Zolltarifnummer 3206.49.70.50: Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3206.49.70.50 steht für Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, -Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, -Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3206.49.70.50 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3206.49.70.50
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- 3206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
- 3206.49andere Farbmittel und andere Zubereitungen, andere
- 3206.49.70andere
- 3206.49.70.50Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, -Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, -Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3206.49.70.50
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C001Materials specially designed for absorbing electromagnetic radiation, or intrinsically conductive polymers, as follows:
- 1C101Materials and devices for reduced observables such as radar reflectivity, ultraviolet/infrared signatures and acoustic signatures, other than those specified in 1C001, usable in 'missiles', "missile" subsystems or unmanned aerial vehicles specified in 9A012 or 9A112.a.
- 1C001Materials specially designed for absorbing electromagnetic radiation, or intrinsically conductive polymers, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3206 49 70: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffern 5 bis 13, und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Hierher gehören z. B. auch: 1. Manganblau, ein aus Bariummanganat und Bariumsulfat bestehender Farbkörper; 2. künstlicher Ocker, ein Farbpigment auf der Grundlage von künstlichen Eisenoxiden; 3. gelbes Farbpigment auf der Grundlage von Nickeltitanat. Bei Pigmenten, die aus fein gemahlenen Erzen bestehen, ist der Begriff „fein gemahlen“ auszulegen wie für Magnetit der Unterposition 3206 49 10.
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3206.49.70.50?
Die Zolltarifnummer 3206.49.70.50 umfasst Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, -Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, -Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3206.49.70.50?
Der Drittlandszollsatz für 3206.49.70.50 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3206.49.70.50?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320649. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3206.49.70.50?
3206.49.70.50 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3206.49.70.50 im Zolltarif eingeordnet?
3206.49.70.50 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich > 320649 andere Farbmittel und andere Zubereitungen, andere > 32064970 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3206.49.70.50?
Zu 3206.49.70.50 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3206.49.70.50 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3206.49.70.50 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C001, 1C101, 1C001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3206.49.70.50?
TARIC-Code 3206.49.70.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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