanalys utförd som bedömer att materialet ej är rökbart.

PLBTIWIT-2019-001620Erteilt von PLGültig bis 2022-11-11

Żyły tytoniowe (oddzielone od blaszki liściowej nerw główny), o długości do 9 cm - odpady tytoniowe powstałe w procesie żyłowania liści tytoniu. Żyły są w kolorze od słomkowego do jasnobrązowego, nie zostały poddane procesowi ekspandowania; towar jednorodny, w tej postaci nie nadający się do palenia o cechach właściwych dla tego tytoniu, bez domieszek innych tytoni i tytoniu homogenizowanego; żyły prezentowane m.in. w opakowaniach o masie netto 200 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2401

Zu Unterposition 2401 3000: Neben den in den Erläuterungen zu Position 2401 des HS, Ziffer 2 genannten Tabakabfällen gehören hierher z. B.: 1. Abfälle, die bei der Bearbeitung der Tabakblätter anfallen; sie werden z. B. unter den Namen „Kirinti“, „Broquelins“ und „Scraps“ gehandelt. Im Allgemeinen enthalten sie Verunreinigungen oder Fremdkörper wie Staub, Pflanzenreste und Spinnstofffasern. Diese Abfälle werden zuweilen durch Sieben entstaubt; 2. Abfälle von Tabakblättern, die im Handel als „Siftings“ bezeichnet werden und beim Sieben der vorgenannten Abfälle anfallen; 3. Abfälle aus der Herstellung von Zigarren, die als „Coupures“ bezeichnet werden und aus Blattstücken bestehen; 4. Tabakstaub (beim Sieben der vorgenannten Abfälle anfallendes Nebenprodukt). Nicht hierher gehört z. B. …

Pos. 2401

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1. Unverarbeiteter Tabak in natürlichem Zustand in Form ganzer Pflanzen oder Blätter oder in Form getrockneter oder fermentierter Blätter. Die Blätter können ganz oder entrippt, beschnitten, gebrochen oder  auch in regelmäßiger Form  geschnitten sein. Es darf jedoch kein rauchfertiger Tabak sein. Zu dieser Position gehören ebenfalls Tabakblätter, die gemischt und entrippt und mit einer besonderen Flüssigkeit gesoßt sind, um hauptsächlich einem Verschimmeln und Austrocknen vorzubeugen und auch das Aroma zu erhalten. 2. Tabakabfälle, wie sie z. B. bei der Bearbeitung der Tabakblätter oder der Herstellung von Tabakwaren anfallen (Blattstiele, Blattrippen, Abfälle vom Zuschneiden des Tabaks, Staub usw.).

Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2401.30.00?

Die Zolltarifnummer 2401.30.00 umfasst Tabakabfälle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2401.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 2401.30.00 beträgt 11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2401.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2401.30.00?

2401.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2401.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

2401.30.00 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle > 240130 Tabakabfälle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2401.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2401.30.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000586. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2401.30.00?

KN-Code 2401.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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