Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3006.50: Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3006.50 steht für Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3006.50 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3006.50
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
  3. 3006.50Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3006.50

HS-Code3006.506 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE25337/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-19

Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen mehrteiligen Folienbeutel, welcher mit Verbandstoffen, Pflastern, einer Schere, einer Rettungsdecke und Einweghandschuhen gefüllt ist. Der Inhalt des Behältnisses entspricht dem Inhalt eines Verbandkastens für Kraftfahrzeuge nach DIN 13164. Die Ware ist als Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe (nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf) in die Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE25341/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-22

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen schwarzen Kunststoffbehälter mit Deckel, welcher mit Verbandstoffen, Pflastern, einer Schere, einer Rettungsdecke und Einweghandschuhen gefüllt ist. Der Behälter ist für den Einzelverkauf als Verbandkasten mit Inhalt nach DIN 13164 für Kraftfahrzeuge aufgemacht. Die Ware ist als Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe in die Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE25342/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-22

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine blaue Tasche aus Nylongewebe, welche mit Verbandstoffen, Pflastern, einer Schere, einer Rettungsdecke und Einweghandschuhen gefüllt ist. Die Tasche ist für den Einzelverkauf als Verbandtasche mit Inhalt nach DIN 13164 für Kraftfahrzeuge aufgemacht. Die Ware ist als Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe in die Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE25345/15-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-23

Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen mehrteiligen Folienbeutel, welcher mit Verbandstoffen, Pflastern, einer Schere, einer Rettungsdecke und Einweghandschuhen gefüllt ist. Der Inhalt des Behältnisses entspricht dem Inhalt eines Verbandkastens für Kraftfahrzeuge nach DIN 13164. Die Ware ist Bestandteil einer Zusammenstellung aus Verbandstoffen, einer Warnweste und einem Warndreieck, die mit Klebeband zusammengebunden sind. Die Warnweste und das Warndreieck sind nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft. Die Ware ist als Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe (nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf) in die Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE25343/15-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-09

Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen mehrteiligen Folienbeutel, welcher mit Verbandstoffen, Pflastern, einer Schere, einer Rettungsdecke und Einweghandschuhen gefüllt ist. Der Inhalt des Behältnisses entspricht dem Inhalt eines Verbandkastens für Kraftfahrzeuge nach DIN 13164. Die Ware ist Bestandteil einer Zusammenstellung aus Verbandstoffen, einer Warnweste und einem Warndreieck, gemeinsam verpackt in einer Kunststofftasche mit Reißverschluß. Die Warnweste und das Warndreieck sind nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft. Die Ware ist als Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe (nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf) in die Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

IE07NT-14-401Erteilt von IEGültig bis 2013-03-20

FIRST AID SAFETY KIT WHICH COMPRISES A PLASTIC BOX MEASURING APPROX. 18CM X 12CM X 5.5CM WITH A SNAP CLOSE LID. A SAMPLE OF CONTENTS OF THE KIT INCLUDES: A LEAFLET WITH BASIC FIRST AID INSTRUCTIONS TRIANGULAR BANDAGES ADHESIVE PLASTERS WOUND DRESSING BANDABES DISPOSAL GLOVES SCISSORS SAFETY PINS ETC.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …

Pos. 3006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …

Pos. 3006

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3006.50?

Die Zolltarifnummer 3006.50 umfasst Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3006.50?

Der Drittlandszollsatz für 3006.50 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3006.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300650. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3006.50?

3006.50 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3006.50 im Zolltarif eingeordnet?

3006.50 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3006.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3006.50 erfasst, zum Beispiel DE25337/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3006.50?

HS-Unterposition 3006.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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