Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0: Natürliche, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0 steht für Natürliche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2938.90.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 29. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2938.90.90.90.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 29ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- 2938XII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE, Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
- 2938.90andere
- 2938.90.90andere
- 2938.90.90.90andere
- 2938.90.90.90.0Natürliche, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Natürliches Gemisch von Glykosiden; Steviaextrakt Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um einen Extrakt aus der sog. Süßstoffpflanze Stevia rebaudiana. Der Gesamtgehalt an Steviolglycosiden beträgt mindestens 90%. Der Anteil an Rebaudiosid A beträgt 35 - 45%. Die Ware liegt als weißes Pulver vor und wird in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Die Ware ist natürliches Gemisch von Glykosiden in die Position 2938 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Natürliches Glykosid; Rebaudiosid A Bei der Ware handelt es sich um chemisch einheitliches Rebaudiosid A mit einer Reinheit von 96,5 % (bezogen auf den Trockenstoff). Die Ware liegt als weißes Pulver vor und soll als Süßungsmittel in Lebensmitteln verwendet werden. Zolltariflich handelt es sich um ein natürliches Glykosid der Position 2938 der KN.
Steviaextrakt. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um einen Extrakt aus der sog. Süßstoffpflanze Stevia rebaudiana. Der Gesamtgehalt an Steviolglycosiden beträgt mindestens 95%. Der Gesamtanteil an Steviosid und Rebaudiosid A ist dabei 50 - 60 %. Der Anteil an Rebaudiosid A beträgt 15 - 25 %. Die Ware liegt als weißes bis gelbliches Pulver vor und soll als Süßungsmittel in Zahncreme verwendet werden. Zolltariflich handelt es sich um eine Mischung natürlicher Glycoside.
Stevia Rebaudiosid A 40 % Bei der Ware handelt es sich gemäß dem vorgelegten Datenblatt um eine Mischung von Glycosiden aus Stevia rebaudiana ("Süßstoffpflanze"). Der Anteil des Glycosids Rebaudiosid A beträgt 40 %. Die Ware liegt in Form eines weißes, feinkristallinen Pulvers vor und wird üblicherweise als Süßungsmittel eingesetzt.
Neohesperidin-Dihydrochalkon. Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Neohesperidin- Dihydrochalkon (synonyme Bezeichnung: 1-{4-[(2-O-[6-Deoxy-alpha-L-mannopyranosyl]-beta-D-glucopyranosyl)oxy]-2,6-dihydroxyphenyl}-3-[3-hydroxy-4-methoxyphenyl]-1-propanon; Abkürzung: NHDC). Die CAS-Nummer lautet 20702-77-6. Die Reinheit beträgt mindestens 96%. Das Erzeugnis liegt als weißes bis cremefarbenes, kristallines Pulver vor. Es wird als Süßstoff verwendet. Es liegt ein synthetisch hergestelltes Derivat eines Glycosids vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2938 9090: Hierher gehören z.B. die in den Erläuterungen zu Position 2938 des HS, dritter Absatz Ziffern 4 bis 9 sowie die in den beiden letzten Absätzen aufgeführten Erzeugnisse.
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0 umfasst Natürliche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2938.90.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 2938.90.90.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2938.90.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 293890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0?
2938.90.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2938.90.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
2938.90.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2938 XII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE, Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate > 293890 andere > 29389090 andere > 2938909090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2938.90.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2938.90.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI20936/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0?
Warennummer 2938.90.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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