Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2918.21.00.00: Salicylsäure und ihre Salze

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2918.21.00.00 steht für Salicylsäure und ihre Salze. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2918.21.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 29. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2918.21.00.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 29ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  2. 2918VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  3. 2918.21Salicylsäure und ihre Salze
  4. 2918.21.00.00Salicylsäure und ihre Salze

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2918.21.00.00

HS-Code2918.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2918.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2918.21.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0008Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-02921Erteilt von FRGültig bis 2029-07-21

Composé organique de constitution chimique définie, présenté isolément de type acide carboxylique à fonction phénol, se présentant sous la forme d’une poudre de couleur blanche, utilisé comme matières premières dans l’industrie cosmétique, conditionné pour la vente au détail en boite en carton d’un poids de 25 kg.

FRBTIFR-BTI-2024-00892Erteilt von FRGültig bis 2027-04-10

Acide carboxylique du type sel de sodium de l’acide salicylique, se présentent sous la forme de poudre, de couleur blanche, utilisé comme matière première dans la fabrication de produits cosmétiques, conditionné pour la vente en contenant de 25 kg.

FRBTIFR-BTI-2023-02145Erteilt von FRGültig bis 2026-06-08

Acide carboxylique du type acide salicylique techniquement pur sous forme de poudre blanche destiné à la fabrication de produits cosmétiques, conditionné pour la vente en contenant de 25 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2918

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstofffunktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (einschließlich der Mischderivate) dieser Erzeugnisse. Säuren mit „zusätzlichen Sauerstofffunktionen“ sind Verbindungen, die in ihrem Molekül außer der Säurefunktion eine oder mehrere der in den vorhergehenden Teilkapiteln genannten Sauerstofffunktionen enthalten (Alkohol-, Ether-, Phenol-, Acetal-, Aldehyd-, Ketonfunktion usw.). A.- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion und ihre Ester, Salze und anderen Derivate Dies sind Verbindungen, die in ihrem Molekül sowohl die Alkoholfunktion (-CH2OH, =CHOH oder ºCOH) als auch die Säurefunktion (-COOH) enthalten. Diese beiden Funktionen können jede ihrer besonderen Eigenart entsprechend reagieren. …

Pos. 2918

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2084/91 der Kommission vom 12. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/16) (RV L 2084/91): 3. Erzeugnis, bestehend aus Cholsäure (mit einer Reinheit von mehr als 95 GHT) und Fettsäuren sowie anorganischen Salzen, die aus dem Herstellungsverfahren stammen Unterposition 2918 19 30 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2918, 2918 19 und 2918 1930. Verordnung (EWG) Nr. 1825/93 der Kommission vom 7. Juli 1993 (RV L 167/93), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999) (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. …

Pos. 2918

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 1. Sitzung im März 2009 folgende einstimmige Stellungnahme abgegeben: 1. Einreihung von HMB in flüssiger Form Ein Erzeugnis in flüssiger Form, das mindestens 97 GHT 3-Hydroxy-3-methylbuttersäure (HMB) enthält, der Rest sind Verunreinigungen, wird in den KN-Code 2918 19 851) eingereiht. Das Erzeugnis ist für die menschliche Ernährung geeignet und zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Es ist für den Einzelverkauf in Flaschen zu 60 ml aufgemacht. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a) zu Kapitel 29 und dem Wortlaut der KN-Codes 2918, 2918 19 und 2918 19 851). 1) Anmerkung des BMF: Am 1.1.2010 zutreffender KN-Code: 2918 19 98.

Kapitel 29

1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2918.21.00.00?

Die Zolltarifnummer 2918.21.00.00 umfasst Salicylsäure und ihre Salze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2918.21.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2918.21.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2918.21.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291821. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2918.21.00.00?

2918.21.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2918.21.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2918.21.00.00 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2918 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 291821 Salicylsäure und ihre Salze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2918.21.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2918.21.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02921. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 2918.21.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 2918.21.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 0008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2918.21.00.00?

TARIC-Code 2918.21.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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