Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2402: Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2402 steht für Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

2402 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2402
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  2. 2402Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2402

Zu Unterposition 2402 10 00: Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos sind Tabakstränge, die sich zum Rauchen eignen und als solche aufgrund ihrer Eigenschaften ausschließlich zum Rauchen bestimmt sind: a) mit einem äußeren Deckblatt aus natürlichem Tabak, das die Ware und gegebenenfalls den Filter (aber ohne weitere, das Deckblatt teilweise umhüllende Schicht), bei Zigarren mit Mundstück jedoch nicht das Mundstück, vollständig umhüllt, oder b) mit entripptem Mischtabak gefüllt und mit einem äußeren Deckblatt von normaler Zigarrenfarbe aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition 2403 91 00, das die Ware und gegebenenfalls auch den Filter, bei Zigarre mit Mundstück jedoch nicht das Mundstück, vollständig umhüllt, wenn das Stückgewicht ohne Filter und ohne Mundstück mindestens 2,3 g und höchstens 10 g und der Umfang auf mindestens einem Drittel der Länge 34 mm oder mehr beträgt. …

Pos. 2402

Zu Unterposition 2402 20: 1. Beedies“, bestehend aus annähernd 0,2 g grob geschnittenem, nicht gemischtem Tabak, der an Stelle von Papier in ein Blatt des Ebenholzbaums eingewickelt ist. Beedies gibt es in verschiedenen Längen (etwa 6 bis 8 cm); sie sind etwas kegelförmig und werden mit einem dünnen Faden zusammengehalten und wie Zigaretten geraucht.

Pos. 2402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3425/91 der Kommission vom 25. November 1991 (RV L 3425/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Tabakrollen, mit poröser Zellulosefolie umhüllt, die nach Länge, Dicke, Farbe, Art des Tabaks und Beschaffenheit das Aussehen von Zigaretten haben. Diese Tabakrollen müssen in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden, bevor sie geraucht werden können. Unterposition 2402 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2402 und 2402 2090. Verordnung (EWG) Nr. 1035/92 der Kommission vom 24. April 19922) (RV L 1035/92): Zigaretten, hergestellt auf der Grundlage von Huflattich- und Pfefferminzblättern, keinen Tabak enthaltend. …

Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2402?

Die Zolltarifnummer 2402 umfasst Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2402?

Für 2402 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 2402?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 2402. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2402?

2402 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2402 im Zolltarif eingeordnet?

2402 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2402?

Zu 2402 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2402?

Position 2402 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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