Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0: Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0 steht für Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3002.14.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3002.14.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3002Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse
  3. 3002.14immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf
  4. 3002.14.00.00.0Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0

HS-Code3002.146 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3002.14.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3002.14.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3002.14.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10790/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-06

Zubereitung mit einem monoklonalen Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um einen Produktionsfermenter mit monoklonalen Antikörpern, Hybridomazellen und Kulturmedium. Die Antikörper sind gegen menschliches Immunglobulin G gerichtet. Die Lösung enthält zudem Puffersubstanzen, Salze, Konservierungsmittel und Proteine aus Rindersserum. Die Ware wird in einem Verdünnungsmittel bei Enzyme-linked Immunosorbent Assays (ELISA) verwendet und liegt als Bulkware vor. Zolltariflich handelt es sich um ein gemischtes immunologisches Erzeugnis weder dosiert noch im Aufmachung für den Einzelverkauf, das in die Unterposition 3002 1400 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Die enthaltenen monoklonalen Antikörper bestimmen den Charakter der Ware.

DEBTI338/18-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Zubereitung mit einem monoklonalen Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine wässrige Lösung eines monoklonalen Antikörpers aus der Ziege, der gegen menschliches Immunglobulin G gerichtet ist. Die Lösung enthält zudem Puffersubstanzen, Salze, Konservierungsmittel und Proteine aus Rindersserum. Die Ware wird als Verdünnungsmittel bei Enzyme-linked Immunosorbent Assays (ELISA) verwendet und liegt als Bulkware vor. Zolltariflich handelt es sich um ein gemischtes immunologisches Erzeugnis, das in die Unterposition 3002 1400 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3002

Zu Unterpositionen 3002 13 00 bis 3002 19 00 1): Hierher gehören die Erzeugnisse, die in den Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe C Ziffer 2 aufgeführt sind.

Pos. 3002

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2218 der Kommission vom 16. Oktober 2023 (ABl. EU Reihe L vom 18.10.2023) (RV L 23/2218) Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil). Die Kügelchen befinden sich in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer; ihr Massenanteil darin beträgt 40-60 %. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet. Sie dient in spezifischen Prozessen als selektives Filtermedium zur Isolierung von Antikörpern, z. B. monoklonalen Antikörpern. Die Agarosepolymerketten sind stark vernetzt und bilden eine starre Matrix, an die rekombinante Protein-A-Moleküle kovalent gebunden sind. Die Ware ist in 50-Liter-Behältern verpackt. …

Pos. 3002

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3002 12 00 001: Hierher gehören menschliche Serum- und Plasmakonserven, auch gefroren oder getrocknet, sowie Konserven zellulärer Blutbestandteile vom Menschen (z. B. Thrombozytenkonzentrat und Erytrozytenkonzentrat aus Frischblut, auch gewaschen) zur unmittelbaren Verwendung für therapeutische Zwecke. Zu Codenummer 3002 12 00 009: Hierher gehören auch menschliche Serum- und Plasmakonserven für industrielle Zwecke, insbesondere zur Herstellung von Arzneiwaren, sowie die aus Mischungen von humanem Blutplasma hergestellten Plasmapräparate; insbesondere: Faktoren-Präparate, Humanalbumin, Fibrinogen, Immunglobuline. Zu Codenummer 3002 90 10: Hierher gehören auch Frischblutkonserven, Vollblutkonserven und Heparin-Blutkonserven.

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0 umfasst Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3002.14.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3002.14.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3002.14.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300214. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0?

3002.14.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3002.14.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3002.14.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse > 300214 immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3002.14.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3002.14.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10790/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0?

Warennummer 3002.14.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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