Zolltarifnummer 2916.39.90: Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2916.39.90 steht für Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2916.39.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 29. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2916.39.90
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 29ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- 2916VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2916.39aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, andere
- 2916.39.90Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2916.39.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Carbonsäure; Ibuprofen Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Ibuprofen (INN) mit der CAS-Nummer 15687-27-1. Eine synonyme Bezeichnung ist (2RS)-2-[4-(2-Methylpropyl)phenyl]-propansäure. Die Ware liegt als weißes Pulver vor ist nicht für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als eine andere aromatische einbasische Carbonsäure in die Unterposition 2916 3990 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen des Reinheitsgrades der Fettsäuren und ihrer Derivate siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29, Abschnitt „Allgemeines“, Anmerkung 1 a), Ziffern 13, 14 und 20.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäuren und die cyclischen einbasischen Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (einschließlich Mischderivate) dieser Erzeugnisse. A.- Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Salze, Ester und anderen Derivate 1) Acrylsäure (CH2=CH-COOH), farblose Flüssigkeit mit beißendem Geruch. Sie polymerisiert leicht und ist das Monomer der Polyacrylsäuren und anderer Acrylpolymere. 2) Methacrylsäure. Die Polymere der Ester dieser Säure sind Kunststoffe (Kap. 39). 3) Ölsäure (C18H34O2), findet sich in Fetten und Ölen als Glycerid. Sie ist eine farblose, geruchlose Flüssigkeit, die bei einer Temperatur von ungefähr 4º C in Nadeln kristallisiert. …
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2916.39.90.133,5-Dinitrobenzoesäure (CAS RN 99-34-3)
- 2916.39.90.152-Chlor-5-nitrobenzoesäure (CAS RN 2516-96-3)
- 2916.39.90.203,5-Dichlorbenzoylchlorid (CAS RN 2905-62-6)
- 2916.39.90.23(2,4,6-Trimethylphenyl)acetylchlorid (CAS RN 52629-46-6)
- 2916.39.90.252-Methyl-3-(4-fluorphenyl)-propionylchlorid (CAS RN 1017183-70-8)
- 2916.39.90.27Methyl-6-Brom-2-naphthoat (CAS RN 33626-98-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 2916.39.90.282,5-Dimethylphenylacetylchlorid (CAS RN 55312-97-5)
- 2916.39.90.302,4,6-Trimethylbenzoylchlorid (CAS RN 938-18-1)
- 2916.39.90.35Methyl-4-tert-butylbenzoat (CAS RN 26537-19-9)
- 2916.39.90.40Ethyl-4-brom-3-(brommethyl)benzoat (CAS RN 347852-72-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
- 2916.39.90.432-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-2-methylpropansäure (CAS RN 289686-70-0)
- 2916.39.90.503,5-Dimethylbenzoylchlorid (CAS RN 6613-44-1)
- 2916.39.90.554-tert-Butylbenzoesäure (CAS RN 98-73-7 )
- 2916.39.90.58Ibuprofen (INN) (CAS RN 15687-27-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 2916.39.90.632-Phenylbuttersäure (CAS RN 90-27-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 2916.39.90.674-Nitrobenzoesäure (CAS RN 62-23-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 2916.39.90.73(2,4-Dichlorphenyl)acetylchlorid (CAS RN 53056-20-5)
- 2916.39.90.75m-Toluylsäure (CAS RN 99-04-7)
- 2916.39.90.85(2,4,5-Trifluorphenyl)essigsäure (CAS RN 209995-38-0)
- 2916.39.90.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2916.39.90?
Die Zolltarifnummer 2916.39.90 umfasst Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2916.39.90?
Für 2916.39.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2916.39.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291639. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2916.39.90?
2916.39.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2916.39.90 im Zolltarif eingeordnet?
2916.39.90 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2916 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 291639 aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2916.39.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2916.39.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26753/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2916.39.90?
KN-Code 2916.39.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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