Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0: Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0 steht für Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2918.30.00.75.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 29. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2918.30.00.75.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 29ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- 2918VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- 2918.30Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
- 2918.30.00Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
- 2918.30.00.75Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 2918.30.00.75.0Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstofffunktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (einschließlich der Mischderivate) dieser Erzeugnisse. Säuren mit „zusätzlichen Sauerstofffunktionen“ sind Verbindungen, die in ihrem Molekül außer der Säurefunktion eine oder mehrere der in den vorhergehenden Teilkapiteln genannten Sauerstofffunktionen enthalten (Alkohol-, Ether-, Phenol-, Acetal-, Aldehyd-, Ketonfunktion usw.). A.- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion und ihre Ester, Salze und anderen Derivate Dies sind Verbindungen, die in ihrem Molekül sowohl die Alkoholfunktion (-CH2OH, =CHOH oder ºCOH) als auch die Säurefunktion (-COOH) enthalten. Diese beiden Funktionen können jede ihrer besonderen Eigenart entsprechend reagieren. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2084/91 der Kommission vom 12. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/16) (RV L 2084/91): 3. Erzeugnis, bestehend aus Cholsäure (mit einer Reinheit von mehr als 95 GHT) und Fettsäuren sowie anorganischen Salzen, die aus dem Herstellungsverfahren stammen Unterposition 2918 19 30 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2918, 2918 19 und 2918 1930. Verordnung (EWG) Nr. 1825/93 der Kommission vom 7. Juli 1993 (RV L 167/93), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999) (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 1. Sitzung im März 2009 folgende einstimmige Stellungnahme abgegeben: 1. Einreihung von HMB in flüssiger Form Ein Erzeugnis in flüssiger Form, das mindestens 97 GHT 3-Hydroxy-3-methylbuttersäure (HMB) enthält, der Rest sind Verunreinigungen, wird in den KN-Code 2918 19 851) eingereiht. Das Erzeugnis ist für die menschliche Ernährung geeignet und zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Es ist für den Einzelverkauf in Flaschen zu 60 ml aufgemacht. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a) zu Kapitel 29 und dem Wortlaut der KN-Codes 2918, 2918 19 und 2918 19 851). 1) Anmerkung des BMF: Am 1.1.2010 zutreffender KN-Code: 2918 19 98.
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0?
Die Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0 umfasst Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2918.30.00.75.0?
Der Drittlandszollsatz für 2918.30.00.75.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2918.30.00.75.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0?
2918.30.00.75.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2918.30.00.75.0 im Zolltarif eingeordnet?
2918.30.00.75.0 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2918 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 291830 Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate > 29183000 Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate > 2918300075 Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2918.30.00.75.0?
Zu 2918.30.00.75.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2918.30.00.75.0?
Warennummer 2918.30.00.75.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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