Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2402.10.00: Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2402.10.00 steht für Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 26 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2402.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2402.10.00
Drittlandszoll
26 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  2. 2402Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
  3. 2402.10Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
  4. 2402.10.00Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2402.10.00

HS-Code2402.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2402.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll26 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40074/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. Zigarrenwickel (Länge: 115 mm, Gewicht: 2,9 g, Durchmesser: 12 mm = Umfang ca. 37,7 mm). Das Erzeugnis besteht aus einem rauchbaren Tabakstrang aus entrippten Mischtabak, der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 umhüllt ist. Der Wickel läuft an einem Ende konisch zu (Mundstück). Die Ware dient als Halberzeugnis in der Tabakwarenherstellung und wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Naturdeckblatt versehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Zigarre/Zigarillo, Tabak enthaltend.

DEBTI40080/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-08

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um sog. Einzelwickel/Zigarrenwickel. Der zum Rauchen geeignete Zigarrenwickel (Länge: 143 mm, Gewicht: 5,3 g, Durchmesser: 14,3 mm/Umfang ca. 45mm), besteht aus einem Tabakstrang aus entrippten Mischtabak, der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 umhüllt ist. Der Wickel ist an einem Ende konisch zu einem Mundstück ausgeformt. Die Ware dient als Halberzeugnis in der Tabakwarenherstellung und wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Naturdeckblatt versehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Zigarre/Zigarillo, Tabak enthaltend.

DEBTI36228/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-14

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge ohne Filter. Das ca. 198 mm lange, an den Enden konisch zulaufende Tabakerzeugnis besteht aus einem Tabakstrang aus entripptem Mischtabak, der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 umhüllt ist. Das Erzeugnis weist einen Durchmesser von 14,4 mm (Umfang von ca. 45 mm) und ein Gewicht von rund 6 g auf. Zolltarifrechtlich liegen somit zum Rauchen geeignete Tabakstränge vor, die als Zigarren/Zigarillos einzureihen sind.

GRBTIELBTI-88/2019Erteilt von GRGültig bis 2022-12-03

ΠΡΟΪΟΝ ΚΑΠΝΟΥ (ΠΟΥΡΑΚΙ) ΠΟΥ ΠΡΟΟΡΙΖΕΤΑΙ ΓΙΑ ΚΑΠΝΙΣΜΑ ΣΕ ΣΧΗΜΑ ΚΥΛΙΝΔΡΟΥ ΜΗΚΟΥΣ 83mm-85mm, ΔΙΑΜΕΤΡΟΥ 7,7mm – 7,8mm ΚΑΙ ΒΑΡΟΥΣ 0,96gr-1,06gr. ΑΠΟΤΕΛΕΙΤΑΙ ΑΠΟ: 1) ΣΤΗΛΗ (ΚΥΛΙΝΔΡΟ) ΤΕΜΑΧΙΣΜΕΝΟΥ ΚΑΠΝΟΥ ΜΗΚΟΥΣ 56,5mm- 57,5mm ΚΑΙ ΦΙΛΤΡΟ ΟΞΙΚΗΣ ΚΥΤΤΑΡΙΝΗΣ ΜΗΚΟΥΣ 26,5mm-27,5mm. ΤΑ ΔΥΟ ΑΥΤΑ ΤΜΗΜΑΤΑ ΕΙΝΑΙ ΑΠΟ ΚΟΙΝΟΥ ΠΕΡΙΤΥΛΙΓΜΕΝΑ ΜΕ ΦΥΛΛΟ ΑΝΑΣΧΗΜΑΤΙΣΜΕΝΟΥ ΚΑΠΝΟΥ ΩΣΤΕ ΝΑ ΣΥΓΚΡΟΤΟΥΝ ΕΝΑΝ ΕΝΙΑΙΟ ΚΥΛΙΝΔΡΟ, Ο ΟΠΟΙΟΣ ΕΙΝΑΙ ΠΛΗΡΩΣ ΚΑΛΥΜΕΝΟΣ ΜΕ ΠΡΟΣΘΕΤΟ ΦΥΛΛΟ ΦΥΣΙΚΟΥ ΚΑΠΝΟΥ.

CZ34-0473-2016Erteilt von CZGültig bis 2022-03-14

Dle deklarovaných údajů se jedná o doutníky vyrobené z drobných částí tabákových listů s krycím listem z rekonstituovaného tabáku (tabáková folie) hnědého odstínu. Doutníky jsou válcovitého tvaru na obou koncích otevřené, o délce 13,9 cm, obvodu 5 cm a hmotnosti 8,2 g. Balení: jednotlivě v plastové fólii s potiskem a dále v papírové potištěné krabici

DE12114/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-06

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ca. 84 mm lange Filterzigarillos bestehend aus: - einem ca. 59 mm langen Tabakstrang aus natürlichem Tabak (entrippte, gerissene/geschnittene Tabakteile), der mit einem pergamentartigen Umblatt/Einband (keinen Tabak enthaltend) umhüllt ist (Durchm. 8mm), - einem ca. 25 mm langen zweiteiligen Filter aus einem weißen Filterelement aus Zelluloseacetat und einem Element aus Zelluloseacetat mit eingelagerten Kohlenstoffpartikeln, der mit einem weißen sowie einem braunen Papier umhüllt ist. Sowohl der Tabakstrang als auch der Filter sind vollständig mit einem Deckblatt aus natürlichem Tabak umhüllt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Zigarren/Zigarillos, da es sich um Tabakstränge handelt, die zum Rauchen geeignet und vollständig (Tabakstrang und Filter) mit einem Deckblatt aus natürlichem Tabak umhüllt sind.

