Zolltarifnummer 29: ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 29 steht für ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
29 ist ein Kapitel des EU-Zolltarifs. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 29
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2901I. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Acyclische Kohlenwasserstoffe
- 2902I. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Cyclische Kohlenwasserstoffe
- 2903I. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
- 2904I. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert
- 2905II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2906II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2907III. PHENOLE, PHENOLALKOHOLE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Phenole; Phenolalkohole
- 2908III. PHENOLE, PHENOLALKOHOLE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole
- 2909IV. ETHER, ALKOHOLPEROXIDE, ETHERPEROXIDE, KETONPEROXIDE, EPOXIDE MIT DREIGLIEDRIGEM RING, ACETALE UND HALBACETALE; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2910IV. ETHER, ALKOHOLPEROXIDE, ETHERPEROXIDE, KETONPEROXIDE, EPOXIDE MIT DREIGLIEDRIGEM RING, ACETALE UND HALBACETALE; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2911Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2912V. VERBINDUNGEN MIT ALDEHYDFUNKTION, Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd
- 2913Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912
- 2914VI. VERBINDUNGEN MIT KETON- ODER CHINONFUNKTION, Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2915VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2916VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2917VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2918VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2919VIII. ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN DER NICHTMETALLE, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2920VIII. ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN DER NICHTMETALLE, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2921IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Verbindungen mit Aminofunktion
- 2922IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Amine mit Sauerstoff-Funktionen
- 2923IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich
- 2924IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion
- 2925IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion
- 2926IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Verbindungen mit Nitrilfunktion
- 2927Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen
- 2928Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins
- 2929IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen
- 2930X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE, Organische Thioverbindungen
- 2931X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE, Andere organisch-anorganische Verbindungen
- 2932X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE, Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)
- 2933X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE, Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)
- 2934X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE, Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen
- 2935X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE, Sulfonamide
- 2936XI. PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE, Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art
- 2937XI. PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE, Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone, Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene; deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen, einschließlich Polypeptide mit modifizierter Kette, hauptsächlich als Hormone verwendet
- 2938XII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE, Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
- 2939XII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE, Natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
- 2940Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939
- 2941XIII. ANDERE ORGANISCHE VERBINDUNGEN, Antibiotika
- 2942Andere organische Verbindungen
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 29?
Die Zolltarifnummer 29 umfasst ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 29?
Für 29 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 29?
29 hat zwei Stellen und bezeichnet ein Kapitel des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 29?
Zu 29 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 29 von der EUDR betroffen?
Ja. 29 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff oil palm). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 29?
Kapitel 29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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