Zolltarifnummer 3204.12.00: Säurefarbstoffe, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3204.12.00 steht für Säurefarbstoffe, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel, Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3204.12.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3204.12.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- 3204Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
- 3204.12Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.12.00Säurefarbstoffe, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel, Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3204.12.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Säurefarbstoff; schwarz; zum Färben von Lederartikeln; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Säurefarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe.
Angaben: Säurefarbstoff; rotbraun; zum Färben von Lederartikeln; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Säurefarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe.
Angaben: Säurefarbstoff; braun; zum Färben von Lederartikeln; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Säurefarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe.
Angaben: Säurefarbstoff; schwarz, metallfrei; zum Färben von Lederartikeln; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Säurefarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe.
Angaben: Säurefarbstoff; dunkelbraun; zum Färben von Lederartikeln; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Säurefarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe.
Synthetisch organisches Farbmittel als Säurefarbstoff in Form von feine, rot-violette, in Wasser lösliche Kristalle; das Erzeugnis wird - lt. Unternehmen - in der Getränke- und Lebensmittelindustrie verwendet.
Colorant alimentaire en poudre, de couleur orange, à diluer avec de l’eau (produit à ne pas utiliser directement pour la préparation de plat).
Synthetisch organisches Farbmittel als Säurefarbstoff in Form von feine, rot-violette, in Wasser lösliche Kristalle, im Wesentlichen bestehend aus Triphenylmethanfarbstoff (E 133); das Erzeugnis wird lt. Antragsteller in der Getränke- und Lebensmittelindustrie verwendet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3204 11 00 bis 3204 19 00: Hierher gehören: 1. Synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nichtfärbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe die Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil I, zweiter Absatz Buchstaben A und B). 2. Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32, d. h. die in den Erläuterungen zu Position 3204 des HS, Teil I, zweiter Absatz Buchstaben C bis E beschriebenen Erzeugnisse. …
Zu Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19: Die synthetischen organischen Farbmittel und die in Anmerkung 3 zu Kapitel 32 genannten Zubereitungen auf der Grundlage dieser Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck oder ihrem Anwendungsgebiet aufgeteilt. Die Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind anschließend aufgeführt. Dispersionsfarbstoffe sind im wesentlichen nichtionogene, wasserunlösliche Farbstoffe, die in wässriger Dispersion auf wasserabweisende Fasern aufgetragen werden. Man verwendet sie für Polyester-, Nylon- oder andere Polyamid-Fasern, Celluloseacetat- und Acrylfasern und zum Einfärben von gewissen thermoplastischen Kunststoffen. Säurefarbstoffe sind anionaktive, wasserlösliche Farbstoffe, die auf Nylon-, Woll-, Seide- und Acrylfasern oder auf Leder aufgetragen werden. Beizenfarbstoffe sind wasserlösliche Farbstoffe, die nur mit einem Beizmittel (wie z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/2033 Kommission vom 17. November 2016 (ABl. EU Nr. L 314/1) (RV L 16/2033) Eine Ware, bestehend aus Glitter für Zahnpasta in Form dunkelblauer Partikel, die sich beim Zähneputzen auflösen und dem von der Zahnpasta gebildeten Schaum eine blaue Farbe geben. Das Farbmittel haftet an den gereinigten Zähnen und bewirkt, dass blaues Licht vom Zahnschmelz reflektiert wird, wodurch die Zähne für einen begrenzten Zeitraum weißer erscheinen. Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen (in GHT): ¾ Hydroxypropylmethylcellulose etwa 55, ¾ Propylenglykol etwa 21, ¾ Blaupigment etwa 17, ¾ Polysorbat 80 etwa 4, ¾ roter Farbstoff etwa 3. Das Blaupigment und der rote Farbstoff dienen als Farbmittel. Die Ware wird lose gestellt. …
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3204.12.00.15Farbmittel C.I. Acid Brown 75 (CAS RN 8011-86-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 75 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.17Farbmittel C.I. Acid Brown 355 (CAS RN 84989-26-4 oder 60181-77-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 355 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.25Farbmittel C.I. Acid Black 210 (CAS RN 85223-29-6 oder 99576-15-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210 von 50 GHT oder mehr
- 3204.12.00.27Farbmittel C.I. Acid Brown 425 (CAS RN 75234-41-2 oder 119509-49-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 425 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.35Farbmittel C.I. Acid Black 234 (CAS RN 157577-99-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 234 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.37Farbmittel C.I. Acid Black 210 Natriumsalz (CAS RN 201792-73-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210 Na von 50 GHT oder mehr
- 3204.12.00.40flüssige Farbstoffzubereitung, den anionischen Säurefarbstoff C.I. Acid Blue 182 (CAS RN 12219-26-0) enthaltend
- 3204.12.00.45Farbmittel C.I. Acid Blue 161/193 (CAS RN 12392-64-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I Acid Blue 161/193 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.47Farbmittel C.I. Acid Brown 58 (CAS RN 70210-34-3 oder 12269-87-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 58 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.55Farbmittel C.I. Acid Brown 165 (CAS RN 61724-14-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 165 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.57Farbmittel C.I. Acid Brown 282 (CAS RN 70236-60-1 oder 12219-65-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 282 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.60Farbmittel C.I. Acid Red 52 (CAS RN 3520-42-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Red 52 von 97 GHT oder mehr
- 3204.12.00.65Farbmittel C.I. Acid Brown 432 (CAS RN 119509-50-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Brown 432 von 75 GHT oder mehr
- 3204.12.00.70Farbmittel C.I. Acid Blue 25 (CAS RN 6408-78-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil an Farbmittel C.I. Acid Blue 25 von 80 GHT oder mehr
- 3204.12.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3204.12.00?
Die Zolltarifnummer 3204.12.00 umfasst Säurefarbstoffe, synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel, Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3204.12.00?
Für 3204.12.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3204.12.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320412. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3204.12.00?
3204.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3204.12.00 im Zolltarif eingeordnet?
3204.12.00 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich > 320412 Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3204.12.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3204.12.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3514/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3204.12.00?
KN-Code 3204.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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