Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0: Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0 steht für Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3207.20.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3207.20.90.00.0
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3207Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
  3. 3207.20Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen
  4. 3207.20.90andere
  5. 3207.20.90.00.0Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0

HS-Code3207.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3207.20.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3207.20.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3207.20.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/4066/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-22

Angaben: Keramische Masse zur Herstellung von Zahnersatz für Menschen; vertrauliche Angaben über die chemische Zusammensetzung und die Anwendungstechnik wurden gemacht. Feststellungen: feines rosafarbenes Pulver, das nach dem Erhitzen auf etwa 900 °C zu einer glasartigen, gelblichen, opaken bis durchscheinenden Masse zusammengeschmolzen ist, die hinsichtlich Farbe, Glanz und Konsistenz einem natürlichen Zahnschmelz vergleichbar ist. Befund: verglasbare Masse zur Herstellung von Keramikverblendungen im Dentalbereich

DEF/4067/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-22

Angaben: Keramische Masse zur Herstellung von Zahnersatz für Menschen; vertrauliche Angaben über die chemische Zusammensetzung und die Anwendungstechnik wurden gemacht. Feststellungen: feines hellblaues Pulver, das bei einer Temperatur von ca. 750 bis 800 °C zu einer glasartigen, gelblichen, opaken bis durchscheinenden Masse zusammenschmilzt, die hinsichtlich Farbe, Glanz und Konsistenz einem natürlichen Zahnschmelz vergleichbar ist; Befund: verglasbare Masse zur Herstellung von Keramikverblendungen im Dentalbereich

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3207

Zu Unterposition 3207 20 90: Hierher gehören im Wesentlichen verglasbare Massen. Diese Erzeugnisse stellen sich im Allgemeinen in Form von Pulver, Granalien oder Schuppen dar; sie werden dazu verwendet, Waren aus Keramik oder Eisen durch Aufschmelzen einen zusammenhängenden, gleichmäßigen, glänzenden oder matten, farbigen oder weißen, transparenten oder opaken Überzug zu geben. Diese Erzeugnisse können wie folgt zusammengesetzt sein: 1. aus pulverisierten Mischungen von Glasfritte der UPos. 3207 40 85 mit anderen Stoffen, wie z. B. Siliciumdioxid, Feldspat, Kaolin, Pigmenten; 2. aus pulverisierten Mischungen von Siliciumdioxid, Feldspat, Kaolin, Calcium- und Magnesiumcarbonat usw. (d. h. aus den wasserunlöslichen Bestandteilen der Glasfritte) und gegebenenfalls Pigmenten. Diese beiden Typen verglasbarer Massen ergeben durchsichtige, farblose oder farbige Überzüge; 3. …

Pos. 3207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 169/99 der Kommission vom 25. Januar 19991) (RV L 169/99): 6. a) Paste auf der Grundlage von Silber (hoher Gehalt): - Silber: 72,0 GHT - Cadmiumverbindung: 8,9 GHT - Bleiverbindung: 8,9 GHT. b) Paste auf der Grundlage von Silber (mittlerer Gehalt): - Silber: 45,0 GHT - Cadmiumverbindung: 3,5 GHT - Bleiverbindung: 3,5 GHT. Die Waren werden zum Aufbringen elektronischer Schaltungen auf emaillierte Stahlbleche mittels einer Wärmebehandlung verwendet. Unterposition 3207 3000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 Buchstabe c) zu Kapitel 71 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3207 und 3207 3000. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 7106 des HS. 1) ABl. EG Nr. L 19/6.

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0 umfasst Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3207.20.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3207.20.90.00.0 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3207.20.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0?

3207.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3207.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3207.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken > 320720 Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen > 32072090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3207.20.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3207.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEF/4066/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0?

Warennummer 3207.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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