Zolltarifnummer 3302.10.10.00: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3302.10.10.00 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. Der Drittlandszollsatz beträgt 17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3302.10.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3302.10.10.00
- Drittlandszoll
- 17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- 3302.10von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
- 3302.10.10mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol
- 3302.10.10.00Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.10.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Een bereiding op basis van reukstoffen bedoeld bij post 3301, dat wordt gebruikt voor de vervaardiging van een bepaalde drank. De alcoholische bereiding (>= 25% - =<50% vol) op zich is niet bedoeld om als drank te worden geconsumeerd. Het dient voor professioneel gebruik in de drankenindustrie en bevat, volgens opgave, alle essentiële aromatische stoffen van een bepaalde drank.
Beredning enligt uppgift för framställning av dryck med smak av svartvinbär. Beredningen består av en färglös, klar vätska bestående av luktämne i alkohollösning. Beredningen levereras i plastdunk om 25 liter. Beredningen är av sådant slag som används inom livsmedelsindustrin för framställning av dryck. Varan är avsedd för smaksättning i alkoholfri dryck. Beredningen innehåller etanol, propylenglykol, aromämne, benzylalkohol och pulegone.
Farblose, klare, orangeartig riechende, alkoholhaltige, Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art; alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränkes enthaltend (lt. Angabe der Berechtigten); das Erzeugnis dient zum Herstellen von nicht alkoholischen Getränken.
Mélange de substances odoriférantes des types utilisés pour les industries des boissons, arôme pêche, à base d’alcool ayant un titre alcoométrique acquis excédant 0,5% vol, se présentant sous forme liquide, non consommable en l’état, destiné à entrer dans la composition d'une liqueur.
Mélange de substances odoriférantes des types utilisés pour les industries des boissons, à base d’alcool ayant un titre alcoométrique acquis excédant 0,5% vol, se présentant sous forme liquide, non consommable en l’état, destiné à entrer dans la composition d'une liqueur.
Mélange de substances odoriférantes aromatisé à la pêche des types utilisés pour les industries des boissons, à base d’alcool ayant un titre alcoométrique acquis excédant 0,5% vol, se présentant sous forme liquide, non consommable en l’état, destiné à entrer dans la composition d'une liqueur. Le produit est conditionné pour la vente.
COMPOUND ALCOHOLIC PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED FOR THE MANUFACTURE OF BEVERAGES. THE MIX CONTAINS VARIOUS SYNTHETIC AROMATIC FLAVOURING AGENTS WHICH CONTAIN ALCOHOL OF 20-22% THAT GO TO MAKE A SPECIFIC NON-ALCOHOLIC BEVERAGE, AT THE AMOUNT ADDED IN THE BULK OF DRINK, LEAVING THE ALCOHOL IN THE FINISHED BEVERAGE PRODUCT OF LESS THAN 0.05%. THE FLAVOUR MIX CONTAINS ALL THE FLAVOURINGS THAT WILL BE IN THE FINISHED DRINK. NO OTHER FLAVOURINGS ARE ADDED. THE MIX DOES NOT CONTAIN ANY MILKFAT, SUCROSE, ISOGLUCOSE, GLUCOSE OR STARCH.
A FLAVOURING AGENT WITH ODORIFEROUS SUBSTANCES WHICH WILL BE USED WITH OTHER INGREDIENTS TO MAKE A NON-ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PRODUCT HAS AN ALCOHOLIC CONTENT OF 20-22%. IT CONTAINS ALL THE FLAVOURINGS THAT WILL BE IN THE FINISHED BEVERAGE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.10.10.00?
Die Zolltarifnummer 3302.10.10.00 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.10.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 3302.10.10.00 beträgt 17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3302.10.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.10.10.00?
3302.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3302.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
3302.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art > 33021010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.10.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.10.10.00 erfasst, zum Beispiel BEBTIDT.50.015.710. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.10.10.00?
TARIC-Code 3302.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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