Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0: Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0 steht für Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2714.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2714.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
- 2714Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein
- 2714.90andere
- 2714.90.00.00.0Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2714 90: 1. „Orimulsion²: Dehydriertes und pulverisiertes natürliches Bitumen in Wasser, einen geringen Anteil eines Emulgators (grenzflächenaktiver Stoff) enthaltend, der lediglich zur Erleichterung der Beförderung und Handhabung zugesetzt ist, ungefähr 70 % natürliches Bitumen, ungefähr 30 % Wasser und 0,2 % anionischen grenzflächenaktivem Stoff enthaltend.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1639(94 der Kommission vom 5. Juli 19941) (RV L 1639/94): Emulsion von natürlichem Bitumen in Wasser, ungefähr 70 % Bitumen, ungefähr 30 % Wasser und 0,2 % grenzflächenaktive Stoffe zur Erleichterung der Emulsionsbildung enthaltend. Die Herstellung einer Emulsion dient zur Erleichterung der Beförderung des Bitumens. Das Erzeugnis wird als Brennstoff verwendet und wird in speziellen Brennern verbrannt, wobei vor der Verbrennung des Bitumens das Wasser verdunstet. Unterposition 2714 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2714 und 2714 9000. 1) ABl. EG Nr. L 172/8
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0 umfasst Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2714.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2714.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2714.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 271490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0?
2714.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2714.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2714.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2714 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein > 271490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2714.90.00.00.0?
Zu 2714.90.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2714.90.00.00.0?
Warennummer 2714.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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