Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0: Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0 steht für Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3006.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3006.50.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
  3. 3006.50Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe
  4. 3006.50.00.00.0Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0

HS-Code3006.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3006.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3006.50.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3006.50.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2511/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von Verbandmaterialien für erste Hilfe, verpackt in einer roten, blauen oder schwarzen Kunststofftasche mit den Abmessungen 22 cm x 13 , 5 cm x 5 cm mit Reißverschluss und rückseitig aufgenähtem schwarzen Klettbandstreifen. Die Tasche ist für den Einzelverkauf mit Inhalt nach DIN 13164-2022 aufgemacht und enthält die folgenden Erste-Hilfe-Materialien, verpackt in 2 Kunststoffbeuteln: 2 x Hautreinigungstücher 1 x Heftpflaster-Spule 5 m 2 , 5 cm 4 x Wundschnellverbände 10 cm x 6 cm 2 x Fingerkuppenverbände 5 cm x 4 cm 2 x Fingerverbände 12 cm x 2 cm 2 x Pflasterstrips 1 , 9 cm 7 , 2 cm 4 x Pflasterstrips 2 , 5 cm x 7 , 2 cm 1 x Verbandpäckchen K DIN 13151-K 2 x Verbandpäckchen M DIN 13151-M 1 x Verbandpäckchen G DIN 13151-G 1 x Verbandtuch 400 x 600 mm 1 x Verbandtuch 600 x 800 mm 6 x Kompressen 100 x 100 mm 3 x Elastische Fixierbinden 8 cm x 400 cm 1 x Rettungsdecke 1 x Dreieckstuch 1 x Erste-Hilfe-Schere 4 x Einmalhandschuhe (groß) 2 x Medizinische Einwegmasken 1 x Erste-Hilfe-Broschüre 1 x Inhaltsverzeichnis Die Ware ist als Tasche mit Apothekerausstattung für erste Hilfe in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI2535/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe Bei der Ware handelt es sich um eine rote Tasche aus Kunststofffasern mit weißem Aufdruck und schwarzen Klett- und Reißverschlüssen. Die Tasche enthält steril verpacktes Verbandsmaterial (Mullbinden, Gaze, Wundauflagen, einzeln verpackte Desinfektionstücher, Leukoplast, Pflaster), eine Schere und zwei medizinische Mund- und Nasenbedeckungen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI37904/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Erste-Hilfe-Set zum Entfernen von Zecken Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in einem Kunststoffkästchen mit den Maßen 11 cm x 8 cm x 2 cm, in Form von Pflastern, Alkoholtupfern, Einweghandschuhen sowie Hilfsmittel zum Entfernen von Zecken. Das Kästchen ist vorderseitig mit einem bunt bedruckten Klebeetikett versehen, aus dem der Inhalt der Kästchens und der Verwendungszweck hervorgehen. Die Art der Anwendung ist durch Piktogramme beschrieben. Das Kästchen ist zusätzlich mit einem umlaufenden Pappetikett versehen, auf dem dieselben Informationen abgedruckt sind. Es handelt sich dem Charakter der Ware nach um eine Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI17775/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-23

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, Erste Hilfe Kit Bei der Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von Verbandmaterialien und Instrumenten zur ersten Hilfe, gemeinsam verpackt in einer schwarzen Kunststofftasche. Die Ware umfasst ein Sortiment aus Verbandmaterialien, Nasopharyngealtubus, Tourniquete, Kanülen und Dokumentationskarten und einem Permanent Marker zur Ersten Hilfe. Die Tasche ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI17760/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-27

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, Erste Hilfe Kit Bei der Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von Verbandmaterialien und Instrumenten zur ersten Hilfe, gemeinsam verpackt in einer schwarzen Kunststofftasche. Die Ware umfasst ein Sortiment aus Verbandmaterialien, Tourniquete, Schere und Gesichtsmaske sowie Leuchtstäben zur Ersten Hilfe. Die Leuchtstäbe sind aufgrund ihres geringen Wertes bei der zolltariflichen Einreihung zu vernachlässigen. Die Tasche ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI38911/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-12

Erste-Hilfe-Set zum Entfernen von Zecken Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in einem Kunststoffkästchen mit den Maßen 11 cm x 8 cm x 2 cm, in Form von Pflastern, Alkoholtupfern, Einweghandschuhen sowie Hilfsmittel zum Entfernen von Zecken. Das Kästchen ist vorderseitig mit einem bunt bedruckten Klebeetikett versehen, aus dem der Inhalt der Kästchens und der Verwendungszweck hervorgehen. Die Art der Anwendung ist durch Piktogramme beschrieben. Das Kästchen ist zusätzlich mit einem umlaufenden Pappetikett versehen, auf dem dieselben Informationen abgedruckt sind. Es handelt sich dem Charakter der Ware nach um eine Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI11010/22-3Erteilt von DEGültig bis 2025-09-07

Tasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe Bei der Ware handelt es sich um eine rote Tasche aus Kunststofffasern mit weißem Aufdruck und schwarzen Klett- und Reißverschlüssen. Die Tasche enthält steril verpacktes Verbandmaterial (Mullbinden, Gaze, Wundauflagen, einzeln verpackte Desinfektionstücher, Leukoplast, Pflaster), eine Schere und zwei medizinische Mund- und Nasenbedeckungen. Die Verbandtasche ist in einer Folientasche zusammen mit und einem Warndreieck (DEBTI-11010/22-1) und einer Warnweste (DEBTI-11010/22-2) in einer sog. Erste Hilfe-Tasche für den Einzelverkauf aufgemacht. Da im Sinne der AV 3 b) kein gemeinsamer Bedarf der Komponenten vorliegt, kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung nicht in Betracht und die Bestandteile sind getrennt voneinander einzureihen. Es handelt sich um eine Tasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI11021/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-06

Tasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe Bei der Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von Verbandmaterialien für Erste Hilfe, verpackt in einer roten Kunststofftasche mit den Abmessungen 22 cm x 13,5 cm x 5 cm mit Reißverschluss und rückseitig aufgenähtem schwarzen Klettbandstreifen. Die Tasche ist für den Einzelverkauf mit Inhalt nach DIN 13164 aufgemacht und enthält die folgenden Erste-Hilfe-Materialien, verpackt in 2 Kunststoffbeuteln: - 1 x Verbandtuch - 1 Beutel mit 4 Einweghandschuhen - 6 Wundkompressen, paarweise verpackt - 4 Verbandpäckchen, verschiedene Größen, einzeln verpackt - 1 x Schere - 2 x Dreiecktuch, einzeln verpackt - 5 x elastische Fixierbinde, verschiedene Größen, einzeln verpackt - 1 x Rettungsdecke - 1 x Heftpflasterspule - Beutel mit verschiedenen Pflastern (4 x Wundschnellverband 10 x 6 cm, 6 x Pflasterstrips in verschiedenen Größen, 2 x Fingerverbände, 2 x Fingerkuppenverbände) - 2 Reinigungstücher - 2 x Medizinische Einwegmaske - Erste Hilfe Anleitung Die Ware ist als Tasche mit Apothekerausstattung für Erste Hilfe in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …

Pos. 3006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …

Pos. 3006

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0 umfasst Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3006.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3006.50.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3006.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300650. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0?

3006.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3006.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3006.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30 > 300650 Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3006.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3006.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2511/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3006.50.00.00.0?

Warennummer 3006.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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