Zolltarifnummer 2402.20.10: Nelken enthaltend
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2402.20.10 steht für Nelken enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2402.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2402.20.10
- Drittlandszoll
- 10 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2402.20.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2402 2010 und 2402 20 90: Zigaretten sind als solche zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind (siehe die Erläuterungen zu Unterposition 2402 10 00). Als Zigaretten sind auch Erzeugnisse einzureihen, die teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden Erläuterungen erfüllen. Nicht hierher gehören Erzeugnisse ganz aus anderen Stoffen als Tabak (Unterposition 2402 90 00 oder, wenn sie ausschließlich medizinischen Zwecken dienen, Kapitel 30).
Zu Unterposition 2402 20: 1. Beedies“, bestehend aus annähernd 0,2 g grob geschnittenem, nicht gemischtem Tabak, der an Stelle von Papier in ein Blatt des Ebenholzbaums eingewickelt ist. Beedies gibt es in verschiedenen Längen (etwa 6 bis 8 cm); sie sind etwas kegelförmig und werden mit einem dünnen Faden zusammengehalten und wie Zigaretten geraucht.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3425/91 der Kommission vom 25. November 1991 (RV L 3425/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Tabakrollen, mit poröser Zellulosefolie umhüllt, die nach Länge, Dicke, Farbe, Art des Tabaks und Beschaffenheit das Aussehen von Zigaretten haben. Diese Tabakrollen müssen in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden, bevor sie geraucht werden können. Unterposition 2402 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2402 und 2402 2090. Verordnung (EWG) Nr. 1035/92 der Kommission vom 24. April 19922) (RV L 1035/92): Zigaretten, hergestellt auf der Grundlage von Huflattich- und Pfefferminzblättern, keinen Tabak enthaltend. …
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2402.20.10?
Die Zolltarifnummer 2402.20.10 umfasst Nelken enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2402.20.10?
Der Drittlandszollsatz für 2402.20.10 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2402.20.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2402.20.10?
2402.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2402.20.10 im Zolltarif eingeordnet?
2402.20.10 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen > 240220 Zigaretten, Tabak enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2402.20.10?
Zu 2402.20.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2402.20.10?
KN-Code 2402.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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