Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2402.90.00.00: Zigarren (einschließlich Stumpen), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2402.90.00.00 steht für Zigarren (einschließlich Stumpen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 57,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2402.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2402.90.00.00
Drittlandszoll
57,6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  2. 2402Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
  3. 2402.90andere
  4. 2402.90.00.00Zigarren (einschließlich Stumpen), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2402.90.00.00

HS-Code2402.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2402.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2402.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll57,6 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3629/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Produktinformationen handelt es sich um eine sogenannte Kräuter-Zigarette. Das 84 mm lange, zum Rauchen geeignete Erzeugnis besteht aus einem Strang aus zerkleinerten, mit Honig und Fruchtsäften aromatisierten, Eibischblättern, Rotklee und Rosenblättern (Tabakersatzstoffe) und einem Filterelement, die von einem weißen Zigarettenpapier ohne weitere Kennzeichnung umhüllt sind. Eine Verwendung als sogenannte „Filmrequisite“ steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Zigarette, keinen Tabak enthaltend (ganz aus Tabakersatzstoffen).

LUBTI000000-2025-BTI92Erteilt von LUGültig bis 2028-12-18

Cigarettes au chanvre, sans tabac, contenant moins de 1 % en poids de tétrahydrocannabinol (THC), munies d’un filtre et conditionnées en paquets de 20 cigarettes. Le produit est destiné à être fumé en l’état.

ESBTIESBTI2024SOL460Erteilt von ESGültig bis 2027-06-06

Tirulo doble sin capa importado. Producto semielaborado para la elaboración de cigarritos. El tirulo es encapado (envuelto con recortes), cortado en dos cigarritos, encajillado y posteriormente encelofanado. Para la fabricación de cigarritos.

BEBTID.T.316.499Erteilt von BEGültig bis 2024-08-30

Cigarettes au chanvre, sans tabac, contenant moins de 0,2 % en poids de tétrahydrocannabinol (THC), conditionnées en paquets de 24 cigarettes. Le produit est destiné à être fumé en l’état.

ESBTIESBTI2024SOL259Erteilt von ESGültig bis 2024-05-31

Tirulo de doble capa importado. Producto semielaborado para la elaboración de cigarritos. El tirulo es encapado (envuelto con recortes), cortado en dos cigarritos, encajillado y posteriormente encelofanado. Para la fabricación de cigarritos.

BEBTID.T.314.061Erteilt von BEGültig bis 2023-12-29

Cigarettes à base de succédanés de tabac, constituées d’un mélange de chanvre (50%) et de plantes (Turnera diffusa, Passiflora incarnata, etc.) (50 %) et ayant un taux de delta-9-tetrahydrocannabinol inférieur à 0,2 %. Le produit est destiné à être fumé en l’état.

BEBTID.T.314.064Erteilt von BEGültig bis 2023-12-28

Cigarettes à base de succédanés de tabac, constituées d’un mélange de chanvre (30%) et de plantes (Turnera diffusa, Passiflora incarnata, etc.) (70 %) et ayant un taux de delta-9-tetrahydrocannabinol inférieur à 0,2 %. Le produit est destiné à être fumé en l’état.

BEBTID.T.314.063Erteilt von BEGültig bis 2023-12-28

Cigarettes à base de succédanés de tabac, constituées d’un mélange de chanvre (70%) et plantes (Turnera diffusa, Passiflora incarnata, etc.) (30 %) et ayant un taux de delta-9-tetrahydrocannabinol inférieur à 0,2 %. Le produit est destiné à être fumé en l’état.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2402

Zu Unterposition 2402 90 00: Hierher gehören Zigarren, Zigarillos und Zigaretten, ganz aus Tabakersatzstoffen, z. B. Zigaretten, die unter Verwendung von besonders zubereiteten Blättern einer Kopfsalatsorte hergestellt werden und weder Tabak noch Nikotin enthalten.

Pos. 2402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3425/91 der Kommission vom 25. November 1991 (RV L 3425/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Tabakrollen, mit poröser Zellulosefolie umhüllt, die nach Länge, Dicke, Farbe, Art des Tabaks und Beschaffenheit das Aussehen von Zigaretten haben. Diese Tabakrollen müssen in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden, bevor sie geraucht werden können. Unterposition 2402 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2402 und 2402 2090. Verordnung (EWG) Nr. 1035/92 der Kommission vom 24. April 19922) (RV L 1035/92): Zigaretten, hergestellt auf der Grundlage von Huflattich- und Pfefferminzblättern, keinen Tabak enthaltend. …

Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2402.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 2402.90.00.00 umfasst Zigarren (einschließlich Stumpen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2402.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2402.90.00.00 beträgt 57,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2402.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2402.90.00.00?

2402.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2402.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2402.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen > 240290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2402.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2402.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3629/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2402.90.00.00?

TARIC-Code 2402.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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