Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0: Schminkmittel (Make-up) für die Augen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0 steht für Schminkmittel (Make-up) für die Augen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3304.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3304.20.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  2. 3304Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
  3. 3304.20Schminkmittel (Make-up) für die Augen
  4. 3304.20.00.00.0Schminkmittel (Make-up) für die Augen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0

HS-Code3304.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3304.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3304.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3304.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28251/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-01

Schminkmittel für die Augen; Malblock mit Lidschattenpalette Bei der Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben nach um eine Zusammenstellung aus einem Malblock mit schminkbaren Seiten in einer Gummizugmappe mit Make-Up Palette bestehend aus: - 9 x Lidschatten - 3 x Rouge - 4 x Lipgloss - 3 x Eyeliner - 4 x Applikatoren. Die Schminkmittel sind in Kavitäten in einer violetten Tiefziehplastikschale in der Mappe mit dem Malblock für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Schminken). Als charakterbestimmend werden hinsichtlich der Menge und des Umfangs die Schminkmittel für die Augen angesehen. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3304 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33919/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-08

Schminkset; Augen-Make-Up Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung aus einem Lidschatten und einem Lipgloss. Das Erzeugnis zum Schminken der Augen ist eine rosafarbene, pulvrige Masse, abgefüllt in einer rosafarbenen Kunststoffdose mit aufklappbaren durchsichtigem Deckel und bunt bedruckten Etikett. Die rosafarbene, viskose Masse, die zum Schminken der Lippen verwendet werden soll, befindet sich in einer bunt bedruckten Kunststofftube mit Applikatorspitze und goldfarbenem Deckel. An dem Deckel ist ein goldener Schlüsselring mit rosafarbenem Pompom angebracht. Die Erzeugnisse sind in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel mit Kunststoffsichtfenster in einer Kunststofftiefziehschale für den Einzelverkauf als aufgemacht. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Schminken). Als charakterbestimmend wird hinsichtlich des Warenmusters das Schminkmittel für die Augen angesehen. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3304 20 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Der Schlüsselanhänger wird als Beigabe bei der Einreihung nicht berücksichtigt.

DE14241/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-03

Erzeugnis zum Schminken; Schminkset für Kinder Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Schminkset für Kinder, verpackt in einer Kunststoffverpackung mit transparentem deckel und umverpackt in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster. Darin ist eine blaue Kunststoffschale mit Mulden für die Schminkmittel und mit einem Klappdeckel enthalten. Der Deckel weist einen eingelassenen Spiegel in Form eines Herzens auf. Die Schale umfasst zwei Schubelemente die durch Zusammenschieben ein Verschließen der gesamten Schale in Form eines Doppelherzes ermöglicht. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, die aus folgenden Bestandteilen besteht: - Puder: 8 g - Lidschatten: 20,6 g - Lipgloss: 13,5 g - Lipgloss mit Applikator 2,8 g - drei Applikationspinsel Die Ware ist als Erzeugnis zum Schminken, Schminkmittel für die Augen in die Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren Charakter vom Umfang her durch die Schminkmittel für die Augen bestimmt wird.

DE14244/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-03

Erzeugnis zum Schminken; Schminkset für Kinder Die Ware stellt sich dar als ein Schminkset für Kinder, verpackt in einer bunt bedruckten Papphülle in Form eines stilisierten Buches. Dieses enthält eine rosa Tiefziehschale mit Mulden für die Schminkmittel und eine Abdeckung aus durchsichtigem Kunststoff. Des Weiteren ist ein Vorlagenbuch zum Skizzieren des Make-Ups beigefügt. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, die aus folgenden Bestandteilen besteht: - Puder: 4,05 g - Lidschatten: 6,95 - Lipgloss:3,0 g - 48 Glizzerklebepunkte - 3 Tattoo Sifte 3 x 0,5 g - zwei Plastikschablonen zum Auftragen des Make-ups - drei Applikationspinsel Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren Charakter vom Umpfang her durch die Schminkmittel für die Augen bestimmt wird. Die Ware ist als Erzeugnis zum Schminken, Schminkmittel für die Augen in die Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE14240/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-03

