Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0: Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0 steht für Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3002.15.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3002.15.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3002Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse
  3. 3002.15immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf
  4. 3002.15.00.00.0Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0

HS-Code3002.156 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3002.15.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3002.15.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3002.15.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50180/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Immunologisches Erzeugnis; monoklonaler Antikörper Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um monoklonale Antikörper aus Mäusen in einer phosphatgepufferten Kochsalzlösung. Das Erzeugnis dient zur Herstellung von Konjugaten für Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassays, welche u.a. zu immunologischen Nachweisverfahren verwendet werden sollen. Die Ware ist als immunologisches Erzeugnis, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI52049/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-13

Immunologisches Erzeugnis, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Co-Immunopräzipitationen aus Arabidopsis Proteinextrakt Bei der Ware handelt es sich um ein Antikörperkonjugat aus Proteinen aus einem Arabidopsis Proteinextrakt und spezifischen Antikörpern auf einem Trägermaterial. Die Proteine werden über die Antikörper an das Trägermaterial gebunden. Die Ware ist in Eppendorfgefäße mit je 50 Mikrolitern Inhalt abgefüllt. Es handelt sich um ein Immunologisches Erzeugnis, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, das in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI17972/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-19

Immunologisches Erzeugnis; monoklonale Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine dosierte Zubereitung aus monoklonalen Antikörpern in einem Puffer. Die Antikörper richten sich primär gegen Kaliumionen-Kanäle (KCNT1) in Ratten und dienen zu Forschungszwecken. Die Ware ist zu unterschiedlichen Volumina und mit unterschiedlichen Antikörperkonzentrationen abgefüllt. Die Ware ist als immunologisches Erzeugnis, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI21806/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-14

Immunologisches Erzeugnis; monoklonaler Antikörper Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis umaufgereinigte Maus IgG-Antikörper in einer phosphatgepufferten Salinelösung mit Konservierungsmitteln. Das Erzeugnis dient als Proteinstabilisator in Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassays, welche u.a. zu immunologischen Nachweisverfahren verwendet werden sollen. Die Ware ist dosiert und wird gekühlt in Fläschchen gehandelt. Die Ware ist als immunologisches Erzeugnis, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI30829/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Immunologisches Erzeugnis; monoklonaler Antikörper Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um monoklonale Antikörper aus Mäusen in einer phosphatgepufferten Kochsalzlösung. Das Erzeugnis dient zur Herstellung von Konjugaten für Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassays, welche u.a. zu immunologischen Nachweisverfahren verwendet werden sollen. Die Ware ist als immunologisches Erzeugnis, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI11869/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-12

