Zolltarifnummer 2922.29.00: Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2922.29.00 steht für Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2922.29.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 29. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2922.29.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2922.29.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2013, Rechtssache C-568/11 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das aus Lysinsulfat und Verunreinigungen aus dem Herstellungsprozess besteht, als Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art in Position 2309 einzureihen ist.
Zu Unterpositionen 2922 11 bis 2922 50 Für die Einreihung in die Unterpositionen werden Ether- oder Esterfunktionen der organischen oder anorganischen Säuren entweder als Alkohol-, Phenol- oder Säurefunktionen betrachtet, je nach Stellung der Sauerstofffunktion zur Aminogruppe. In diesen Fällen dürfen nur die Sauerstofffunktionen berücksichtigt werden, die in dem Teil des Moleküls vorliegen, der sich zwischen der Aminogruppe und dem Sauerstoffatom der Ether- oder Esterfunktion befindet. Ein Abschnitt, der eine Aminogruppe enthält, wird als „Stamm“-Abschnitt betrachtet. Zum Beispiel ist bei der Verbindung 3-(2-Aminoethoxy)propionsäure das Aminoethanol der Stammabschnitt und die Carbonsäuregruppe wird für die Einreihung nicht berücksichtigt. Diese Verbindung wird als Ether eines Aminoalkohols in die Unterposition 2922 19 eingereiht. …
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2922.29.00.132-(4-Chlorphenoxy)-5-(trifluormethyl)anilin (CAS RN 349-20-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 2922.29.00.18Bis[(4-Methoxyphenyl)methyl]amin (CAS RN 17061-62-0) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr
- 2922.29.00.203-Aminophenol (CAS RN 591-27-5)
- 2922.29.00.255-Amino-o-kresol (CAS RN 2835-95-2)
- 2922.29.00.301,2-Bis (2-aminophenoxy)ethan (CAS RN 52411-34-4)
- 2922.29.00.33o-Phenetidin (CAS RN 94-70-2)
- 2922.29.00.384-Amino-2,3-dichlorphenol (CAS RN 39183-17-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 2922.29.00.53m-Anisidin (CAS RN 536-90-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
- 2922.29.00.63Aclonifen (ISO) (CAS RN 74070-46-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
- 2922.29.00.654-Trifluormethoxyanilin (CAS RN 461-82-5)
- 2922.29.00.674-Chlor-2,5-dimethoxyanilin (CAS RN 6358-64-1)
- 2922.29.00.704-Nitro-o-anisidin (CAS RN 97-52-9)
- 2922.29.00.73Tris-(4-aminophenyl)-thiophosphat (CAS RN 52664-35-4)
- 2922.29.00.754-(2-Aminoethyl)phenol (CAS RN 51-67-2)
- 2922.29.00.803-Diethylaminophenol (CAS RN 91-68-9)
- 2922.29.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2922.29.00?
Die Zolltarifnummer 2922.29.00 umfasst Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2922.29.00?
Für 2922.29.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2922.29.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 292229. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2922.29.00?
2922.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2922.29.00 im Zolltarif eingeordnet?
2922.29.00 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2922 IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN, Amine mit Sauerstoff-Funktionen > 292229 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2922.29.00?
Zu 2922.29.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2922.29.00?
KN-Code 2922.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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