Erzeugnis zum Schminken; Schminkset für Kinder Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Schminkset für Kinder, verpackt in einer Kunststoffverpackung mit transparentem Deckel und unverpackt in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster. Darin enthalten ist eine blaue Kunststoffschale mit Mulden für die Schminkmittel und ein blauer Kunststoffdeckel zum Verschließen der Schale. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, die aus folgenden Bestandteilen besteht: - Puder: 4,5 g - Lidschatten: 13,6 g - Lipgloss: 7,2 g - Lipgloss mit Applikator 3,6 g - vier Applikationspinsel Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren Charakter vom Umpfang her durch die Schminkmittel für die Augen bestimmt wird. Die Ware ist als Erzeugnis zum Schminken, Schminkmittel (Make-Up) für die Augen, in die Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI24897/17-6Erteilt von DEGültig bis 2020-12-07

Beauty-Set Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein sechsteiliges sog. Beauty-Set. Enthalten sind eine Kosmetiktasche, ein Lidschatten-Applikator, ein Lidschatten, ein Lippenstift, eine Haarbürste mit integriertem Spiegel und zwei Haarklemmen. Die Einzelbestandteile befinden sich lose in der Kosmetiktasche. Es handelt sich nicht um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Kosmetiktasche, Haarklemmen und Spiegel dienen nicht der Schönheitspflege). Die Bestandteile des Sets sind getrennt einzureihen. Lidschatten: Bei der Ware handelt es sich um violetten Lidschatten. Er ist in einem runden Kunststofftiegel (Durchmesser ca. 3,1 cm) mit durchsichtigem Schraubdeckel aus Kunststoff abgefüllt. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen in die Unterposition 3304 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE26054/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-19

Schmink-Set Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf als Schmink-Set, bestehend aus: - 50x Lidschatten - 10x Lipgloss - 12x Creme Lidschatten - 3x Body Glitter - 3x Rouge - 2x Mascara - 1x 2farbiger Kajal - 1x 2farbiger Lippenkonturenstift - 2x Doppel-Applikator - 1x flacher Rougepinsel Die Erzeugnisse sind in einem rosanen Kosmetikkoffer in Form eines "Kussmunds" mit Tragegriff und Einlagen mit Kavitäten für die Einzelkomponenten aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist in die Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur (zubereitete Schminkmittel) einzureihen. Bei den Waren der Position 3304 sind die Waren der Unterposition 3304 20 aufgrund ihres Umfangs charakterbestimmend.

DE26059/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-19

Schmink-Set Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf als Schmink-Set, bestehend aus: - 32x Lidschatten - 12x Creme Lidschatten - 8x Lipgloss - 6x Rouge - 4x Body Glitter - 2x Lippenstift - 2x Lipgloss incl. Applikator - 2x Kajal - 1x Lippenkonturenstift - 2x Doppel-Applikator - 1x flacher Puderpinsel - 1x Lippenpinsel Die Erzeugnisse sind in einem quaderförmigen, aufklappbaren Kosmetikkoffer mit Tragegriff und Einlagen mit Kavitäten für die Einzelkomponenten aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist in die Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur (zubereitete Schminkmittel) einzureihen. Bei den Waren der Position 3304 sind die Waren der Unterposition 3304 20 aufgrund ihres Umfangs charakterbestimmend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3304

Zu Position 3304 gehören: 1) Flüssigkeit zur Reinigung der Haut und Schleimhaut, bestehend aus 0,9 % gefriergetrocknetem Molkepulver, 1,0 % Milchsäure, Phosphorsäure (pH 3,5) und Trägerstoff, keine Seife enthaltend, zur Verdünnung mit zwei Volumenteilen Wasser. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 3 zu Kapitel 33. 2) Pulver zum Auftragen auf die Haut, bestehend aus einer Mischung von 1,5% Salicylsäure, 5 % Borsäure, 10 % Zinkoxid, Talkum und Riechstoffen.

Kapitel 33

1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0 umfasst Schminkmittel (Make-up) für die Augen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3304.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3304.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3304.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0?

3304.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3304.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3304.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3304 Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre > 330420 Schminkmittel (Make-up) für die Augen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3304.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3304.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28251/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3304.20.00.00.0?

Warennummer 3304.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.