Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 26: ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 26 steht für ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

26 ist ein Kapitel des EU-Zolltarifs. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
26
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steelnur teilweise erfasst2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Kapitel 26

1. Zu Kapitel 26 gehören nicht: a) Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517) (RV E2601A00); b) natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519) (RV E2601B00); c) Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710) (RV E2601C00); d) Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31 (RV E2601D00); e) Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806) (RV E2601E00); f) Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112 oder 8549) (RV E2601F00); g) aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten (Abschnitt XV) (RV E2601G00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 26?

Die Zolltarifnummer 26 umfasst ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 26?

Für 26 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 26?

26 hat zwei Stellen und bezeichnet ein Kapitel des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 26?

Zu 26 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 26 unter CBAM?

Ja. 26 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Die Nummer ist allerdings weiter gefasst als der Anhang-I-Eintrag, es ist also nur ein Teil erfasst. Prüfen Sie die konkrete Ware. Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 26?

Kapitel 26 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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