Zolltarifnummer 2906.29.00: Cyclische Alkohole, aromatische, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2906.29.00 steht für Cyclische Alkohole, aromatische, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2906.29.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 29. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2906.29.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2906.29.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Cyclischer Alkohol; 2-Phenylethanol Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 2-Phenylethanol. Eine synonyme Bezeichnung ist Phenethylalkohol. Die CAS-Nummer lautet 60-12-8. Die Reinheit beträgt 99,5%. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Riechstoff verwendet. Die Ware ist als anderer aromatischer Alkohol, 2-Phenylethanol, in die Unterposition 2906 2900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A.- Gesättigte und ungesättigte alicyclische Alkohole, einschließlich Cycloterpenalkohole, und ihre Halogen- usw. -derivate 1) Menthol ist ein sekundärer Alkohol, der den Hauptbestandteil des Pfefferminzöls bildet. Er bildet Kristalle und wird als Antiseptikum, als Mittel gegen Schwellung der Nasenschleimhäute sowie als Lokalanästhetikum verwendet. 2) Cyclohexanole (Methyl- und Dimethylcyclohexanole) sind Verbindungen mit einem charakteristischen, campherähnlichen Geruch; sie werden als Lösungsmittel für Lacke verwendet. Dimethylcyclohexanol wird bei der Seifenherstellung verwendet. …
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2906.29.00.15Dicofol (CAS 115-32-2)
- 2906.29.00.252-Brom-5-iod-phenylmethanol (CAS RN 946525-30-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 2906.29.00.502,2'-(m-Phenylen)dipropan-2-ol (CAS RN 1999-85-5)
- 2906.29.00.603-[3-(Trifluormethyl)phenyl]propan-1-ol (CAS RN 78573-45-2)
- 2906.29.00.852-Phenylethanol (CAS RN 60-12-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
- 2906.29.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2906.29.00?
Die Zolltarifnummer 2906.29.00 umfasst Cyclische Alkohole, aromatische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2906.29.00?
Für 2906.29.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2906.29.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 290629. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2906.29.00?
2906.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2906.29.00 im Zolltarif eingeordnet?
2906.29.00 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2906 II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 290629 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2906.29.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2906.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49103/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2906.29.00?
KN-Code 2906.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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