Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1: Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1 steht für Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, nicht in wäßriger Lösung. Der Drittlandszollsatz beträgt 2.600 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2501.00.91.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2501.00.91.00.1
Drittlandszoll
2.600 EUR TNE
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2501Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
  3. 2501.00Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
  4. 2501.00.91Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien), anderes, anderes, Speisesalz
  5. 2501.00.91.00.1Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, nicht in wäßriger Lösung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1

HS-Code2501.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2501.00.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2501.00.91.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2501.00.91.00.111 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2.600 EUR TNEMFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3930/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-17

Angaben: Salz & Pfefferbriefchen; jeweils im Sachet, sortenrein getrennt; für Airline Catering zum Würzen der Speisen, in unterschiedlicher Aufmachung. Befund: Speisesalz, nicht in wässriger Lösung. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) kein charakterbestimmender Bestandteil festgestellt werden kann. Die Ware wird in Anwendung der AV 3 c) in die zuletztgenannte Position (Pos. 2501) eingereiht.

DE26995/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-11

Angaben: Zusammensetzung: Box aus Karton, etwas Schaumstoff, Glas mit Meersalz aus Bora Bora, Löffel aus Perlmutt, Broschüre aus Papier. Das Salz wird nach der HACCP Methode produziert. Herstellung: Meerwasser wird in ein Becken gepumpt, das Wasser verdunstet mit der Sonne und dem Wind, es bleibt reines Meersalz übrig. Wert pro Box ca. 2 Euro. Verwendungszweck: Wird als Geschenk oder zum Selbstgebrauch verkauft. Bezeichnung: (Box of) Bora Bora Sea Salt. Warenbeschaffenheit: Warenzusammenstellung: In einem türkisfarbenen Karton mit der Aufschrift "Bora Bora Sea Salt" befindet sich eine Broschüre aus Papier, ein kleiner Löffel aus Perlmutt sowie ein Glas mit Korkdeckel und dem Aufdruck"Bora Bora Sea Salt", welches mit Salz gefüllt ist. Befund: Speisesalz, nicht in wässriger Lösung Warenzusammenstellung, bei der das Salz als charakterbestimmend angesehen wird.

DE11710/16-6Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Speisesalz "Rimming Salt", Teil einer Warenzusammenstellung Vorgelegt wurde eine Verkaufseinheit, bestehend aus drei Glaskrügen mit Schraubdeckel und Trinkhalm, die ein Fläschchen einer Cocktailmischung und ein Päckchen mit Zucker bzw. Salz beinhalten. Da es sich um eine Zusammenstellung aus Lebensmitteln und Haushaltswaren handelt, liegt keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, die Bestandteile sind getrennt einzureihen. Beschaffenheit des "Rimming Salt": Flache, schwarze Pappschachtel (ca. 12 cm x 6 cm) mit quadratischem Sichtfenster; darauf aufgedruckt die Warenbezeichnung "Rimming Salt", ein Zubereitungshinweis und die Inhaltsmenge (28 g). Inhalt: Farbloser, zugeschweißter Kunststoffbeutel (ca. 11 cm x 7 cm), gefüllt mit einem weißen, kristallinen Pulver; Geschmack salzig, handelsüblichem Speisesalz entsprechend; gem. Antragsangaben reines Salz. Salz, Speisesalz, nicht in wässriger Lösung

DE4728/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-04-17

Angaben: Meersalz-Würzmischung; Meersalz Gewürz in Einweg-Gewürzmühle. Gewürzmühle bestehend aus Glaskörper und Mischaufsatz, 100 % Meersalz Feststellungen: zylindrische, durchsichtige Einwegsalzmühle aus Glas (Höhe ca. 10 cm) mit aufgesetztem schwarzen, augenscheinlich Kunststoffmahlwerk, Aufdruck: Spice Republic - Meersalz, 110 g, Zutaten: Meersalz Die Einwegsalzmühle enthält ein farblos-weißes, grobkristallines Granulat. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil der Ware wird das Salzgranulat angesehen (AV 3b). Danach handelt es sich bei dem Produkt um ein Salz der Position 2501 des Zolltarifs. Hinweis: Die Ware wurde hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif begutachtet. Der Befund entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Einfuhr die lebensmittelrechtlichen und sonstigen die Verkehrsfähigkeit der Ware betreffenden Bestimmungen zu beachten.

DE4797/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-04-17

Angaben: Meersalz-Würzmischung; Meersalz Gewürz in Einweg-Gewürzmühle. Gewürzmühle bestehend aus Glaskörper und Mischaufsatz, 100 % Meersalz Feststellungen: zylindrische, durchsichtige Einwegsalzmühle aus Glas (Höhe ca. 10 cm) mit aufgesetztem schwarzen, augenscheinlich Kunststoffmahlwerk, Aufdruck: Spice Republic - Meersalz, 110 g, Zutaten: Meersalz Die Einwegsalzmühle enthält ein farblos-weißes, grobkristallines Granulat. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil der Ware wird das Salzgranulat angesehen (AV 3b). Danach handelt es sich bei dem Produkt um ein Salz der Position 2501 des Zolltarifs. Hinweis: Die Ware wurde hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif begutachtet. Der Befund entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Einfuhr die lebensmittelrechtlichen und sonstigen die Verkehrsfähigkeit der Ware betreffenden Bestimmungen zu beachten.

