Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3302.10.90: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3302.10.90 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3302.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3302.10.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  2. 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
  3. 3302.10von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
  4. 3302.10.90Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.10.90

HS-Code3302.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3302.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SIBTI2026/0032Erteilt von SIGültig bis 2029-07-01

Bistra, brezbarvna do rahlo rumenkasta tekočina, izrazitega vonja. Uporablja se v industriji hrane za začimbne mešanice in prašnate arome. Mešanica organskih spojin, sestavljena iz sledečih ketonov: 2-heptanon (metil amil keton), 2-nonanon (metil heptil keton) in 2-undekanon (metil nonil keton). Pakirano v plastične kanistre.

DEBTI3857/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Mischung von Riechstoffen; Schokoladenaroma Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine braune, klare Flüssigkeit mit einem intensiven, würzig-sahnigen Geruch nach Schokolade. Der Geruch ist auch in einer Verdünnung in Wasser im Verhältnis 1:200 deutlich wahrnehmbar. Die Dosierung im Endprodukt beträgt üblicherweise 2:1000. Den Angaben nach liegt eine Mischung aus natürlichen Riechstoffen und Aromaextrakten in Propylenglykol vor. Die Ware soll zur Aromatisierung von Lebensmitteln verwendet werden und ist in 25 kg PE-Kanistern abgefüllt. Die Ware ist als eine Mischung von Riechstoffen, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

GRBTIDEC-002/2026Erteilt von GRGültig bis 2029-02-03

Άρωμα βανίλιας υψηλής συμπύκνωσης. Το προϊόν έχει την ακόλουθη σύνθεση: προπυλενογλυκόλη, συνθετικό άρωμα βανίλιας, νερό και χρωστική Ε150 (καραμελόχρωμα). Παρουσιάζεται σε γυάλινο μπουκάλι των 28ml και χρησιμοποιείται στη ζαχαροπλαστική.

DEBTI28703/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Mischung auf der Grundlage eines oder mehrere Riechstoffe; Raucharoma Bei der als Raucharoma bezeichneten Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um eine schwarzbraune, stark nach Rauch riechende Flüssigkeit. Die Ware soll zur Oberflächenbehandlung von Käse in Dosierungen von bis zu 1,5 % bezogen auf das Endprodukt verwendet werden. Die Ware ist als Mischung auf der Grundlage einer oder mehrerer Riechstoffe, von in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI36660/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Mischung auf der Grundlage eines Riechstoffs; Vanille-Aroma Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung aus Vanillin natürlichen Ursprungs und Propylenglycol. Das Produkt wird als Bulkware gehandelt. Die Ware soll zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Es handelt sich um eine Mischung auf der Grundlage eines Riechstoffs, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, die in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI27031/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-30

Mischung von Riechstoffen; Butteraroma Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um eine gelbliche, intensiv nach Butter riechende Flüssigkeit. Das Erzeugnis ist als natürliches Butteraroma zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie bestimmt. Vertrauliche Informationen entsprechend der Produktspezifikation z.B. zur Dosierung und Zusammensetzung liegen vor. Es handelt sich um eine Mischung (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer Riechstoffe, von der für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art die in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI32026/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-21

Mischung von Riechstoffen; Butteraroma Bei der Ware handelt es sich laut Antragsangaben um eine gelbliche Flüssigkeit, die aus Wasser und diversen Riechstoffen besteht und einen intensiven Geruch nach Butter verströmt. Das Butteraroma wird als Bulkware in Kunststoffgebinden zu je 25 Kg oder 1000 Kg gehandelt und ist für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie bestimmt, insbesondere für Backwaren, Süßspeisen und fettarme "Milchprodukte". Das Aromengemisch soll mit einem Anteil von 0,01 % bis 0,1 % im fertigen Produkt verwendet werden. Es handelt sich um eine Mischung von Riechstoffen, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, die in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI13421/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Wassermelonenaroma Bei der Ware handelt es sich um eine klare, stark riechende Flüssigkeit, die aus Polypropylenglycol und Riechstoffen besteht. Die Ware wird in Kunststoffkanistern als Bulkware gehandelt (deklarierter Inhalt: 20 kg) und ist laut Antragsangaben als Wassermelonenaroma für die Lebensmittelindustrie bestimmt. Es handelt sich um eine Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen, von der für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art, die in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3302

Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.

Pos. 3302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …

Pos. 3302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …

Pos. 3302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.10.90?

Die Zolltarifnummer 3302.10.90 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 3302.10.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3302.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.10.90?

3302.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3302.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

3302.10.90 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.10.90 erfasst, zum Beispiel SIBTI2026/0032. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.10.90?

KN-Code 3302.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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