Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3302.10.21.00: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3302.10.21.00 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3302.10.21.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3302.10.21.00
Drittlandszoll
12,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  2. 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
  3. 3302.10von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
  4. 3302.10.21kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  5. 3302.10.21.00Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.10.21.00

HS-Code3302.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3302.10.218 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3302.10.21.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12,8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2022-00945Erteilt von FRGültig bis 2025-08-23

Mélange de substances odoriférantes des types utilisés pour les industries des boissons, arôme raisin, se présentant sous forme liquide, non consommable en l’état, destiné à entrer dans la composition d'une liqueur.

FRBTIFR-BTI-2022-00953Erteilt von FRGültig bis 2025-08-23

Mélange de substances odoriférantes des types utilisés pour les industries des boissons, se présentant sous forme liquide, arôme de goyave, non consommable en l’état, destiné à entrer dans la composition d'une liqueur.

FR-E4-2009-000444Erteilt von FRGültig bis 2015-04-26

BOUTEILLE EN VERRE CONTENANT UN LIQUIDE INCOLORE PARFUME, UTILISE COMME AROME OU AROMATISANT POUR BOISSON, NE CONTENANT PAS D'ALCOOL.

IE08NT-14-1141-01Erteilt von IEGültig bis 2015-02-10

MIXTURES OF ODORIFEROUS SUBSTANCES (FLAVOURINGS) FOR USE IN THE DRINKS INDUSTRY.

LVGMP-06-47Erteilt von LVGültig bis 2012-06-07

Aromatizētājs bezalkoholisko dzērienu ražošanai, izšķīdināts 1,2 - propilēnglikolā.

LVGMP-05-93Erteilt von LVGültig bis 2011-06-16

Aromatizētājs dzērienu ražošanai, uz propilēnglikola bāzes. Izstrādājums nesatur piena taukus, saharozi, izoglikozi, glikozi un cieti.

LVGMP-05-84Erteilt von LVGültig bis 2011-06-12

Aromatizētājs, ar citrusaugļu aromātu, dzērienu ražošanai, uz propilēnglikola bāzes. Izstrādājums nesatur piena taukus, saharozi, izoglikozi, glikozi un cieti.

LVGMP-05-82Erteilt von LVGültig bis 2011-06-09

Aromatizētājs dzērienu ražošanai uz propilēnglikola bāzes. Izstrādājums nesatur piena taukus, saharozi, izoglikozi, glikozi un cieti.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3302

Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.

Pos. 3302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …

Pos. 3302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …

Pos. 3302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.10.21.00?

Die Zolltarifnummer 3302.10.21.00 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.10.21.00?

Der Drittlandszollsatz für 3302.10.21.00 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3302.10.21.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.10.21.00?

3302.10.21.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3302.10.21.00 im Zolltarif eingeordnet?

3302.10.21.00 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art > 33021021 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.10.21.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.10.21.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-00945. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.10.21.00?

TARIC-Code 3302.10.21.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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