Zolltarifnummer 2514.00.00.00: Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2514.00.00.00 steht für Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2514.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2514.00.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- 2514Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
- 2514.00.00.00Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2514.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Findlinge MONOLITH Bearbeitung:gebrochen Farbe: braun-bunt Material: Schiefer Herkunft: Frankreich Größe: 50-300 cm Befund: Tonschiefer, auch grob behauen
Angaben: Palisaden -3-7x50cm- GRAPHIT Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Stirnseiten gesägt, Längsseiten gespalten Farbe: schwarz-anthrazit Material: Schiefer Herkunft: Portugal Größe: 3-7x50x100 cm 70 kg/Stück Größe: 3-7x50x150 cm 105 kg/Stück Größe: 3-7x50x200 cm 140 kg/Stück Größe: 3-7x50x250 cm 205 kg/Stück Größe: 3-7x50x300 cm 210 kg/Stück Befund: Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Angaben: Blockstufen GRAPHIT Bearbeitung: beide Köpfe gesägt, sonst gespalten (enthält Eisenoxideinschlüsse) Farbe: schwarz-anthrazit Material: Schiefer Herkunft: Portugal Größe: 14-16x33-36x100cm 150kg/Stück Befund: Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Angaben: Palisaden 6-10x6-10cm- GRAPHIT Bearbeitung: Oberfläche spaltrau, Stirnseite gesägt Farbe: schwarz-anthrazit Material: Schiefer Herkunft: Portugal Größe: 6-10x6-10x100 cm 17,7 kg/Stück Größe: 6-10x6-10x150 cm 30.1 kg/Stück Größe: 6-10x6-10x200 cm 41.6 kg/Stück Größe: 6-10x6-10x250 cm 62 kg/Stück Größe: 6-10x6-10x290 cm 72 kg/Stück Befund: Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Angaben: Palisaden -4-8x33 cm- GRAPHIT Bearbeitung: gespaltene Oberflächen, Längsseiten & Köpfe gesägt Farbe: schwarz-anthrazit Material: Schiefer Herkunft: Portugal Größe: 4-8x33x50 cm 35 kg/Stück Größe: 4-8x33x75 cm 53 kg/Stück Größe: 4-8x33x100 cm 67 kg/Stück Größe: 4-8x33x125 cm 86 kg/Stück Größe: 4-8x33x150 cm 100 kg/Stück Größe: 4-8x33x175 cm 125 kg/Stück Größe: 4-8x33x200 cm 134 kg/Stück Größe: 4-8x33x250 cm 168 kg/Stück Befund: Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
PAILLETTES DE PIERRES NATURELLES (ARDOISE) OBTENUES PAR BROYAGE, CE PRODUIT A RECU UN TRAITEMENT ANTI-POUSSIERE ( MAIS CELA NE LE REND PAS APTE A DES EMPLOIS PARTICULIERS)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Schiefer lässt sich einfach in dünne Platten spalten, er ist im allgemeinen bläulich-grau, manchmal auch schwarz oder ins Violette gehend. Zu dieser Position gehört Schiefer in rohen Blöcken, oder grob behauen oder gesägt oder auf andere Weise in Blöcke oder quadratische oder rechteckige Platten lediglich zerteilt. Schieferpulver und Schieferabfälle gehören ebenfalls zu dieser Position. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Mosaiksteine der Position 6802 und die folgenden in Position 6803 einzureihenden Waren: a) Blöcke, Tafeln und Platten, die weitergehend als oben beschrieben bearbeitet sind, wie z. B. solche, die in andere Formen als rechteckig (einschließlich quadratisch) geschnitten oder gesägt oder geschliffen, poliert, abgeschrägt oder anders bearbeitet sind. …
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2514.00.00.00?
Die Zolltarifnummer 2514.00.00.00 umfasst Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2514.00.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 2514.00.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2514.00.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 251400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2514.00.00.00?
2514.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2514.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
2514.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2514 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2514.00.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2514.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DE21175/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2514.00.00.00?
TARIC-Code 2514.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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