Monoklonale Antikörper Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus 5 Fläschchen mit monoklonalen Antikörpern in einer phosphatgepufferten Kochsalzlösung mit Proteinstabilisator (Rinderserumalbumin) und einem Konservierungsmittel sowie einem Fläschchen phosphatgepufferter Kochsalzlösung mit Proteinstabilisator und einem Konservierungsmittel. Die Waren sollen zusammen für die Kalibrierung eines Analysengeräts für die quantitative Bestimmung von IgG-Antikörpern verwendet werden. Die monoklonalen Antikörper sind charakterbestimmend für die Ware. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung von immunologischen Erzeugnissen, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, die in die Unterposition 3002 1500 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI26863/18-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Modifiziertes immunologisches Erzeugnis; HIV-1- und HIV-2-Immunoassay Bei der Ware handelt es sich laut Angabe um ein Immunoassay zum qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Humane Immundefizienzvirus Typ 1 (Gruppen M und O) und/oder Typ 2 in Humanserum oder -plasma. Es ist für den Einzelverkauf aufgemacht und enthält folgende Bestandteile: a) Mikropartikel: 1 Flasche mit HIV-1/HIV-2-Antigen beschichteten Mikropartikeln in Phosphatpuffer mit CHAPS® und Proteinstabilisatoren, Konservierungsmittel: Natriumazid; b) Konjugat: 1 Flasche anti-Biotin Antikörper (Maus, monoklonal):Akridinium-Konjugat in Phosphat-gepufferter Kochsalzlösung mit Triton® X-100 und Proteinstabilisatoren, Konservierungsmittel: Natriumazid; c) Negativer Kalibrator (human): 3 Fläschchen rekalzifiziertes Plasma, nicht reaktiv für HBSAg, HIV RNA oder HIV-1 Ag, anti-HCV und anti-HIV-1/HIV-2, Konservierungsmittel: Natriumazid; d) HIV-1-Positiver Kalibrator (human): 3 Fläschchen rekalzifiziertes, hitzeinaktiviertes Plasma, reaktiv für anti-HIV-1 und nicht reaktiv für HBsAg und anti-HCV, Konservierungsmittel: Natriumazid; e) Sondenkonzentrat: 1 Fläschchen mit Biotin-markiertem HIV-1/HIV-2-Antigen (E. coli, rekombinant) und synthetischem Peptid in Borat-Puffer mit Proteinstabilisatoren, Konservierungsmittel: Natriumazid; f) HIV-2 Positive Testkontrolle: 3 Fläschchen rekalzifiziertes, hitzeinaktiviertes Plasma, reaktiv für anti-HIV-2 und nicht reaktiv für HBsAg und anti-HCV, Konservierungsmittel: Natriumazid. g) Sondenverdünnungsmittel: 1 Flasche mit Borat-Puffer und CKS-Lysat, Kälberserum und Proteinstabilisatoren, Konservierungsmittel: Natriumazid. Für die Durchführung des Nachweises ist zusätzlich ein sog. Waschkit erforderlich, das nicht Bestandteil dieser vZTA ist. Es enthält den Transferwaschpuffer, Konjugatwaschpuffer und Sondenwaschpuffer. Eine detaillierte Anwendungsbeschreibung liegt vor. Die Einreihung beruht auf den Angaben der eingereichten Produktinformationen, die als zutreffend unterstellt werden. Ein Warenmuster hat nicht vorgelegen. Es handelt sich zolltariflich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, deren charakterbestimmender Bestandteil das Akridiniumkonjugat eines gegen Biotin gerichteten monoklonalen Antikörpers darstellt. Die Ware ist als immunologisches Erzeugnis, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI27788/18-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Modifiziertes immunologisches Erzeugnis; CMV-IgG-Immunoassay Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Datenblättern um eine Warenzusammenstellung (Immunoassay) zum qualitativen und semiquantitativen Nachweis von IgG-Antikörpern gegen das Cytomegalievirus (CMV) in menschlichem Serum und Plasma. Es ist für den Einzelverkauf aufgemacht und enthält folgende Bestandteile: a) Mikropartikel (1 oder 4 Fläschchen mit CMV-Viruslysat (Stamm AD169) beschichtete Mikropartikel in TRIS-gepufferter Kochsalzlösung); b) Akridiniummarkiertes anti-Human-IgG-Antikörperkonjugat (Maus) in MES-Puffer mit Konservierungsmittel Natriumazid und Bakteriostatika (1 oder 4 Fläschchen); c) Assayverdünnungsmittel mit Kälberserum, MES-Puffer und Konservierungsmitteln ProClin 300 und ProClin 950 (1 oder 4 Fläschchen); d) Pre-Trigger-Lösung mit 1,32 % (m/v) Wasserstoffperoxid; e) Trigger-Lösung mit 0,35 mol/l Natriumhydroxid; f) Waschpuffer mit phosphatgepufferter Kochsalzlösung (Konservierungsmittel: Bakteriostatika). Da der Immonoassay auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruht, werden die in dem Test enthaltenen anti-Human-IgG-Antikörperkonjugate (aus Maus) als charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung angesehen Die Ware ist als immunologisches Erzeugnis, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3002 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3002

Zu Unterpositionen 3002 13 00 bis 3002 19 00 1): Hierher gehören die Erzeugnisse, die in den Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe C Ziffer 2 aufgeführt sind.

Pos. 3002

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2218 der Kommission vom 16. Oktober 2023 (ABl. EU Reihe L vom 18.10.2023) (RV L 23/2218) Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil). Die Kügelchen befinden sich in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer; ihr Massenanteil darin beträgt 40-60 %. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet. Sie dient in spezifischen Prozessen als selektives Filtermedium zur Isolierung von Antikörpern, z. B. monoklonalen Antikörpern. Die Agarosepolymerketten sind stark vernetzt und bilden eine starre Matrix, an die rekombinante Protein-A-Moleküle kovalent gebunden sind. Die Ware ist in 50-Liter-Behältern verpackt. …

Pos. 3002

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3002 12 00 001: Hierher gehören menschliche Serum- und Plasmakonserven, auch gefroren oder getrocknet, sowie Konserven zellulärer Blutbestandteile vom Menschen (z. B. Thrombozytenkonzentrat und Erytrozytenkonzentrat aus Frischblut, auch gewaschen) zur unmittelbaren Verwendung für therapeutische Zwecke. Zu Codenummer 3002 12 00 009: Hierher gehören auch menschliche Serum- und Plasmakonserven für industrielle Zwecke, insbesondere zur Herstellung von Arzneiwaren, sowie die aus Mischungen von humanem Blutplasma hergestellten Plasmapräparate; insbesondere: Faktoren-Präparate, Humanalbumin, Fibrinogen, Immunglobuline. Zu Codenummer 3002 90 10: Hierher gehören auch Frischblutkonserven, Vollblutkonserven und Heparin-Blutkonserven.

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0 umfasst Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3002.15.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3002.15.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3002.15.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300215. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0?

3002.15.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3002.15.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3002.15.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse > 300215 immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3002.15.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3002.15.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50180/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3002.15.00.00.0?

Warennummer 3002.15.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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