Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0: Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 steht für Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3304.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3304.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3304Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
- 3304.30Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
- 3304.30.00.00.0Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zubereitung zur Maniküre oder Pediküre; Warenzusammenstellung zur Verzierung der Fingernägel Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus einer Glasflasche mit Nagellack, einer Schablone, einem rosa Kunststoffspatel und einem rosa Kunststoffstempel. Die Waren sind zusammen in einer bunt bedruckten Pappschachtel mit durchsichtigem Kunststoffeinsatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware dient zum Aufbringen von Nagellackmustern auf Fingernägeln. Hinsichtlich des Umfangs und des Verwendungszwecks bestimmt der Nagellack den Charakter der Ware. Die Warenzusammenstellung ist als Zubereitung für die Maniküre oder Pediküre in die Unterposition 3304 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitung zur Maniküre oder Pediküre; Geschenkset mit Nagellack und Lipgloss Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf als Geschenkset, bestehend aus einem beigefarbenen Nagellack (deklarierter Inhalt 7 ml) und einem beigefarbenen Lipgloss (deklarierter Inhalt 5 ml). Die Erzeugnisse sind in einer durchsichtigen Kunststofftiefziehschale mit entsprechenden Kavitäten, umhüllt von einer durchsichtigen Plastikkugel mit brauner Schleife sowie einem Pappetikett mit Angaben zur Anwendung und zu den Inhaltsstoffen aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als Zubereitung zur Maniküre oder Pediküre in die Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Bei den Waren der Position 3304 sind die Waren der Unterposition 3304 30 aufgrund ihres Umfangs charakterbestimmend.
Kosmetik-Set. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zum Schminken (siehe Foto). Das Set beinhaltet 5 Nagellacke mit Glitzerpartikeln (orange, blau, rot, türkis und gelb), 2 Fingertrenner aus Schaumstoff, 2 Ringe Kunstfingernägel mit Glitzer (pink und violett) a 10 Stück mit Haftstreifen, eine rosafarbene Nagelfeile in Herzform und 30 schmetterlingsförmige, kleine Aufkleber für die Nägel. Das Set ist für den Einzelverkauf aufgemacht, die Verpackung enthält Hinweise zur Zusammensetzung. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung mit dem gemeinsamen Bedarf des Schminkens. Charakterbestimmend sind hier die Zubereitungen zur Hand- und Fußpflege.
Wellnesshandschuhe mit Handcreme Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus zwei mit Paraffin getränkten Fausthandschuhen und einer Handcreme. Die Handschuhe liegen eingeschweißt in einer Kunststoffverpackung und die Creme in einer blauen Kunststofftube vor. Beides ist gemeinsam in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verpackung enthält Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung. Zolltariflich handelt es sich um eine Zubereitung zur Handpflege.
Hand- und Fußpflegemittel; Pflegeset. Bei dem Erzeugnis handelt es sich nach den Angaben um ein Pflegeset bestehend aus einer Tube Handcreme (Inhalt 40 ml), einer Tube Fußcreme (Inhalt 40 ml), einer Tube Bodylotion (Inhalt 40 ml) und einer Tube Duschgel (Inhalt 40 ml). Das Set ist in einer Pappfaltschachtel mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Körperpflege stellt den gemeinsamen Verwendungszweck dar, charakterbestimmende Bestandteile sind die Erzeugnisse zur Hand- bzw. Fußpflege.
Wellnesshandschuhe Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um zwei mit Paraffin getränkte Fausthandschuhe, die zur Pflege der Hände über Nacht getragen werden sollen. Die Handschuhe liegen eingeschweißt in einer Kunststoffverpackung in einer Pappfaltschachtel aufgemacht für den Einzelverkauf vor. Die Verpackung enthält Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung. Zolltariflich handelt es sich um eine Zubereitung zur Handpflege.
Wellnesssocken Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um zwei mit Paraffin getränkten Socken, die zur Pflege der Füße über Nacht getragen werden sollen. Die Socken liegen eingeschweißt in einer Kunststoffverpackung in einer Pappfaltschachtel aufgemacht für den Einzelverkauf vor. Die Verpackung enthält Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung. Zolltariflich handelt es sich um eine Zubereitung zur Fußpflege.
Wellnesssocken mit Fußcreme Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus zwei mit Paraffin getränkten Socken und einer Fußcreme zur Pflege der Haut der Füße. Die Socken liegen eingeschweißt in einer Kunststoffverpackung und die Creme in einer violetten Kunststofftube vor. Beides ist gemeinsam in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verpackung enthält Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung. Zolltariflich handelt es sich um eine Zubereitung zur Fußpflege.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3304 30 00: In diese Unterposition gehören Zubereitungen, die zur Finger- oder Zehennagelpflege, zur Pflege oder Behandlung von Nagelhaut und Hühneraugen verwendet werden. Zubereitungen, die zur Hautpflege verwendet werden, wie beispielsweise Handcremes, gehören jedoch nicht zu dieser Position (siehe allgemein Unterposition 3304 99 00).
Zu Position 3304 gehören: 1) Flüssigkeit zur Reinigung der Haut und Schleimhaut, bestehend aus 0,9 % gefriergetrocknetem Molkepulver, 1,0 % Milchsäure, Phosphorsäure (pH 3,5) und Trägerstoff, keine Seife enthaltend, zur Verdünnung mit zwei Volumenteilen Wasser. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 3 zu Kapitel 33. 2) Pulver zum Auftragen auf die Haut, bestehend aus einer Mischung von 1,5% Salicylsäure, 5 % Borsäure, 10 % Zinkoxid, Talkum und Riechstoffen.
1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 umfasst Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3304.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3304.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3304.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0?
3304.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3304.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3304.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3304 Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre > 330430 Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3304.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3304.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42074/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0?
Warennummer 3304.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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