Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0: Portlandzement, weißer Zement, auch künstlich gefärbt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 steht für Portlandzement, weißer Zement, auch künstlich gefärbt. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2523.21.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2523.21.00.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2523Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
  3. 2523.21weißer Zement, auch künstlich gefärbt
  4. 2523.21.00.00.0Portlandzement, weißer Zement, auch künstlich gefärbt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0

HS-Code2523.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2523.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2523.21.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2523.21.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstCement2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2523

Zu Unterpositionen 2523 21 und 2523 29: Im Sinne der Unterpositionen 2523 21 und 2523 29 bedeutet „Portlandzement“ Zement, der durch Mahlen von Zementklinkern mit der möglichen Zugabe einer kleinen Menge Calciumsulfat gewonnen wird. Es ist zu beachten, dass - Zementklinker, eine Ware der Pos. 2523 10 ist, der hauptsächlich aus Calciumsilicaten besteht. Zementklinker wird hergestellt durch Brennen bis zum teilweise Schmelzen einer standardisierten und homogenen Mischung von Stoffen, die überwiegend Kalk (CaO) und Kieselsäure (SiO2) mit geringeren Anteilen von Aluminiumoxid (Al2O3) und Eisenoxid (Fe2O3) enthalten; und - dass die Bezeichnung „Calciumsulfat“ Gips und seine Derivate und Anhydrit und andere Calciumsulfaterzeugnisse umfasst, die zur Herstellung von Zementen geeignet sind.

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 umfasst Portlandzement, weißer Zement, auch künstlich gefärbt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2523.21.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2523.21.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2523.21.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 252321. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0?

2523.21.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2523.21.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2523.21.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2523 Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt > 252321 weißer Zement, auch künstlich gefärbt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2523.21.00.00.0?

Zu 2523.21.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 2523.21.00.00.0 unter CBAM?

Ja. 2523.21.00.00.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Cement). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0?

Warennummer 2523.21.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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