DE19738/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-21

Angaben: Warenbezeichnung: Meersalz - Zusammensetzung: siehe vertrauliche Daten - Zutaten: Mittelmeersalz. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Eine zylindrische, überwiegend durchsichtige Einwegsalzmühle (Höhe: ca. 21,5 cm) aus Kunststoff mit schwarzem Kopf und augenscheinlichem Kunststoffmahlwerk sowie u.a. dem Aufdruck "mediterranean sea salt - 360g - THE CAPE HERB & SPICE COMPANY - Mittelmeersalz in der Mühle - Zutaten: Mittelmeersalz aus Italien" enthielt: ein farblos-weißes, grobkristallines, splittförmiges Granulat. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil der Ware wird das Salzgranulat angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich bei dem Produkt um Salz der Position 2501 des EZT. Die Anforderungen des Codex-Standards für Speisesalz (150-1985) hinsichtlich des Mindestgehaltes an Natriumchlorid (nicht weniger als 97% in der Trockenmasse) sind gemäß den o.g. Angaben erfüllt. Hinweise: Die Ware wurde hinsichtlich der Einreihung in den EZT begutachtet. Der Befund entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Einfuhr die lebensmittelrechtlichen und sonstigen die Verkehrsfähigkeit der Ware betreffenden Bestimmungen zu beachten.

DEF/1082/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-03-29

Angaben: Warenart: natürlicher Halit - Gewinnung: wird abgebaut und in Brocken zerkleinert, zu Pulver vermahlen - Verwendungszweck: dient als Speisesalz - Analyse: Trockenmasse (110°C): 99,9/99,8 %; Natriumchlorid (Titration): 98,6/98,2 % - Natrium (DIN 36406-E29): 400 g/kg - NaCl: 99,1 % (berechnet); Kalium: 373 mg/kg; Magnesium: 142 mg/kg; Calcium: 1,70 g/kg; Arsen, Blei: <0,5 mg/kg; Kupfer: <1,0 mg/kg/8,9 mg/kg; Cadmium, Quecksilber: <0,1 mg/kg - Untersuchung auf radioaktive Isotope: kein Grund zur Beanstandung - mikrobiologische Untersuchungen: Aerobe Gesamtkeimzahl: <200 KbE/g; Bacillus cereus: <100 KbE/g. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: Ein zugeschweißter Beutel aus farbloser Kunststofffolie mit einem Etikett mit u.a. der Aufschrift "KRISTALLINES SPEISESALZ AUS DEM HIMALAYA - 100% rein, ohne Zusätze - Raab - Inhalt gemahlen 900g" enthielt: schwach rötlich-braunes, mit dunkleren Partikeln durchsetztes, feinkristallines Pulver - Analyse: Trockenstoff (105°C): 100,0 %; Natrium (i.d. Trockm.; AAS): 38,9 % (= 98,9 % ber. als NaCl) � Chlorid (i.d. Trockm.; Titration): 60,4 % (= 99,6 % ber. als NaCl (99,3% korrigiert um KCl) - Röntgenfluoreszenzanalyse: vorhandene Elemente: hauptsächlich Chlor u. Natrium; daneben (teils in Spuren) Calcium, Schwefel, Magnesium, Kalium, Eisen, Silicium, Brom, Phosphor u. Kupfer (Gehalt übersteigt nicht den von Tafelsalz) - Radioaktivitäts- Messung: keine erhöhte Radioaktivität feststellbar. Das Ergebnis der Untersuchung steht im wesentlichen nicht im Widerspruch zu den Angaben der Antragstellerin. Die Anforderungen des Codex-Standards für Speisesalz (150-1985) werden somit erfüllt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2501

Zu Unterposition 2501 0091: (entfallen) Speisesalz ist unvergälltes Salz, das unmittelbar in der Küche, bei Tisch oder industriell zum Würzen oder Haltbarmachen von Lebensmitteln Verwendung findet. Es ist im Allgemeinen von großer Reinheit und einheitlich weiß.

Pos. 2501

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Salz, zu Blöcken zusammengepresst, aus Natriumchlorid (95 % oder mehr) unter Zugabe geringer Mengen von Spurenelementen von der Art, wie sie von Natur aus in verschiedenen Salzen enthalten sind, wie Magnesium, Kupfer, Mangan oder Kobalt, zur Verwendung als Lecksteine für das Vieh.

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1?

Die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1 umfasst Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, nicht in wäßriger Lösung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2501.00.91.00.1?

Der Drittlandszollsatz für 2501.00.91.00.1 beträgt 2.600 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2501.00.91.00.1?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 250100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1?

2501.00.91.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2501.00.91.00.1 im Zolltarif eingeordnet?

2501.00.91.00.1 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2501 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser > 250100 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser > 25010091 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien), anderes, anderes, Speisesalz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2501.00.91.00.1?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2501.00.91.00.1 erfasst, zum Beispiel DEBTI3930/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.1?

Warennummer 2501.00.91.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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