PLPL-WIT-2015-00632Erteilt von PLGültig bis 2021-04-20

Cygaro składające się z trzech części: wewnętrznej - "wałka tytoniowego-wkładki", "zawijacza" i zewnętrznej - "pokrywy". "Wkładkę" - stanowi krajanka tytoniowa - krojony w paski tytoń jasny (barwy żółto-pomarańczowej) i ciemny. Każdy "wałek tytoniowy - wkładka" zapakowany jest w zawijacz w postaci cienkiego arkusza (taśmy) celulozy wzdłużnie połączonego (sklejonego). Taśma celulozowa pokryta jest bardzo cienką warstwą pyłu tytoniowego. Jest to tytoń odtworzony (folia tytoniowa). "Pokrywa" wykonana z naturalnego tytoniu (fragmenty liści tytoniu barwy jasnobrązowej) stanowi zewnętrzne owinięcie wyrobu. Oba końce wyrobu są otwarte, co powoduje nieznaczne wysypywanie się zawartości ze środka. Badany produkt tytoniowy nie zawiera ustnika, opaski i pierścionka. Średnie wymiary z 10 sztuk wyrobów tytoniowych: długość - 139 mm, obwód - 51 mm, masa - 10,2 g.

PLPL-WIT-2015-00631Erteilt von PLGültig bis 2021-04-20

Cygaro składające się z trzech części: wewnętrznej - "wałka tytoniowego-wkładki", "zawijacza" i zewnętrznej - "pokrywy". "Wkładkę" - stanowią drobne fragmenty liści tytoniu barwy pomarańczowo-żółtej. Każdy "wałek tytoniowy - wkładka" zapakowany jest w zawijacz w postaci cienkiego arkusza (taśmy) celulozy wzdłużnie połączonego (sklejonego). Taśma celulozowa pokryta jest bardzo cienką warstwą pyłu tytoniowego. Jest to tytoń odtworzony (folia tytoniowa). "Pokrywa" wykonana z naturalnego tytoniu (fragmenty liści tytoniu barwy jasnobrązowej) stanowi zewnętrzne owinięcie wyrobu. Oba końce wyrobu są otwarte, co powoduje nieznaczne wysypywanie się zawartości ze środka. Badany produkt tytoniowy nie zawiera ustnika, opaski i pierścionka. Średnie wymiary z 10 sztuk wyrobów tytoniowych: długość - 140 mm, obwód - 52 mm, masa - 9,4 g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2402

Zu Unterposition 2402 10 00: Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos sind Tabakstränge, die sich zum Rauchen eignen und als solche aufgrund ihrer Eigenschaften ausschließlich zum Rauchen bestimmt sind: a) mit einem äußeren Deckblatt aus natürlichem Tabak, das die Ware und gegebenenfalls den Filter (aber ohne weitere, das Deckblatt teilweise umhüllende Schicht), bei Zigarren mit Mundstück jedoch nicht das Mundstück, vollständig umhüllt, oder b) mit entripptem Mischtabak gefüllt und mit einem äußeren Deckblatt von normaler Zigarrenfarbe aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition 2403 91 00, das die Ware und gegebenenfalls auch den Filter, bei Zigarre mit Mundstück jedoch nicht das Mundstück, vollständig umhüllt, wenn das Stückgewicht ohne Filter und ohne Mundstück mindestens 2,3 g und höchstens 10 g und der Umfang auf mindestens einem Drittel der Länge 34 mm oder mehr beträgt. …

Pos. 2402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3425/91 der Kommission vom 25. November 1991 (RV L 3425/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Tabakrollen, mit poröser Zellulosefolie umhüllt, die nach Länge, Dicke, Farbe, Art des Tabaks und Beschaffenheit das Aussehen von Zigaretten haben. Diese Tabakrollen müssen in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden, bevor sie geraucht werden können. Unterposition 2402 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2402 und 2402 2090. Verordnung (EWG) Nr. 1035/92 der Kommission vom 24. April 19922) (RV L 1035/92): Zigaretten, hergestellt auf der Grundlage von Huflattich- und Pfefferminzblättern, keinen Tabak enthaltend. …

Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2402.10.00?

Die Zolltarifnummer 2402.10.00 umfasst Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2402.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 2402.10.00 beträgt 26 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2402.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2402.10.00?

2402.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2402.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

2402.10.00 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen > 240210 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2402.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2402.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40074/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2402.10.00?

KN-Code 2402.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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